"uneheliches" Kind.....

Krawumbuli

Mama Liebenswert
Hallo ihr Lieben,

Ich hätte da mal ein paar Fragen und hoffe ihr könnt sie mir beantworten.
Rainer und ich sind ja noch nicht verheiratet und so wie es aussieht steht das auch in nächster Zeit nicht an.

- Stimmt es, dass man als unverheiratete zukünftige Eltern vor der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss?

- Wie ist das, wenn wir heiraten, wenn das Baby da ist? Was für einen Geburtsnamen hat es dann? Heisst es nach der Hochzeit automatisch wie Rainer (wenn es vorher so hiess wie ich), muss er womöglich wg. dem Namen sein eigenes Kind adoptieren??

Die Eltern in unserem Freundeskreis sind entweder verheiratet oder haben das alleinige Sorgerecht, so richtig Auskunft geben konnte mir da leider niemand.


Für euere Antworten danke ich euch im voraus.

Liebe Grüße,
Bianca
 

Fidelius

Gehört zum Inventar
Krawumbuli1 hat gesagt.:
- Stimmt es, dass man als unverheiratete zukünftige Eltern vor der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss?


Das weiß ich lweider nicht, aber ich glaube das war bei uns nicht so :???:

Krawumbuli1 hat gesagt.:
- Wie ist das, wenn wir heiraten, wenn das Baby da ist? Was für einen Geburtsnamen hat es dann? Heisst es nach der Hochzeit automatisch wie Rainer (wenn es vorher so hiess wie ich), muss er womöglich wg. dem Namen sein eigenes Kind adoptieren??


Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen

Yamila hat gleich den Nachnamen von Claas bekommen, wei ferststand, das wir heiraten.
Damit das ging, mußte Claas beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen. :)


GLG
 

Silvia

Showtalent
Hallo Bianca,

ob das gemeinsame SAorgerecht vor oder nach der Geburt beim JA beantragt werden kann/soll/muss weiß ich auch nicht so genau. Bei uns war es damals so, daß ich nach Maries Geburt zum Jugendamt gegangen bin, den Namen des Vaters angegeben habe und dann mit diesem zusammen noch einmal hingehen mußte damit er die Vaterschaft anerkennen konnte. Zu diesem Zeitpunkt hätten wir gemeinsames Sorgerecht machen können, was aber für mich absolut indiskutabel war.

Was die Namensgebung angeht kann dein Kind schon von Geburt an den Namen seines Vaters tragen. Solltest Du wünschen daß es zuerst deinen Namen trägt, kann dies im Falle einer Hochzeit problemlos geändert werden. Das kostet dann nur etwas Geld und etwas Nerven, weil du dir unendlich viele Dinge anhören mußt, die mit der Namensänderung zu tun haben. :?

Das war zumindest das, wie es bei uns gelaufen ist. Abe rich denke, wenn Du das Jugendamt anrufst werden die dir sicher gerne Auskunft geben.

Liebe Grüße

Silvia
 

nici

keiner Titel
Hallo Bianca,

wir haben das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt beantragt. Das ist aber kein Muss, man kann es jederzeit beantragen. Damals sagten die beim Amt zu uns, das sei einfacher vorher, ich hab mich aber nicht erkundigt, was hinterher genau schwieriger ist. Ich glaube danach muß man auch irgendwie noch das Jugendamt einschalten oder so. Ich finde halt, vorher hast noch genug Zeit und Muße und wenn ihr euch darüber eh einig seid, warum nicht gleich....

Das Kind trägt ja erstmal den Namen, den ihr ihm gebt und kurz nach der Geburt beim Standesamt eintragen laßt, also entweder deinen oder wenn ihr wollt den deines Mannes. Wenn ihr jetzt schon überlegt, zu heiraten und du willst dann den Namen deines Mannes annehmen, wäre es sinnvoll dem Kind auch schon bei der Geburt diesen Namen zu geben. Man kann es bestimmt hinterher ändern, aber das stell ich mir bürokratisch recht aufwendig vor.

