Muß man Schwangerschaft Arbeitsamt melden?

B

Britta

Hallo,
weiß seit letzter Woche, dass ich schwanger bin. Zur Zeit bekomme ich Arbeitslosengeld, jetzt denke ich mir, dass ich die Schwangerschaft melden muß, habe aber Bedenken, dass mir das Geld gestrichen wird, weil ich nicht mehr vermittelbar bin...

Wer kennt sich aus?
Danke für Antwort
Britta
 

Sonna

W(ö)rlds best Coach
Hallöchen!

Damit kenne ich mich überhautp nicht aus.. Sorry... Aber das kann ich mir nicht vorstellen!!! Warum sollte man einer Schwangeren das Arbeitslosengeld kürzen? Frag einfach mal nach, da wird schon nichts dergleichen passieren!

Liebe Grüße
Sonja
 

Florence

Gehört zum Inventar
Britta, Du bist bis zum Mutterschutz vermittelbar. Daß das in der Praxis anders aussieht, ist dabei nicht relevant. Ich würde es dem Amt aber mitteilen, weil damit bestimmte Jobs schon mal ausfallen.
Liebe Grüße, Anke
 

Kathi

Dino
Hallo Britta,

ich denke mal, Du fällst ja unters Mutterschutzgesetz. Da Dir ja in einem Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden darf, müsste Dir also das Arbeitslosengeld auch zustehen. Ich würde die Schwangerschaft melden, damit Du keine Stelle angeboten bekommst, die Du ja eh nicht annehmen würdest.

Anders siehts dann mit dem Erziehungsurlaub aus. Entweder Du meldest Elternzeit an, dann kriegst Du kein Arbeitslosengeld, weil Du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, oder Du kriegst weiter Arbeitslosengeld, musst aber damit rechnen, dass Du vermittelt wirst.

Lieben Gruß und alles Gute für Dich.
 

Carolin

Caipirinha Queen
Du solltest deine Schwangerschaft auf jeden Fall melden. Das Arbeitslosengeld wird dir aber dann nicht gestrichen. Du bekommst bis du im Mutterschutz bist weiterhin dein ALOgeld und dann diese 8 Wochen vor ET und 6 Wochen nach Et (oder andersrum?) von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Danach erst mal nichts, außer du meldest dich wieder arbeitslos. Mußt dann natürlich aber auch zur Vermittlung stehen.

Liebe Grüße Caro
 

Corie

Gehört zum Inventar
Also, soviel ich noch im Kopf habe, ist es so, dass du bis kurz zur Entbindung ( falls keine Probleme auftretetn ) vermittelbar bist! ( natürlich nur das was für Dich zumutbar ist )! :jaja:

Auch denke ich, solltest du es melden, da du vielleicht nicht jede Arbeit annehmen kannst, da du ja schwanger bist! :jaja:

Ich wünsche Dir viel Glück! :rose:
 

Schäfchen

Copilotin
Also, melden mußt du. Und angeben, dass du dennoch vermittelt werden willst. Alogeld bekommst du dann ganz normal weiter. Bewerben mußt du dich ggf. auch, aber wer nimmt schon ne Schwangere? Ich hab es durch und keinen Dussel gefunden. :( Eigentlich schade.

6 Wochen vor dem ET kündigt dir das AA dein Geld - du bekommst dann das Geld von deiner Krankenkasse bis 8 Wochen nach der Geburt. Dann kriegst du Erziehungsgeld und hättest (so noch Ansprüche vorhanden) parallel Anspruch auf Alogeld anteilig. Sprich, das Geld wird angerechnet auf die 30 Stunden die du im Erziehungsjahr bei einem Arbeitgeber arbeiten dürftest.

Liebe Grüße und fröhliches Kugeln
Andrea
 
M

Mellibunny

Ich war auch Arbeitslos, als ich Schwanger geworden bin. Du musst es dem Arbeitsamt aufjedenfall mitteilen, denn es gibt ja auch arbeiten, für die Schwangere nicht geeignet sind und nicht vermittelt werden dürfen. Das Arbeitslosengeld steht Dir weiterhin zu, da brauchst Du Dir keine Sorgen machen.

Gruß Melanie :achwiegu:
 
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