Versicherung zahlt nicht

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
Hallo,

vielleicht erinnert ihr euch noch, meine Katze Bijou musste ja nach der mißglückten Kastration notoperiert werden. Sowohl die alte TA als auch die TA die die Not-OP vorgenommen hat, sagten mir, dass dies die Versicherung übernimmt.
Pustekuchen. Vor dem Urlaub bekam ich ein Schreiben der Versicherung, dass sie den Betrag nicht übernehmen. Es konnte der alten TA (ich nenn die jetzt mal so) kein Fehler nachgewiesen werden. Das sie, sagen wir mal, nicht besondern höflich und entgegenkommend war, tut nichts zur Sache. Für die Versicherung.
Ich habe also direkt meine neue TA angerufen, und ihr das erzählt. Sie wollte sich während meines Urlaubs drum kümmern.

Jetzt rief sie eben an. Sie hatte sich zwischenzeitlich mit der Versicherung, der alten TA und dem Bundesverband der TA in Verbindung gesetzt. Alle, außer der Versicherung, sagen, das ist ein Versicherungsfall.

Meine einzige Chance wäre vor Gericht gehen. Ich habe zwar eine Rechtschutzversicherung, müsste aber erst abklären, ob die das übernehmen würden. Das Gericht würde dann wohl einen Vergleich vorschlagen. Keine Ahnung, wie der aussehen könnte.

Was würdet ihr machen? Vor Gericht gehen? Oder lieber die Rechnung selber zahlen. Betrag ist 485 Euro, Ratenzahlung wäre möglich.

LG
Claudia
 
N

NICI77

AW: Versicherung zahlt nicht

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Deiner Re.-Versicherg.? Wenn es sich lohnt, dann geh vor Gericht, schon damit jemand mal sagt, "SO NICHT"!

Na gut und Streß hast Du auch damit, vielleicht entscheidest Du doch besser selber, aber fast 500 € ist nicht ohne.

Viel Glück
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Versicherung zahlt nicht

:winke:

falls du RS ohne Selbstbeteiligung hast, dann auf jeden Fall Anwalt nehmen (erst Deckungszusage für den speziellen Fall einholen)

Bist du Rundumkunde bei der Gesellschaft? Was ist das für eine Gesellschaft (groß - klein - namhaft oder eher nicht) Bist du wirklich im Recht? Behauptet werden kann viel - gerade unbeteiligte Dritte sind schnell mit der Meinung: Das ist ein Versicherungsfall. Leider kenn ich mich mit Tierversicherung und den Ausschlüssen so gut wie gar nicht aus. Aber obige Punkte würde ich klären und falls du wirklich im Recht bist und das auch belegen kannst, dann würde ich natürlich auch die Wege gehen.

Ich würde den Mitarbeiter der Versicherung anrufen und mir genau erklären lassen, warum Ablehnung, wo das genau steht und dann prüfen: Ist das so?

Ich sag mal so: Große, namhafte Versicherer lehnen seltenst unberechtigt eine Leistung ab - i.d.R. hat das schon Hand und Fuß auch wenn es für den VN nicht immer nachvollziehbar und gerecht erscheint. Bei "kleineren Klitschen" wäre ich vorsichtiger und Fehler können sowieso überall passieren.

Liebe Grüße und viel Erfolg, dass du nicht zahlen mußt
Angela
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Versicherung zahlt nicht

Angela, stimmt, du bist ja vom Fach. :)

Ich hab gerade mal nachgeschaut. Meine RS ist ohne Selbstbeteiligung. Ich bin bei der DEVK versichert. Übrigens mit allen Versicherungen.

Die Versicherung der TA ist die Leipziger.

Ob ich im Recht bin? Ich weiss es nicht. Mein Gefühl sagt ja:) Allerdings hat die TA, die die OP vermurkst hat, gesagt, ihre Versicherung übernehme das. Die TA, die die Not-OP gemacht hat, sagt, das dies ein klassischer Versicherungsfall sei.
Sogar der Vorsitzende des Bundesverbandes der TA sagt, ich solle vor Gericht gehen. Den hat meine TA nämlich sogar angerufen.

Ich habe direkt bei der Versicherung angerufen, als ich den Brief bekam. Die Sachbearbeiterin meinte zu mir, man könne ihrer Mandantin (nennt man das so?) keinen Fehler nachweisen.

Laienhaft erklärt: Die Eileiter werden durchschnitten und abgebunden. Normalerweise jeder für sich. Die TA hat aber beide zusammengefaßt und abgebunden. Dann ist eine Arterie aus dieser Legatur (also das abgebundene) gerutscht und dabei aufgerissen. Die Katze wäre beinahe verblutet.
Diese OP-Methode ist ungewöhnlich, aber nirgendwo als definitiv falsch beschrieben. Und man kann nicht beweisen, ob die Arterie schon während der OP rausgerutscht ist, oder erst nachher. Die Katze hat sich kaum bewegt und sie hat ja schon kurz nachdem ich sie nach Hause holte, geblutet.

Also beweisen kann man wohl nichts.

LG
Claudia
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Versicherung zahlt nicht

Ach so, es geht nicht um eine TierKrankenversicherung sondern um die Berufshaftpflicht der Ärztin, richtig? Das hatte ich im ersten Beitrag nicht richtig rausgelesen.

Hm... da sieht es dann in der Tat schlecht aus. Damit ein Schadensersatzanspruch nach §8schlagmichtot (823?) BGB geltend gemacht werden kann, muss ein Verschulden vorliegen, das kann auch grob fahrlässig oder fahrlässig sein. Aber ein Verschulden muss da sein - sonst kein Anspruch. Trifft die TA keine Schuld bzw. kann man ihr diese nicht nachweisen ist sie bzw. die Versicherung aus dem Schneider. Man könnte dann nur versuchen, ihr durch ein Gegengutachten zu beweisen, dass sie doch eine Schuld trägt. Bei Menschen gibt es ja den Spruch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich vermute, dass es bei den TA ebenso schwierig ist, jemanden zu finden, der sich diesbezüglich positiv für dich einsetzt - gerade wenn es halt schwammig ist.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle fragen, ob es die RS übernimmt. Ohne SB ist es ja wurscht. Falls du keine Chance hast, wird dir der Anwalt bzw. die RS das schon sagen - dann kannst du es immer noch lassen.

Liebe Grüße
Angela
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Versicherung zahlt nicht

Danke Angela, ich werde morgen einfach mal meine Versicherung anrufen und nachfragen.

Stimmt, meine TA hat von einem Gutachten gesprochen. Würde das meine Versicherung bezahlen, wenn sie den Fall übernehmen?

LG
Claudia
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Versicherung zahlt nicht

Ja, wenn du Deckungszusage von deiner RS bekommst dann bezahlen die das Gutachten, den Anwalt und alle evtl. Prozesskosten bis zur Höchstdeckungssumme (drauf achten und den Anwalt fragen, ob das hinkommt)
 

Smile76

Dauerschnullerer
AW: Versicherung zahlt nicht

Hallo Angela,
es ist §823 BGB der den SE-Anspruch regelt. DasVerschulden muss vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführtworden sein. Ist es aber nicht fahrlässig, wenn eben statt die Eileiter nacheinander zu trennen, beide zusammen getrennt wurden? Mh, nicht so einfach. Würde mich auch malbei einem RA schlau machen,

Viel Glück noch.
 
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