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Mh es geht darum dass das FA meine Lohnsteuerkarte für 2007 haben mag. Aber da war ich ja nur stundenweise beschäftigt und kann mich auch gar nicht dran erinnern, die zurück bekommen zu haben :oops:
Wollte morgen mit meiner alten Buchhaltung sprechen und schauen, ob sie mir was ausstellen kann
Danke .... hatte das Fragezeichen vergessen *flöt*
Heisst das wenn man die LS-Karte vorlegt dem Arbeitgeber, dann bekommt man diese 2 % "eigentlich" nicht abgezogen? Weil ich hab sie vorgelegt und bekomme sie abgezogen.
Sandra, Dein ehemaliger Arbeitgeber muß Dir Deine Lohnsteuerkarte zurückgeben, wenn Du aufgehört hast. Du mußt die ja dann weiterleiten ans Finanzamt. Zumindest müsstest Du irgendeinen Wisch bekommen haben. Die Daten werden ja jetzt direkt ans FA geschickt. Aber dann bekommt man einen DIN A4 Ausdruck mit den dazugehörigen Angaben.
Seid wann verlangt den das FA noch Lohnsteuerkarten, das muss ja ein veralterter Bearbeiter sein, wahrscheinlich fordert er eine Lohnsteuerjahrebescheinigung an, und da reicht es wenn Du sagst Du hast nur auf 400 Euro gearbeitet