novembersteffi
Ohne Titel glücklich
Hallo Mana und Ihr anderen.
Ich habe mal eine Frage. Ich hatte in Dominiks Schwangerschaft einen verkürzten Gebärmutterhals und deswegen ein hohes Frühgeburtsrisiko.
Aus diesem Grund hatte ich eine Haushaltshilfe, die die Krankenkasse übernommen hat.
Das gleiche Problem hatte ich schon in Leonies Schwangerschaft und da bekam ich ohne Probleme eine Haushaltshilfe bis zur Geburt.
Bei Dominik lief die eine Bewilligung bis zu, 26.12.04
Ich hatte rechtzeitig davor schon einen neuen Antrag mit Atest gestellt.
Am 11.01.05 kam rief ich dann mal an und fragte nach der Bewilligung.
Es wurde abgelehnt!
Und das erst dann, obwohl der medizinische Dienst der Krankenkasse schon am 03.01 Rückmeldung gab.
Bis zum 03.01 ging auch mein Frühgeburtsrisiko, denn da war ich 37+0 SSW.
Aber ich hätte sowieso Anspruch gehabt, da ich noch 2 weitere Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hatte.
Das mal eben zur Sachlage. Am 19.01 habe ich die mündliche Verhandlung im Sozialgericht. (Anwalt habe ich natürlich schon lange)
Heute kam dann ein Brief von einem Arzt, wo ich zur Untersuchung soll.
Ich weiß nur, das die eine Blutabnahme machen wolle und ich nüchtern sein soll.
Und das fast 1 Jahr nach meiner Schwangerschaft.
Zum einen sehe ich da keinen Sinn in der Untersuchung, denn was wollen die jetzt noch feststellen? Und zum anderen ist es mir nicht möglich da zu erscheinen. ( morgens um 8 Uhr 45 Km weit von hier, ohne Auto, drei Kinder wegbringen, etc...)
Ich soll das Ganze jetzt schriftlich zum Sozialgericht schicken, warum ich nicht kann. Klasse das der zuständige Richter gerade im Urlaub ist.
Der Arzt, der die Untersuchung durchführen soll, kann mir auch nichts sagen und meinen Anwalt erreiche ich gerade nicht.
Jetzt muss ich gleich noch mal meinen Arzt anrufen und den fragen, ob man überhaubt noch was feststellen kann.
Weiß das wer von Euch? Kann man nach einem Jahr noch feststellen, das ich einen verkürzten Gebärmutterhals hatte? Habe ich den noch?
Ich könne der sch... Krankenkasse echt den Hals umdrehen
Ich habe mal eine Frage. Ich hatte in Dominiks Schwangerschaft einen verkürzten Gebärmutterhals und deswegen ein hohes Frühgeburtsrisiko.
Aus diesem Grund hatte ich eine Haushaltshilfe, die die Krankenkasse übernommen hat.
Das gleiche Problem hatte ich schon in Leonies Schwangerschaft und da bekam ich ohne Probleme eine Haushaltshilfe bis zur Geburt.
Bei Dominik lief die eine Bewilligung bis zu, 26.12.04
Ich hatte rechtzeitig davor schon einen neuen Antrag mit Atest gestellt.
Am 11.01.05 kam rief ich dann mal an und fragte nach der Bewilligung.
Es wurde abgelehnt!
Und das erst dann, obwohl der medizinische Dienst der Krankenkasse schon am 03.01 Rückmeldung gab.
Bis zum 03.01 ging auch mein Frühgeburtsrisiko, denn da war ich 37+0 SSW.
Aber ich hätte sowieso Anspruch gehabt, da ich noch 2 weitere Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hatte.
Das mal eben zur Sachlage. Am 19.01 habe ich die mündliche Verhandlung im Sozialgericht. (Anwalt habe ich natürlich schon lange)
Heute kam dann ein Brief von einem Arzt, wo ich zur Untersuchung soll.
Ich weiß nur, das die eine Blutabnahme machen wolle und ich nüchtern sein soll.
Und das fast 1 Jahr nach meiner Schwangerschaft.
Zum einen sehe ich da keinen Sinn in der Untersuchung, denn was wollen die jetzt noch feststellen? Und zum anderen ist es mir nicht möglich da zu erscheinen. ( morgens um 8 Uhr 45 Km weit von hier, ohne Auto, drei Kinder wegbringen, etc...)
Ich soll das Ganze jetzt schriftlich zum Sozialgericht schicken, warum ich nicht kann. Klasse das der zuständige Richter gerade im Urlaub ist.
Der Arzt, der die Untersuchung durchführen soll, kann mir auch nichts sagen und meinen Anwalt erreiche ich gerade nicht.
Jetzt muss ich gleich noch mal meinen Arzt anrufen und den fragen, ob man überhaubt noch was feststellen kann.
Weiß das wer von Euch? Kann man nach einem Jahr noch feststellen, das ich einen verkürzten Gebärmutterhals hatte? Habe ich den noch?
Ich könne der sch... Krankenkasse echt den Hals umdrehen