Trennung: Recht auf Unterhalt?

P

Paulchen

Hallo,

eine sehr gute Freundin trennt sich von ihrem Lebensgefährten. Sie hat gute Gründe (häusliche Gewalt, Betrug)

Ihr gemeinsames Kind ist 2 Jahre alt und sie hat das alleinige Sorgerecht.

Weiss jemand, was sie an Unterhalt bekommt für das Kind und auch für sich selbst? Der Mann verdient so um die 1.200 Euro netto. Wer kennt sich da aus? Gibt es Beratungsstellen Jugendamt, Sozialamt? die schnell helfen?

Es ist sehr dringend, und es wäre klasse, wenn uns jemand erste Hilfe leisten und ein paar Ratschläge vielleicht sogar aus eigener Erfahrung geben könnte! Sehr gerne auch per PN, ich halte alles geheim, wenn ihr es möchtet.

Liebe Grüsse und danke,

Katja
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
DAs jugendamt kann sofort helfen und genau auskunft geben.. für das kleine müsste sie 204€ wenn mich nicht alles täuscht nach der neuen tabelle bekommen.. für sie weiss ich nicht genau.. sind die beiden verheiratet ??

lg steffi
 
P

Paulchen

Das Jugendamt hat heute auf Anfrage von ihr gesagt, es sei nicht zuständig, wisse aber auch nicht, wer zuständig sei ;-(. Sie sind nicht verheiratet.

Gruss, Katja
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
Paulchen hat gesagt.:
Das Jugendamt hat heute auf Anfrage von ihr gesagt, es sei nicht zuständig, wisse aber auch nicht, wer zuständig sei ;-(. Sie sind nicht verheiratet.

Gruss, Katja

WAs so ein Quatsch.. für den unterhalt des kindes ist das jugendamt zuständig.. ich bin auch nicht verh. gewesen mit dem vater von paul und habe beim jugendamt eine sogenannte beistandschaft einrichten lassen.. das heisst ich bekomme den unterhalt vom jugendamt.. und die holen es sich beim vater wieder...
 

nici

keiner Titel
*öhem* Selbstverfreilich ist das Jugendamt zuständig - wer denn sonst? :verdutz:
Ruft nochmal an, vielleicht habt ihr dann wen kompetenten dran. Für Unterhalt gibt es eine spezielle Stelle, zumindest bei uns, warte... vielleicht find ich es noch.... nein, ich hab nur ne spezielle Telefonnummer.

Außerdem gibt es beim Amtsgericht kostenlose Rechtsberatung - da mal anrufen.

Oder ihr wendet euch an ProFamilia, die wissen idR auch, wie man sich wann wohin wenden kann.

Unterhalt fürs Kind bekommt sie, aber ich glaube nicht für sich ... (ich jedenfalls bekomm nur fürs Kind).

Alles Gute
Nici
 
S

Silke1110

Deine Freundin hat Anspruch auf Unterhalt für sich selber bis das das Kind drei Jahre alt ist.

LG

Silke
 

Laney

Strandluder
Bis 1300 € Nettoverdienst ist der Kindesunterhalt wie schon gesagt 204,-- € - dem Vater steht ein Selbstbehalt von 890 € zu. Es bleiben also 310 € über dem Selbstbehalt, rechne davon 204,-- € ab und du kannst Dir ungefähr ausrechnen, wieviel Unterhalt noch für deine Freundin bleibt.

(Quelle Düsseldorfer Tabelle)

LG
 

NeverTouchARunningSystem

Familienmitglied
Hallo,

ich denke, dass es nach der klassischen Variante verläuft. Entweder bekommt sie direkt vom Kindsvater Unterhalt für das Kind oder es wird zur Not über den Unterhaltsvorschuss seitens des Jugendamtes bezahlt.

1300 Euro netto sind zu wenig, dass da noch genügend übrig bleibt für den Unterhalt an die Kindesmutter. Vergessen darf man auch die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nicht, die der Vater geltend machen kann.

Wenn ihr nach Sozialhilferecht 345 Euro zustehen pro Monat plus Wohngeld plus Mehrbedarf wegen Alleinerziehend, dann werden die 345 Euro zu 80 %, wenn nicht sogar mehr seitens des sozialen Träger geleistet. Beim Vater ist nicht viel zu holen als Unterhlalt für sie. Unterhalt des Kindes kann bestritten werden aus dem Einkommen des Vaters, aber der Unterhalt reicht nicht mehr zu 100 % für die Mutter aus.

Demnach muss sie a) wegen der Festsetzung des Unterhaltes für das Kind zum Jugendamt und b) muss sie für sich Sozialgelder beantragen.

LG,

Claudia
 
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