Kindergarten Kündigung

nine

Gehört zum Inventar
Hallo
kennt sich jemand mit KindergartenKündigung aus?
Ich möchte Justin sofort aus dem Kiga nehmen.
Die Frage ist jetzt ob ich das auch ohne die Einhaltungsfrist machen kann?
Hat dort jemand Erfahrung drin?
lg
nine
 

Nats

Jupheidi
AW: Kindergarten Kündigung

Mir ist bei Lauras Kigawechsel gesagt worden, das es jeder Kiga anders handhabt. Bei mir ging es zum Ende des Monats.
 

Sonja

Integrationsbeauftragte
AW: Kindergarten Kündigung

:winke:

im schlimmsten Fall musst du wohl noch eine Zeitlang zahlen - ich denke aber, höchstens für einen Monat.

Hast du keine Kopie des Vertrages? Und: hast du schon einen neuen Kindergarten für Justin?

Viele Grüße
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Kindergarten Kündigung

Ich habe zwar keine Ahnung davon, da wir erst in ein paar Monaten mit dem KiGa anfangen, aber mich würde interessieren, was vorgefallen ist, dass du Justin so schnell rausnehmen willst.

:winke:
 

nine

Gehört zum Inventar
AW: Kindergarten Kündigung

Hallo
es ist einiges dort vorgefallen, ich weiss nicht ob und wieweit ich das hier offenlegen darf/kann.

Ja ich habe eine Kopie des Betreuungsvertrages. Dort steht:
1. Der Vertrag endet unabhängig von Ferienschließungszeiten mit dem Ende des Kindergartenjahres, in dem der Schuleintritt des Kindes erfolgt. Sollen Schulkinder die Einrichtung besuchen, so bedarf es eines neuen Vertrages. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens mit Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes.

2. Der Vertrag ist für beide Seiten mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar. Zum Ende der letzten drei Monate des Kindergartenjahres, in dem der Schuleintritt erfolgt, ist eine Vertragskündigung nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor (z.b. Umzug).
3. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der künigenden Vertragspartei ein Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf des in Absatz 1 genannten Zeitpunkts der Vertragsbeendigung als unzumutbar erscheinen lässt. Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Kindergarten Kündigung

Einfache Sache:
Außerordentliche Kündigung: sofort (quasi ab heute) möglich. Grund muß vorhanden sein: Unzumutbarkeit der Fortsetzung.
Normale Kündigung: zum 28.2., wenn du bis zum 14.1. die Kündigung reingibst.

Gruß,
Buchstabensalat
 

Michi72

Gehört zum Inventar
AW: Kindergarten Kündigung

Hallo,

ich habe Eric damals zum 1.12. raus nehmen können.Ich habe einfach am 1.11. zum .1.12 gekündigt.Ging ohne Probleme.Musste dann auch nur für November noch bezahlen.Eric war da allerdings schon 5 und ging schon 3 Jahre dort hin.

Ich habe Eric raus genommen, weil sie ihn nie richtig ernst genommen haben, nur weil er kein Mensch ärgere dich nicht spielen wollte, sondern sein Schachbrett mitnahm und weil , wenn er fragte wie man etwas schreibt oder er wissen wollte wie man liest immer gesagt bekam: "Das brauchst du in deinem Alter noch garnicht zu wissen". Toll :-?
Er hatte sich in diesem kiga schlichtweg gelangweilt, aber ich habe dann einen Kindergarten gefunden, die ihn etwas gefördert haben und ihn nach seinen Fähigkeiten behandelt haben und nicht gesagt haben, das er das ja noch garnicht wissen müsste.

Gruss
Michi
 

Leo28.04.01

Gehört zum Inventar
AW: Kindergarten Kündigung

Würde auch sagen, so wie Buchstabensalat das beschreibt,müsste es richtig sein!

Es liegt ja offensichtlich ein ausserordentlicher Grund vor, warum sollte das nicht klappen?

Viel Glück, Steffi
 
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