AW: Mahnbescheid! ?
Huhu,
also ich kann Dir nur folgendes raten:
Unbedingt innerhalb der 2 wöchigen Frist Widerspruch einlegen.
Tims Mama hat recht, der Anspruch wird nicht geprüft. Wenn Du die 2-Wochen Frist für den Widerspruch verstreichen lässt, kann die Gegenseite den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Dieser wird dann nochmals zugestellt und hiergegen kann man dann -nochmals innerhalb 2 Wochen- Einspruch einlegen. Tut man das nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen werden.
Wenn Du allerdings erst nach der 2 Wochen Widerspruchsfrist diesen einlegst, wird er als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet.
Nach dem Einlegen eines der beiden Rechtsmittel wird das streitige Verfahren durchgefüht. Also schriftliches Vorverfahren, Gerichtsverhandlung etc.
Schau am besten nochmal nach, wo Du die Belege hast und reich die bei dem zuständigen Amtsgericht 2-fach in Kopie ein. Vielleicht nimmt die Gegenseite den Mahnbescheid ja dann zurück. Dann musst die Gegenseite auch die Kosten tragen.
Das Wahnwitzigste an einer solchen Sache ist ja, dass selbst wenn eine Forderung bereits bezahlt ist und die Gegenseite aus irgendwelchen Gründen trotzdem das Mahnverfahren einleitet und man die Fristen verstreichen lässt, gepfändet werden kann.
Da hilft dann nur noch die Vollstreckungsgegenklage.
Also ganz schnell drum kümmern, 2 Wochen sind nämlich ganz flott vorbei.
Und ich würd dem Pseudogläubiger mal Pfeffer geben *gg*
Liebe Grüße