Kontopfändung

elfchen

Dauerschnullerer
keine Sorge, es geht nicht um mich... eine Freundin hat mich um Hilfe gefragt, aber ich finde im Netz nichts, was diese Frage beantwortet:
Wenn eine Kontopfändung vorgenommen wird, erfährt man dann das? Kriegt man (vorher/danach) ein Schreiben von der Bank oder vom Gericht? Oder pfändet die Bank einfach? Woran sieht man genau, dass das Konto gepfändet ist? Kriegt man dann am Geldautomaten eine Meldung "Konto gesperrt", wird die Karte einfach eingezogen?
Weiß das jemand?

Danke schön!
LG, Doreen
 
L

Lawxanaa

AW: Kontopfändung

Naja in der Regel weiss man ja, dass einem sowas droht , sowas kommt ja nicht überraschend-
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Kontopfändung

Man bekommt bescheid. Zudem darf die Bank nicht einfach das Geld rausgeben.Sie braucht das Einverständnis des Konto -Inhabers.
Und wenn Deine Freundin sagt das nicht gepfändet werden darf dann geht auch kein Geld raus.
Aber erst einmal ist das Konto zu bis alles geklärt ist.
Sollte ihr daraufhin das Konto gekündigt werden(ist meinem Mann passiert nachdem er über 30 Jahre dort sein Konto hatte) ist das nicht rechrtens.Eine Pfändung ist kein Grund das die BAnk das Konto kündigt.

lG
 

Astrid66

Gehört zum Inventar
AW: Kontopfändung

Doch es kann überraschend kommen und wie.Mein Mann wußte nichts von der Kontopfändung bzw das eine ansteht.


LG
 
L

Lawxanaa

AW: Kontopfändung

? Ohne Titel und vorangegangenen Pfändungsversuchen?
 

elfchen

Dauerschnullerer
AW: Kontopfändung

@Astrid
Danke. :)
und wie bekommt man Bescheid? Hat dein Mann einen Brief bekommen, eine Mitteilung? Wann? Das ist wohl das, was meine Freundin wissen will...
 

Wiesel

Grasl
AW: Kontopfändung

Zum Thema Kontenpfändung: Das geht nur, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel in der Welt ist. Und wenn so ein Titel = Urteil/Vollstreckungsbescheid gegen einen vorliegt, muß man eben auch mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.

Dazu gehört u.a. auch ein vorläufiges Zahlungsverbot an die Bank in Verbindung mit der Beantragung eines PfüB (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses). Das Geld auf dem Konto ist dann erstmal "eingefrohren" und die Bank muß binnen zwei Wochen eine Drittschuldererklärung abgeben -> §§ 840 ff. ZPO.
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Kontopfändung

Unser Konto wurde auch schon öfter gesperrt, aufgrund eines PfüB :oops:, allerdings wurde bisher nichts gepfändet, weil wir das dann immer noch klären konnten.

Beim ersten Mal, war es so, dass wir einen Brief von der Bank bekommen haben, worin stand, dass ein PfüB gegen uns vorliegt und das Konto sowie Online Banking, Telefon Banking, die EC Karten etc. bis auf weiteres gesperrt ist.

Beim 2. Mal haben wir vom Gläubiger direkt den PfüB nach Hause bekommen, bevor das Konto gesperrt wurde und der Brief von der Bank kam.

Gemerkt, dass da was vorliegt haben wir immer, wenn das Online Banking nicht mehr ging oder unsere Karte am Automaten eingezogen wurde.
Aufheben kann man die Pfändung, wenn man eine Ratenzahlung beantragt und sobald die erste Rate beim Gläubiger eingegangen ist, ist das Konto wieder frei.

LG
Rebecca
 
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