Rechnung für Kostenvoranschlag?

Sanni

Dauerschnullerer
:winke: Hallo!
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Folgendes:
Wir hatten im Januar einen Strumschaden am Dach, ein Dachdecker kam, der uns ein Angebot machen sollte, was dann bei der Versicherung eingereicht werden sollte. Die Versicherung wollte die Summe, die veranschlagt war, nicht zahlen, da einiges zu hoch berechnet war ( wurde uns von anderer Seite bestätigt). Wir haben das Ganze dann andersweitig machen lassen.
Und heute kam von besagtem Dachdecker eine Rechnung uber 90 und ein paar zerquetschte Euros. Für "Schadensbesichtigung, Telefonate (haha, meistens haben wir angerufen!) und Angebitserstellung"
Ist das rechtens?
LG Sanni
 

maimama2003

Familienmitglied
Sanni12 hat gesagt.:
:winke: Hallo!
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus. Folgendes:
Wir hatten im Januar einen Strumschaden am Dach, ein Dachdecker kam, der uns ein Angebot machen sollte, was dann bei der Versicherung eingereicht werden sollte. Die Versicherung wollte die Summe, die veranschlagt war, nicht zahlen, da einiges zu hoch berechnet war ( wurde uns von anderer Seite bestätigt). Wir haben das Ganze dann andersweitig machen lassen.
Und heute kam von besagtem Dachdecker eine Rechnung uber 90 und ein paar zerquetschte Euros. Für "Schadensbesichtigung, Telefonate (haha, meistens haben wir angerufen!) und Angebitserstellung"
Ist das rechtens?
LG Sanni
Hallo ob das legal ist kann ich dir auch nicht sagen. Hatte der Dachdecker denn schon im vorfeld gesagt das der Kostenvoranschlag "Kostenpflichtig" ist ?
Bei uns war das nämlich so als wir einige Firmen wegen nen Angebot für nen neuen Heizkessel haben wollten das der Kostenvoranschlag mit (noch in DM) 50DM in Rechnung gestellt wird.Erkundige dich mal beim Verbraucherschutz, den Tipp kann ich dir geben
MFG maimama2003
 

Sanni

Dauerschnullerer
maimama2003 hat gesagt.:
Hatte der Dachdecker denn schon im vorfeld gesagt das der Kostenvoranschlag "Kostenpflichtig" ist ?
Das weiß ich leider nicht, ich war zu der Zeit in Kur, mein Mann und mein Schwager haben das gemacht. Aber, ich gehe davon aus, das er es nicht gesagt hat, sonst hätten sie sich mit Sicherheit einen anderen gesucht!
LG Sanni
 

Vinny

Gehört zum Inventar
Huhu Sanni!
Meine SchwieMu wollte mal einen Kostenvoranschlag Ihrer Autowerkstatt. Die wollten pauschal 25,00 Euro dafür. Hätte sie der Werkstatt den Auftrag gegeben, dann hätte sie die 25,00 Euro zurückbekommen. Dort haben sie das nun vorher gesagt, und ich denke, so muß es auch sein. Ich würd das jedenfalls nicht bezahlen.

Liebe Grüße
Nancy

PS: Ich meld mich in den nächsten Tagen.
 

Sanni

Dauerschnullerer
Hat sich erledigt. *grummel* Habe meinen Mann erreicht, und es ist, wie bei deiner Schwiemu Nancy, hätten wir den Auftrag an dieses Dachdecker gegeben, hätten wir es nicht bezahlt. Habe meinen mann erstmal einen erzählt, warum er nicht einen anderen gesucht hat.
LG Sanni
 

Vinny

Gehört zum Inventar
Da fällt mir nur das Wort ein, das man nicht schreiben darf: *******!!!

LG Nancy
 

Mullemaus

Chatluder
Ich finds eigentlich ganz natürlich, daß Kostenvoranschläge berechnet werden, sofern kein Auftrag vergeben wird. Überlegt doch mal - der Dachdecker kommt raus, schaut sich den Schaden an, berechnet das benötigte Material, schreibt den KVA - er hat Kosten dadurch!!!

Noch was vergessen: Der Dachdecker ist allerdings verpflichtet, auf die für den KVA entstehenden Kosten hinzuweisen.

LG,
Mullemaus (die mal fix wegen der weiteren rechtlichen Lage googlen geht)
 
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