Versicherungstechnische Frage hab

Yanniks Mama

Dauerschnullerer
Hallo zusammen!

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir helfen......
Yannik hat bei meinen Schwiegis einen edlen Tisch total zerkratzt.Wir haben eine Versicherung für ihn, die solche Schäden bezahlt.Wie ist das mit der Aufsichtspflicht?:???:
Unsere Versicherung redet sich nämlich immer raus.:bruddel:

Hoffe ist einigermassen verständlich getipselt

Gruß Gabi
 
S

Sonnhild

AW: Versicherungstechnische Frage hab

Wir hatten letztens ähnliches. Die Aufsichtspflicht ist da nicht verletzt. Dies trifft dann zu, wenn die Entfernung der Aufsichtspersonen zum entstandenen Schaden
im Verhältnis steht.
Beispiel: Du bist in Deiner Wohnung und Dein Sohn geht in eine fremde Wohnung (ohne Dein Wissen bzw. ohne daß Du drauf geachtet hast) und beschädigt dort den Tisch, ist das eine Verletzung.
Ist er aber mit Deinem Wissen woanders und den Personen dort anvertraut, ist die Aufsicht nicht verletzt.
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Versicherungstechnische Frage hab

:winke:

Schau mal hier:

Haftet ein minderjähriges Kind nicht, weil es unter 7 Jahre alt ist, oder nicht die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, so tritt die Haftpflichtversicherung der Aufsichtsperson, bei Eltern z. B. die Privathaftpflichtversicherung, nur dann ein, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorlag, da ansonsten überhaupt keine Haftung besteht.
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Aufsichtspflichtverletzung_Haftpflicht.html


:winke:
Jenni
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Versicherungstechnische Frage hab

Hallo,

damit du über deine "normale" Haftpflicht was bekommst, MUSST du deine Aufsichtspflicht verletzt haben - sprich es wäre besser, du wärst im Nebenraum gewesen. :)

Es gibt allerdings auch Verträge, wo Kinder unter 6 mitversichert sind, auch wenn man die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.

Da mußt du mal schauen, was du für einen Vertrag hast.

Liebe Grüße
Angela
 
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