Steuer- und KV-Frage

Röschen

Gehört zum Inventar
Hallo zusammen,

ich habe jetzt mehrere Angebote bekommen, Unterricht zu geben bzw. auch einen Chor zu leiten. Dafür werde ich dann acuh bezahlt. Und nun frage ich mich, wie ich das mit der Steuer mache. Eigentlich bin ich ja dann selbständig und arbeite eben nicht über Lohnsteuerkarte.

Wie ist das dann mit der Steuer: werde ich da auf Joachims Lohnsteuererklärung mit bearbeitet oder muss ich da extra eine ausfüllen - wir sind zusammen veranlagt, das sollte ich wohl noch dazu sagen.

WIe ist das dann mit der Krankenversicherung? Kann ich da immer noch bei Joachim familienversichert bleiben oder muss ich dann wieder zurück in meine Private - was sich danna ber komplett nicht lohnt, weil ich ja so viel gar nciht arbeiten möchte und kann.

Was muss ich dabei noch alles bedenken?

Bin dankbar für jeden Tipp.

Liebe Grüße

Rosi
 

Rina

Miss Brasilia
Hallo Rosi,

wenn Du selbständig bist, benötigst Du keine Steuerkarte, da Du ja Rechnungen schreibst, oder?

Und bei der Einkommensteuererklärung gibst Du Deine Umsätze dann an. Das läuft dann nicht über die Steuerkarte Deines Mannes. Es kommt auf Deinen Umsatz an, wie oft Du pro Jahr Umstatzsteuererklärungen machen mußt. Das teilt Dir Dein Finanzamt aber mit.

Ich befürchte fast, daß Du Dich alleine krankenversichern mußt. Ich kann Dir nicht sagen, ob es Einkommensgrenzen dafür gibt. So weit ich weiß, mußt Du Dich selber krankenversichern, sobald Du ein alleiniges Einkommen hast. Das war jedenfalls bei mir so.

Hast Du denn einen Gewerbeschein oder wie willst Du das genau machen? Warst Du schon mal selbständig?

LG
Corinna
 

Röschen

Gehört zum Inventar
Hallo Corinna,

ja ich war vor meiner Schwangerschaft schon mal selbständig und war damals privat versichert (worüber ich mich jetzt immer noch ärgere). Müsste ich das jetzt wieder machen, dann wäre mein Versicherungsbeitrag wohl höher als mein Einkommen und dann würde ich das alles bleiben lassen.

Eine Gewerbeanmeldung brauche ich insofern nicht, da ich ja kein Geschäft oder ähnliches habe sondern freiberuflich bei verschiedenen Musikschulen arbeiten werde. Hätte ich eine eigene Schule, in der ich die Schüler unterrichten würde, wäre das etwas anderes.

Ich möchte aber auf alle Fälle unter den 400€ bleiben, weil ich ansonsten nur für die Steuer arbeiten würde.

Liebe Grüße

Rosi
 

Rina

Miss Brasilia
Hallo,

ich kann Dir leider nicht wirklich weiterhelfen, da bei mir alles der Steuerberater macht und den frage ich, sobald ich etwas wissen will.

Wäre es nicht am einfachsten, wenn Du bei nur einer Musikschule arbeitest und dann auf € 400,- Basis. Somit würde der AG die KV bezahlen und Du wärst weiterhin familienversichert.

So weit ich weiß, kannst Du auch bei mehreren AG's beschäftigt sein, so lange Du unter € 400,- bleibst. Allerdings müßten Dich alle anmelden und Sozialversicherungsbeiträge für Dich zahlen.

Wenn Du allerdings freiberuflich arbeitest, dann müßte es so sein, daß Du Dich alleine versichern mußt.

LG
Corinna
 

turtleblue

Geburtstagsfeenhelferin
Hallo,
wenn Du unter 18 Std. wöchentlich bleibst und nur die 400 Euro verdienst hast Du m.M.n. weiter Anspruch auf Familienversicherung. Ab 18 Std. giltst du als hauptberuflich selbständig erwrebstätig und mußt dich selbst versichern.

Wenn aber Stunden und Einkommen unter der Grenze bleiben hast Du Anspruch auf die Familienversicherung.

Klär die Std. und Einkommensgrenze aber bitte mit der KK ab, ich weiß nicht ob und wie sie sich in den letzen 3 Jahren geändert haben.
 

Su

Das Luder
Roeschen hat gesagt.:
Ich möchte aber auf alle Fälle unter den 400€ bleiben, weil ich ansonsten nur für die Steuer arbeiten würde.

Liebe Grüße

Rosi

Diese 400,00 Euro Grenze gibt es nur, wenn Dich der AG auf 400,00 Euro Basis anstellt, ansonsten zahlst Du bei freuberuflicher Tätigkeit auch auf die 400,00 Euro den Steuersatz den Dein Mann hat, wenn ihr Euch zusammenveranlagt.

Ihr habt aber auch die Möglichekeit Euch getrennt veranlagen zu lassen, was ev. dann in Deinem Fall günstiger wäre. Das kann man bei der STeuererklärung jedes Jahr neu entscheiden.

Für die KK habe ich letztens folgende Sätze in Erfahrung gebracht:

bis 345,00 Euro Gewinn (!nicht Umsatz) kannst Du bei Deinem Mann mitversichert bleiben,

bis 805,00 Euro und unter 18/20 Wochenstd. gilt man als Teilzeit selbständig und kann sich für 116,72 (Satz der BKK MOBIl Oil) gesetztlich versichern

drüber mußt Du Dich voll freiwillig versichern, das kann man bei einer gesetztlich oder privaten KV machen, bei der BKK Mobil Oil wären es 262,64 Euro.

Das in Kurzform,
Su
 

Volleybap

Herzkönig
Hallo,
sind ja schon viele gute Infos da. Beim Chor kannst Du noch nachhören, ob das Honorar unter Ehrenamt fällt. Ist bei manchen Chören und bei Sportvereinen so geregelt. Dann steht Dir als einnehmendes Wesen ein zusätzlicher Freibetrag beim Jahreseinkommen zu, sprich: Man braucht diesen Betrag nicht zu versteuern und (meist?) nicht zu versichern. Die Chorleute müssten Bescheid wissen - Du bist sicher nicht der erste Fall...
Gruß, Ralf
 
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