Mutterschaftsgeld??

Leo28.04.01

Gehört zum Inventar
Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage. Wenn man vor der Schwangerschaft nicht gearbeitet hat, bekommt man doch auch kein Mutterschaftsgeld, nicht wahr? Logisch! Was gibt es stattdessen? Zahlt da nicht die Krankenkasse einen einmaligen Betrag stattdessen?

Ich frage für eine Freundin, die bald ihr erstes Kind bekommt.

Vielen Dank und liebe Grüsse, Steffi
 

Laney

Strandluder
Hallo Steffi,

also ich habe nichts bekommen von der Krankenkasse - also keinen Ausgleich fürs Mutterschaftsgeld. (und musste mir dieses auch von der Krankenkasse bestätigen lassen fürs Erziehungsgeld)

LG
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Doch, du bekommst immer von der Krankenkasse den Minimalsatz (13 € oder so), aber eben nichts vom Arbeitgeber dazu. Zumindest in NRW.

Gruß,
Buchstabensalat
 

Tamara

Prinzessin
Buchstabensalat hat gesagt.:
Doch, du bekommst immer von der Krankenkasse den Minimalsatz (13 € oder so), aber eben nichts vom Arbeitgeber dazu. Zumindest in NRW.

Gruß,
Buchstabensalat
Das ist hier (Niedersachsen) auch so :jaja: Hab gerade deswegen vor ein paar Tagen mit der KK gesprochen.

Liebe Grüße
Tami
 
S

sandra + nico

Hallo,

- wie ist deine Freundin versichert? Familienversichert (bei ihrem Mann oder selbst in einer gesetzlichen Kasse versichert)

- Hat sie nicht gearbeitet, da sie bereits ein Kind hat und in Elternzeit ist?

- Hat sie evt. Geld vom Arbeitsamt erhalten?

Grüße sandra
 

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Die 13 Euro von der Krankenkasse während der Mutterschutzfristen gibt es nur dann, wenn man noch in einem Arbeitsverhältnis steht.

Oder anders ausgedrückt:
Joshua kam noch während der Elternzeit, die ich für Linus habe. Ich bin nach wie vor bei meinem Arbeitgeber angestellt und bekomme deshalb auch die 13 Euro von der KK obwohl ich nicht einen einzigen Tag vor Joshuas Geburt gearbeitet habe.

Besteht kein Arbeitsverhältnis mehr gibt es gar nichts :verdutz:

Liebe Grüße
Jenni
 

Leo28.04.01

Gehört zum Inventar
Danke für Eure Antworten! Sie bekam vorher Arbeitslosengeld und man hat ihr nun beim Arbeitsamt gesagt, dass die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlt für die Schutzfrist vor und nach der Geburt.


Liebe Grüsse, Steffi
 
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