Am besten ist, du rufst beim zuständigen Standesamt an und löcherst die mir Fragen, den sie sollten es wissen :jaja:

Liebe Grüße
Nicole
 
F

FriMa

Hallo Bianca,
wir waren vor der Geburt beim Jugendamt. Dort hat mein GG die Vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Vorher fand ich besser, weil es hinterher so stressig gewesen wäre (als ob ich geahnt hätte, wie unerquicklich die erste Zeit werden würde).
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber wg. des Names waren wir glaub ich auch vorher unterwegs.
Friedrich trägt den Nachnamen seines Vaters. Aber nicht, weil wir irgendwann heiraten wollen, sondern weil ich es für ihn einfacher fand, wenn er mit Kind unterwegs ist. Als Frau wird man nicht so häufig gefragt, ob das jetzt auch wirklich das eigene Kind ist. Vom heutigen Standpunkt aus würde ich das allerdings nicht wieder so machen, weil es manchmal ganz schön nervig und für Behörden u. Ä. verwirrend ist und ich ständig mit dem Namen meines GG angesprochen werde. Und weil ich eben doch mehr mit ihm unternehme als der Papa.
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Krawumbuli1 hat gesagt.:
Stimmt es, dass man als unverheiratete zukünftige Eltern vor der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen muss?´

Ja, stimmt. Grundsätzlich ist das Sorgerecht bei unverheirateten Paaren erstmal bei der Mutter. Solltet ihr das gemeinsame Sorgerecht haben wollen, müsst ihr das beantragen.

Krawumbuli1 hat gesagt.:
- Wie ist das, wenn wir heiraten, wenn das Baby da ist? Was für einen Geburtsnamen hat es dann? Heisst es nach der Hochzeit automatisch wie Rainer (wenn es vorher so hiess wie ich), muss er womöglich wg. dem Namen sein eigenes Kind adoptieren??

Äh, adoptieren muss er es nicht. Bei der Geburt könnt ihr festlegen, welchen Nachnamen das Kind tragen soll, deinen oder seinen. Wenn ihr sowieso heiraten wollt macht es also Sinn dem Kind den späteren Ehenamen zu geben. Aber auch wenn ihr euch da nicht einig seid, später könnt ihr bei einer Hochzeit die Namensänderung für das Kind beantragen.

Viele Grüsse,

Steffi
 

Kerstin

Gehört zum Inventar
Liebe Bianca,

dieses Problem hatten wir auch! :jaja:

Wir haben schon vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung gemacht!! Allerdings bei uns auf dem Rathaus!! (scheint überall ein bisserl anders zu laufen?!) Kostet nur 15 €!! :-D

Und nachdem wir ja "irgendwann" mal vorhaben zu heiraten, haben wir (eigentlich mehr ich) dafür entschieden, dass Tizian den Namen von meinem Schatz bekommen soll. Dazu musste ich allerdings "persönlich" auf dem Einwohnermeldeamt antanzen (mal eben so von der Wöchnerinnenstation mit der Straßenbahn in die City :shock: ) und das bestätigen, denn Kraft Gesetzes hätte er meinen Nachnamen!!! :o
Kostet nur 15 €!!! :-D

Und Sorgerecht wie gesagt, hat die Mutter (solange sie ledig ist)! Des haben wir leider bislang versäumt beim Jugendamt das gemeinsame zu beantragen!!! :oops:
Aber vielleicht haben wir uns ja dabei 15€ gespart???? :-D

PS: NOch ein Tipp!! Sollte Dein Schatz schon mal geschieden sein (weiß ich nicht, könnt ja sein), dann nehmt die Scheidungsurkunde mit aufs Einwohnermeldeamt!! Bei uns haben die nen Zirkus gemacht hoch 10 - hätt ja sein können, dass mein Schatz gar nicht so heisst wie er heisst :eek: , könnt ja den Namen seiner Ex-Frau angenommen haben. Ein Personalausweis sage nix aus (den haben die selbst ausgestellt :eek: ) :shock: Hat uns eine Woche gekostet, bis wir die Urkunden hatten!!!
 

Isabella

Schneller Klickfinger
Hallo,

mein Grosser ist auch unehelich geboren. Ich habe den Namen des Vaters angegeben er hat es bestätigt. Ich hatte damals das alleinige Sorgerecht, da unser Sohn sowiso die meiste Zeit bei mir war, bzw. ich auch mit dabei war, wenn mein Sohn mit meinem jetzigen Mann zusammen war. Zu dem Namen, auch wenn Dein Kind zuerst deinen Namen haben sollte, wird es normalerweise automatisch nach deiner Hochzeit mit dem leiblichen Vater des Kindes auch dessen Namen tragen. So war es jedenfalls bei uns. Wir brauchten nichts zu beantragen oder sonstiges, ging alles automatisch.

Hoffe ich konnte Dir helfen
 
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