Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

Monsy

Agent Amour
Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist - News Seite 3

Liebe Familie,

kämpfe seit Monaten gegen Windmühlen und frage jetzt euch, hier ist bestimmt jemand der sich auskennt.

Also meine MuFrist hat am 27.12.2003 begonnen. Ende Schutzfrist 7.04.04.
Vor der MuFrist war ich krank und habe teilweise meinen Urlaub genommen.

Mein Kollege (Personalf.......) ist der Ansicht, dass ich für 2004 keinen Anspruch habe, da ich ja auch keinen Urlaub nehmen hätte können, da ich ja in der Schutzfrist bin. Nach dem Motto, wer nicht da, auch keinen Anspruch.

Habe ihm schon die Auslegung de Regierung dazu gegeben. Aber er ist nicht fähig, das ganze zu bearbeiten. Wenn ich frage, bekomme ich Antworten, wie sollen wir den Urlaub etwa aufheben bis sie wieder kommen, Ich würde sagen, klar doch. Soll ich verzichten, nur weil von denen keiner Fähig war zu berechnen, ab wann und wieviel mir zu steht. Entschuldigung. Bin ich die Personalabteilung?
Zweitens könnte man meinen eine Frau ist über Jahre hin weg Schwanger. Haben sich nie Gedanken gemacht, was wird wenn ich weg bin. Jetzt werde ich mit mails etc. immer wieder zugebombt. Weiß ja nicht, dachte immer an 10 Monate, aber naja.

Wenn jemand hier, die genauen Grundlagen für Urlaub kennt wäre ich um Antworten sehr froh. Muss nämlich den Kampf noch einmal aufnehmen.

Lg.
 
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janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

Hm gesetzliche Regelungen kenne ich jetzt auch nicht, aber ich hatte bis zum 31.03.03 MuSchu und mir stehen für die Zeit vom 01.01.03 - 31.03.03 8 Tage Urlaub zu und mein AG hebt die auch auf bis ich am 02.02.06 wieder zurück komme (das weiß ich ganz genau, da ich in letzter Zeit soviel mit meiner Personlasachbearbeiterin gesprochen habe, das wir uns bald Duzen :) ) Die Anzahl wird bei Dir sicher anderes sein, da ich anspruch auf 30 Tage EU habe, aber er darf Dir den Urlaub nicht einfach wegnehmen!!!

LG
Heike
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

hast Du mal im MuSchu Gesetz geguckt?

schau mal hier http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/mitteilungen/80/80_recht_muschu_u_urlaub.html

oder das hier, das ist direkt aus dem MuSchu Gesetz: Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

janniksmamie hat gesagt.:
Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

das finde ich in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
 

Monsy

Agent Amour
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

Danke. Mir ist das Klar. Zumindest habe ich das bisher auch so interpretiert.

Aber Mann ist da anderer Ansicht, dass Problem ist, er ist mein Kollege ich muss mit ihm irgendwann wieder zusammen arbeiten und er fällt in die Kategorie Kolleriker. Also ist es schwierig da mit ihm zu reden.

Aber ihr könnt mir ja die Daumen drücken. Muss es wieder probieren.

lg.
 

janniksmamie

Gehört zum Inventar
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

habt ihr keinen Betriebsrat? die können sich doch auch dafür einsetzen das Du Deinen EU kriegst? verzichten würde ich schon deshalb nicht, weil er Dir gesetzlich zusteht

ich drück Dir natürlich die Daumen :)

LG
Heike
 

Monsy

Agent Amour
AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

Haben leider keinen Betriebsrat.

In der kleinen Verwaltung musst du froh sein, dass du arbeiten darfst. Hier wird leider auf nichts rücksicht genommen.

Am besten Arbeitest du und bringst dein Gehalt noch mit.

Lg.
 
S

sheena

AW: Urlaubsanspruch in Mutterschutzfrist

Echt dämlich! Ist doch logisch, daß die im Mutterschutz auch Urlaub zusteht.
Arbeitest Du denn jetzt wieder oder wie?

Oder willst Du Dir den Urlaub auszahlen lassen?

Sheena
 
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