Kleinkinder im Straßenverkehr (auch die rechtliche Seite)

Sonja

Integrationsbeauftragte
:winke:

Gibt es da eigentlich irgendwelche Bestimmungen?

Ich meine "dürfen" 3 - 5jährige mit dem Fahrrad oder Dreirad ohne Aufsicht der Eltern auf öffentlichen Straßen (Siedlungsstraße mit Durchgangsverkehr) außerhalb Sichtweite der Eltern unterwegs sein, wenn sie Gefahren noch nicht einschätzen können?

Liebe Grüße
 

belladonna

Tolle Kirsche
AW: Kleinkinder im Straßenverkehr (auch die rechtliche Seite)

Ich habe keine Ahnung, würde es aber schon aus Sorge ums Kind nicht erlauben! Christina kann ja nun Fahrrad fahren und würde das auch am liebsten jeden Tag stundenlang tun. Hier in der Siedlung, wo alles Spielstraße ist am nachmittags kaum Autos fahren, darf sie auch außer Sichtweite fahren, aber sie hat strenge Anweisung, die Spielstraßen nicht zu verlassen und hält sich gsd auch dran!

Außer der Siedlung rauslassen werde ich sie so schnell ganz bestimmt nicht, weil sie damit einfach noch hoffnungslos überfordert ist, das haben unsere ersten gemeinsamen Ausflüge ganz deutlich gezeigt!

LG, Bella :blume:
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Kleinkinder im Straßenverkehr (auch die rechtliche Seite)

Hallo,

guck mal hier
Speziell unter Punkt 3.

Ich denke, dass diese Richtlinien auch für Siedlungsstraßen gelten. Gilt ja auch die normale StVO oder? Zumindest hatten wir in der Arbeit (Anwaltskanzlei) vor paar Jahren mal einen ähnlich gelagerten Fall. Da wurde kein Unterschied zu "normalen" Straßen gemacht.
 
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