Mahnbescheid! ?

Hobi1978

Gehört zum Inventar
Hallo! Gerade ist ein Mahnbescheid reingeflattert von einer Rechnung die im Umzugstrubel verlegt wurde, die Mahnung hatte ich die Tage dann bezahlt und in der Stand das die letzte Frist zum 16.2. gesetzt ist. Und heute am 16.2. war schon der Mahnbescheid da! Klar ich lege Wiederspruch ein aber ich kann dort nirgends angeben das doch schon bezahlt ist. Und nen Anwalt haben wir nicht und selbst wenn wir damit zum Anwalt gehen wer zahlt das dann ich sehe uns nämlich nicht in der Schuld da vor dem Fristende gezahlt wurde!

Kennt sich da jemand mit aus?

LG kerstin
 

black_bird

Dauerschnullerer
AW: Mahnbescheid! ?

Hallo Kerstin!

Wenn du vor Fristende bezahlt hast, dann kannst du es doch anhand von Kto. Auszüge belegen. Meist steht doch auch auf den mahnungen drauf, das wenn sich das mit der Zahlung überschnitten hat, du die mahnung als gegenstandslos ansehen kannst. Mach dich nicht gleich so verrückt. Hast du denn da schon mal angerufen wo die rechnung offen ist?

Lg
Sandra
 

Mullemaus

Chatluder
AW: Mahnbescheid! ?

Vorsicht. Eine Mahnung und ein Mahnbescheid sind unterschiedliche Sachen. Einen wirklichen Mahnbescheid sollte man nie unbeachtet lassen. Wende Dich an die Stelle, die den erlassen hat.

LG,
Mullemaus
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Mahnbescheid! ?

Es ist definitiv keine Mahnung sondern ein Mahnbescheid vom Amtsgericht!!!

Auf der Mahnung stand zwar das die Frist bis heute war aber wenn ich es richtig sehe ist der Mahnbescheid schon vom 18.01.06 jedoch weil mein Mann den Namen geändert hat nach der Hochzeit also meinen nachnamen hat wieder zurück und so.

Ich verstehe es absolut nicht mal schauen was Thomas sagt wenn er kommt!

Kerstin
 

Claudia H.

die mit dem offenen Ohr
AW: Mahnbescheid! ?

Ich würde auf dem Amtsgericht anrufen und nachfragen. Ich denke, wenn du denen sagst, dass die Rechnung am soundsovielten beglichen ist, werden die dir schon sagen, was du tun musst.

LG
Claudia
 

Tinemi

Dauerschnullerer
AW: Mahnbescheid! ?

Hallo,

diese Mahnungen kommen immer vom Amtsgericht Hünfeldt. ( oder so ähnlich wirds geschrieben). Vordrucke dazu gíbts in jedem Schreibwarenladen. Das Amtsgericht prüft den Anspruch nicht, sonder stellt nur zu. ( daher bringt es auch nichts da anzurufen...)
Du MUSST also Widerspruch einlegen, sonst geht der Anspruch durch, dann ist die Gegenseite in der Beweispflicht.

Die andere Seite hat das wahrscheinlich "pro forma" schon mal gemacht. Ruf doch einfach bei der Firma an, und sag denen, wann du gezahlt hast und wie gesagt, leg Widerspruch ein.

Liebe Grüße
Tina
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Mahnbescheid! ?

Tims Mama hat gesagt.:
Hallo,

diese Mahnungen kommen immer vom Amtsgericht Hünfeldt. ( oder so ähnlich wirds geschrieben). Vordrucke dazu gíbts in jedem Schreibwarenladen. Das Amtsgericht prüft den Anspruch nicht, sonder stellt nur zu. ( daher bringt es auch nichts da anzurufen...)
Du MUSST also Widerspruch einlegen, sonst geht der Anspruch durch, dann ist die Gegenseite in der Beweispflicht.

Die andere Seite hat das wahrscheinlich "pro forma" schon mal gemacht. Ruf doch einfach bei der Firma an, und sag denen, wann du gezahlt hast und wie gesagt, leg Widerspruch ein.

Liebe Grüße
Tina


:winke: Hünfeld ohne T! Da haben wir lange gewohnt!

Naja werde morgen mal ne Telefonaktion starten. Danke für eure Antworten!

LG Kerstin
 

MajaundAmelie

Dauerschnullerer
AW: Mahnbescheid! ?

Huhu,

also ich kann Dir nur folgendes raten:

Unbedingt innerhalb der 2 wöchigen Frist Widerspruch einlegen.

Tims Mama hat recht, der Anspruch wird nicht geprüft. Wenn Du die 2-Wochen Frist für den Widerspruch verstreichen lässt, kann die Gegenseite den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Dieser wird dann nochmals zugestellt und hiergegen kann man dann -nochmals innerhalb 2 Wochen- Einspruch einlegen. Tut man das nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen werden.

Wenn Du allerdings erst nach der 2 Wochen Widerspruchsfrist diesen einlegst, wird er als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet.

Nach dem Einlegen eines der beiden Rechtsmittel wird das streitige Verfahren durchgefüht. Also schriftliches Vorverfahren, Gerichtsverhandlung etc.

Schau am besten nochmal nach, wo Du die Belege hast und reich die bei dem zuständigen Amtsgericht 2-fach in Kopie ein. Vielleicht nimmt die Gegenseite den Mahnbescheid ja dann zurück. Dann musst die Gegenseite auch die Kosten tragen.

Das Wahnwitzigste an einer solchen Sache ist ja, dass selbst wenn eine Forderung bereits bezahlt ist und die Gegenseite aus irgendwelchen Gründen trotzdem das Mahnverfahren einleitet und man die Fristen verstreichen lässt, gepfändet werden kann.
Da hilft dann nur noch die Vollstreckungsgegenklage.

Also ganz schnell drum kümmern, 2 Wochen sind nämlich ganz flott vorbei.

Und ich würd dem Pseudogläubiger mal Pfeffer geben *gg*

Liebe Grüße
 
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