Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Jano

Engel auf Erden
Hallo,
soviel ich weiß, kann man doch die Kinderbetreuung für die Tagesmutter absetzen.
Nun les ich immer wieder, dass Quittungen nicht anerkannt werden, lediglich Überweisungen und/oder Rechnungen.
Meine Tagesmutter ist bereit, mir eine Rechnung auszustellen für 2005.
Wie muss diese denn geschrieben sein? Sie würde alle Monatsbeträge einzeln aufführen. Hefte ich dann die Quittungen trotzdem mit dran oder lass ich das?
Was ist noch zu beachten?
 

Nechbet

Gehört zum Inventar
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Hallo Jana,

ruf doch mal im Finanzamt an und frag nach, wie die es gern hätten. Wär ja blöd, wenn es an einem Formfehler hängt.
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Hallo,

meine Steuerberaterin hat mir just letzte Woche einen Infobrief zu dem Thema geschickt. Rechnungen werden wohl nicht akzeptiert, sondern nur Zahlungen, d.h. Überweisungen oder Kontoauszüge, aus denen der Geldtransfer hervorgeht.

Unbedingt wichtig dran denken, dass Du Deine Tagesmutter dann als Minijob angemeldet haben musst, wenn Du die Beläge einreichst, sonst ist das "Schwarzarbeit" :heilisch: und kann böse enden... wenn sie selbstständig arbeitet und ihre Einnahmen selber anmeldet und Steuern dazu abführt etc ist es natürlich auch ok, das solltest Du aber vorher sicherstellen, sonst kriegt sie Ärger!

Liebe Grüße

Alex
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Das ist klar, sie ist selbständig- also alles legal.:)
Auf dem Amt hab ich angerufen, die meinten nur, da könne ja jeder seine Kosten absetzen.:nix:
Hmm, nun hab ich eine Rechnung bekommen nebst Quittungen- aber wir haben ja alles bar bezahlt. So war es halt gewünscht. Nun bleib ich also auf den Kosten sitzen, weil ich das nicht übers Konto beweisen kann?:bruddel:
 

Su

Das Luder
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

STOP!

Für 2005 zählt das noch nicht mit dem Überweisen, das zählt erst ab 2006! Vorher werden auch Rechnungen anerkannt.

Für 2006 sind Kinderbetreuungskosten besser absetzbar. Alles aber wiedermal etwas kompliziert.

Für 2005 gilt:
Beide Eltern müssen erwerbstätig sein.
Kind unter 14 Jahre
Es gilt ein Selbstbehalt bei verheirateten von 1.548 Euro, bei alleinerziehenden von 774,00 Euro. Der darübergehende Betrag kann abgesetzt werden, höchstens 1.500 Euro.

Beispiel: Verheiratet, Kinderbetreuungskosten 3.800 Euro im Jahr, ./. Selbstbehalt von 1.548,00 Euro, bleiben 2.252,00 Euro davon dürfen höchstens 1.500 Euro abgesetzt werden.

Für 2006:
mach ich später muß Yannick abholen....
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Su, vielen Dank für die Fakten- ich wart dann mal auf später, weil Du ja noch was schreiben wolltest.:)
 

Su

Das Luder
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Für die Steuer 2006 haben wir ja noch ein bischen Zeit:hahaha::hahaha:

Ist für 2005 alles klar soweit?

Für 2006 mußt das Geld der Tagesmutter überweisen, warum auch immer:piebts: Näheres muß ich noch rausfinden, bzw. wird wahrscheinlich noch nicht 10000%ig beschlossen sein. Wenn ich richtige Fakten habe melde ich mich.

LG
Su
 

Jano

Engel auf Erden
AW: Kinderbetreuung absetzbar? Rat gesucht!

Oha Su, ich bin ja echt bekloppt- schiebs auf die Schwangerschaft...:piebts: Klar, 2006 hat noch Zeit. :hahaha:
Danke Dir :winke:
 
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