T
TrimaeckHasi
Hallo ihr Lieben,
eine Bekannte von mir ist Risikoschwanger, Arbeitslos und war auf 400 € Basis tätig.
Nun hat sie auf dem Arbeitsamt ihre Krankschreibung eingereicht und das Arbeitsamt hat die Zahlung gestoppt. Sie würde bei einer Risikoschwangerscahft nicht zahlen. Ist das denn richtig so?
Mich wundert, ein AN ist bei Krankheit unkündbar und in der Schwangerschaft genießt er besonderen Kündigungsschutz.
Soll es dann tatsächlich so sein, das solche Zahlungen, wie Arbeitslosengeld, gestrichen werden? Das fänd ich dann schon ziemlich derb.
Nun muss sie auf´s Soziamt und "Hilfe zum Leben" oder wie auch immer beantragen.
Wer kann mir da mal genaueres sagen? Ich kann mir das in der Tat nicht vorstellen das das Arbeitsamt dann nicht, wie sonst auch, weiter zahlt.
LG Nadine
eine Bekannte von mir ist Risikoschwanger, Arbeitslos und war auf 400 € Basis tätig.
Nun hat sie auf dem Arbeitsamt ihre Krankschreibung eingereicht und das Arbeitsamt hat die Zahlung gestoppt. Sie würde bei einer Risikoschwangerscahft nicht zahlen. Ist das denn richtig so?
Mich wundert, ein AN ist bei Krankheit unkündbar und in der Schwangerschaft genießt er besonderen Kündigungsschutz.
Soll es dann tatsächlich so sein, das solche Zahlungen, wie Arbeitslosengeld, gestrichen werden? Das fänd ich dann schon ziemlich derb.
Nun muss sie auf´s Soziamt und "Hilfe zum Leben" oder wie auch immer beantragen.
Wer kann mir da mal genaueres sagen? Ich kann mir das in der Tat nicht vorstellen das das Arbeitsamt dann nicht, wie sonst auch, weiter zahlt.
LG Nadine