AW: Religionsunterricht aufgeben, geht das jetzt noch?
hallo,
ich hab´meinen sohn auch gerade eben abgemeldet.
aufgrund des grundrechts auf religionsfreiheit, kann die abmeldung NICHT an einen bestimmten termin gebunden sein.
die wiederanmaldung kann aber wegen der organisation auf den beginn eines schulhalbjahres begrenzt werden.
wird vor der zeugniskonferenz abgemeldet, zählt die note nicht, wird aber im zeugnis vermerkt zusammen mit der dauer der teilnahme am religionsunterricht.
du brauchst nur einen schrieb aufsetzen und schreiben
bei einem abschluss oder abgangszeugnis darf die note NICHT vorkommen, wenn du es so verlangst.
hiermit melde ich meine tochter/sohn mit sofortiger wirkung vom religionsunterricht ab.
ruf mal bei deinem für dich zuständigem schulverwaltungsamt an. die helfen dir gerne weiter.
so steht´s im schulgesetz von nrw