^Mutterschutz

Ignatia

die mit dem Efeu tanzt
Ich weiss, das man in einem Angestelltenverhältnis 8 Wo nach geburt ja nicht arbeiten darf.
Gilt das auch für Selbständige?
 
ich würde sagen: Nein
Du teilst dir als Selbstständige deine Arbeit ja selbst ein, oder ?
Ich möchte dafür aber jetzt meine Hand nicht ins Feuer legen ...
 
Nein Sandra,

gilt für Selbständige nicht.

Du kannst aber bei der Krankenkasse z. B. Zusatzvereinbarungen abschliessen, dass sie für diese Zeit Ersatz (so eine Art Mutterschaftsgeld) zahlen oder Krankengeld.

Lieben Gruß
Sandy
 
keine ahnung, habe gedacht da man ja als angestellte 8 wo danach nicht arbeiten darf ob das auch für selbständige gilt
 
Ignatia hat gesagt.:
keine ahnung, habe gedacht da man ja als angestellte 8 wo danach nicht arbeiten darf ob das auch für selbständige gilt

Nöööö - und Du musst auch nicht zwingend die 8 Wochen danach daheim bleiben. Selbst wenn Du angestellt bist.

Lieben Gruß
Sandy
 
MagicMoments hat gesagt.:
Nöööö - und Du musst auch nicht zwingend die 8 Wochen danach daheim bleiben. Selbst wenn Du angestellt bist.

Doch, die 8 Wochen danach mußt du schon zuhause bleiben. Die 6 Wochen davor darfst du als Angestellter arbeiten, wenn du möchtest.

:huhu:
alouetta
 
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