Ist das erlaubt?

waldschnepfe

Dauerschnullerer
Liebe Schnullis,

folgende Situation habe ich heute beim Einkaufen beobachtet: Im Kaufhaus hat ein kleines Mädchen (3 - 4 Jahre) einen Trotzanfall und wälzt sich vor Tobsucht am Boden. Die Mutter steht daneben und ignoriert das zunächst. Dann brüllt sie das Kind an, dass es aufstehen soll, um es schließlich dann mit der Hand zu schlagen. Eine Frau, die direkt daneben stand, mischt sich ein und fordert die Mutter auf, das Kind nicht zu schlagen. Die Mutter brüllt dann auch diese Frau an, dass die das gar nichts angeht und dass sie mit ihrem Kind machen kann, was sie will. Ist das wirklich so? Natürlich ist Kindesmisshandlung verboten, aber wo fängt das an? In so einer Situation wäre es gut, wenn man sich auch auf Recht und Gesetz berufen kann und sagen kann, dass Schlagen generell verboten ist, aber ich bin mir da leider nicht ganz sicher. Wißt Ihr vielleicht mehr?

Um es noch mal ganz klar zu machen: Ich finde Schlagen in jeder Form indiskutabel. Die Frage ist nur, ob man sich dabei auch auf das Gesetz berufen kann und ggf. sogar die Polizei holen könnte.

Viele Grüße

Verena
 

black_bird

Dauerschnullerer
AW: Ist das erlaubt?

Hallo Verena!

War nicht vor langer Zeit mal so ein fall das eine Mutter ihr Kind in der Öffentlichkeit geohrfeigt hat und wurde vor Gericht gezogen?? Niemand hat das recht irgendjemanden anders zu schlagen. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das es Verboten ist. Beim nächsten mal einfach die Polizei hinzu ziehen. Es ist fürchterlich was sich manches mal so abspielt. Ich frage mich wie die Mütter sich fühlen würden wenn man denen eine scheuert??? Schlagen ansich ist einfach nur unfair. Wer schlägt, hat keine verbalen argumente.

Lg
Sandra
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Ist das erlaubt?

hallo,

ja. es gibt ein gesetz. ich meine, es ist auch hier im forum mal in einem thread formuliert gewesen.
ansonsten sicher auf der seite vom kinderschutzbund.

liebe grüße
kim
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Ist das erlaubt?

ps

Der § 1631 Abs. 2 BGB, der Züchtigungsparagraph, ist geändert wurden. Er lautet jetzt: "Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung" (§1631 II BGB): "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

quelle

liebe grüße
kim
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ist das erlaubt?

Also Text ausdrucken, mitnehmen, an die nächste schlagende Mutter verteilen, damit sie was zu lesen hat, während man die Polizei holt.

Und Dank an die Rechercheurin.

Gruß,
Buchstabensalat
 

Hedwig

Sternenfee
AW: Ist das erlaubt?

noch ein ps:

Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ So lautet jetzt der Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit werden sowohl die Kinder selbst als auch die Erwachsenen direkt angesprochen. Allen Kindern wird ein Recht auf die Erfahrung eingeräumt, dass ein Zusammenleben in der Familie auch in Konfliktsituationen ohne Gewaltanwendung möglich ist. Alle Erwachsenen werden verpflichtet, ihre erzieherische Verantwortung, also ihre Erziehungspflicht und ihr Erziehungsrecht, ohne den Einsatz von Gewalt wahrzunehmen und zu erfüllen. Was im Kindergarten, in der Schule und der Berufsausbildung schon lange gilt sowie sich bewährt und weitgehend durchgesetzt hat, gilt nun ohne Einschränkung überall dort, wo Kinder erzogen werden - also auch in der Familie. Damit werden an Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und alle übrigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung von Kindern dieselben Ansprüche gestellt, was das Verständnis füreinander und die Bereitschaft zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung hoffentlich beflügeln wird.

Nicht durch Strafandrohungen, sondern durch Aufklärung und Beratung, Unterstützung und Entlastung von Kindern und Eltern sollen körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen aus der Erziehung verbannt werden. Eltern sollen durch das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung nicht eingeschüchtert oder verunsichert und damit handlungsunfähig gemacht werden. Ganz im Gegenteil, die Erziehungskompetenz und Handlungsfähigkeit der Eltern sollen und müssen gestärkt werden, damit sie auch dann, wenn sich ihre Kinder wieder einmal nervig, aggressiv und unkontrolliert verhalten, ohne Prügel und Demütigungen reagieren können.

der sehr interessante artikel kann hier weitergelesen werden.

lieben gruß
kim
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Ist das erlaubt?

Danke Kim,

sowas hatte ich auch schon mal gesucht - und blöd wie ich bin natürlich nicht gefunden!

Liebe Grüße

Rosi
 

waldschnepfe

Dauerschnullerer
AW: Ist das erlaubt?

Liebe Kim,

vielen Dank für die Zitate. Jetzt ist mir die Nuance ganz klar geworden. Schlagen ist also untersagt, wird aber nicht polizeilich bzw. vor Gericht geahndet, es gibt auch keine Strafandrohung dafür. Man kann sich also, wenn man Zeuge einer Situation wird, wo ein Kind körperlich gezüchtigt wird (oder auch seelisch gedemütigt wird), darauf berufen, dass das verboten ist.

Super, dass Du Dich so gut auskennst :)

Liebe Grüße

Verena
 
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