Haustiere Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Annette

Die Nette
Hallo,
zuerst muss ich mal schreiben, dass wir absolut nix gegen Hunde und Tiere aller Art haben. Wir haben selbst 3 Katzen und wenn wir die Zeit hätten, auch einen Hund (mein GG hatte 14 Jahre lang einen).
Gestern kam unser türkischer Nachbar auf uns zu, er würde sich gerne einen Hund kaufen, einen Labrador. Das wäre ein Hund, den wir uns auch kaufen würden.
ABER: Der Hund wäre nur im Zwinger, der hinter ihrem Haus wäre. Das Problem ist, dass der Zwinger direkt an unseren Garten anschließen würde (mehr Platz ist da nicht) und nach 2 Metern Garten kommt unser Haus, genauer gesagt unsere Schlaf- und Kinderzimmer. Nun haben wir Bedenken, dass der Hund sehr viel bellt, weil sein Herrchen Schichten arbeitet (und jetzt erstmal 2 Monate in die Türkei geht) und kaum Zeit für ihn hat.
Aus Glaubensgründen darf der Hund nicht zu ihm ins Haus, was auch ziemlich blöd ist. Ein Labrador ist ja eigentlich kein purer Zwingerhund.
Und dann muss man ja auch sehen, dass für die türkischen Einwohner ein Haustier eh nicht so den Stellenwert hat, wie es für uns ist.
Wir haben einfach Angst, dass der Hund in diesem Zwinger "verkommt", dass wir uns mal vor lauter Hundegebell nicht mehr auf den Balkon oder in den Garten trauen, dass unsere Kleine ziemlich Angst davor hat und auch, wenn die nicht viel Zeit haben für den Hund, es ziemlich stinken wird in dem Zwinger.
Gibt es gesetzliche Vorgaben, ob ein Zwinger direkt neben dem Gelände von Nachbarn angrenzen darf oder muss er wie beim Hausbau eine Grenze einhalten.
Wo bekomme ich solche Infos, wer kann mir weiterhelfen und was würdet ihr tun?

Mein Schwiegervater hat dem Nachbarn ziemlich klar gesagt, dass er nicht mit einverstanden ist in seiner Situation. Bisher haben wir uns mit der Familie gut verstanden und wir haben auch Angst, dass dieses zu einem Nachbarschaftskonflikt ausartet.

Danke fürs Lesen und für eure Tipps.

Grüßle
Annette
 

Britt

Luxusstrickerin
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Der arme Hund, Labradore sind absolute Familienhunde, er wird wahrscheinlich nicht in der Hütte bellen, er wird seelisch verkümmern und dann wenn es ganz schlimm läuft vielleicht aggressiv werden.
Wir haben auch einen Labrador, er liegt den ganzen Tag in meiner Nähe, ihm ist alles egal, für ihn ist nur wichtig das er nicht alleine ist. Ich hoffe Dein Nachbar kommt noch zur Besinnung. Rechtlich sieht es wohl eher schlecht aus, ich hänge Dir mal Auszüge aus der Hundeverordnung an.


Tierschutz-Hundeverordnung

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des.Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.

(:relievedface: Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.

(2) In einem Zwinger muss

1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Bei einem Labrador muss der Zwinger also ungefähr 8qm sein.
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Ähhhh wieso will er denn überhauft einen Hund? Versteh ich nicht.

Also wenn er ihn aus dem Tierheil holt muß er unterschreiben das er ihn nicht im Zwinger hält, so war es damals bei uns. Und wenn er es doch macht kann man es dem Tierheim stecken dann holen die ihn wieder.

LG Kerstin
 

Annette

Die Nette
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Britt, danke schon mal für deine Antwort. Mein Schwiegervater hat ja unserem Nachbarn auch schon gesagt, dass das auf keinen Fall geht, so einen Hund den ganzen Tag im Zwinger zu halten. Wir haben jetzt beschlossen, sollte er sich wirklich einen Hund anschaffen und so halten, dann werden wir auf jeden Fall den Tierschutzverein hinzuziehen. Bringt das überhaupt was?

Vielleicht machen wir uns grad zu viele Gedanken über ungelegte Eier, aber vielleicht können wir den Nachbarn auch mit entsprechenden Argumenten vom Kauf abhalten.
 

PepperAnn

Familienmitglied
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Hallo Anette,
der Tierschutzverein kann dann nur eingreifen, wenn der Hundebesitzer gegen das Tierschutzgesetz verstösst und leider auch nicht in jedem Fall .
Da die Zwingerhaltung nicht grundsätzlich verboten ist ,sehe ich da wenig Chancen.
LG
Corinna( die es Zwingerhaltung grundsätzlich z. Ko**** findet)
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Ein Hundezwinger ist doch eine bauliche Maßnahme, ich meine da müssen gewissen Entfernungen zu Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Bin aber nicht sicher.

Was ich von reiner Zwingerhaltung halte, sag ich lieber nicht ....
 

Annette

Die Nette
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Ich werd vielleicht mal auf der Stadtverwaltung nachfragen, ob da Maße bis zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen.

Und pure Zwingerhaltung find ich auch zum K....., vor allem bei einem solchen Familientier. Wir verstehen auch nicht, wie der plötzlich auf die Idee kommt. Vor lalem ist halt die Tatsache, dass der Hund aus Glaubensgründen NIE mit ins Haus darf, ziemlich daneben. Ist ja OK, wenn das denen ihr Glaube ist, aber dann sollen sie sich auch keinen Hund anschaffen.

Und es ist wirklich nicht so, dass wir keinen Hund in der Nachbarschaft dulden würden, die Nachbarn auf der anderen Seite haben 2 Hunde, einen Schäferhund-Mischling und einen Dackel, beide werden im Haus gehalten und das Ehepaar ist ständig mit den Hunden unterwegs, bei jedem Wetter.

Grüßle
Annette
 

Britt

Luxusstrickerin
AW: Hundehaltung - gibt es gesetzl. Vorschriften?

Hallo Annette,

bei der Baurechtlichen Frage kann ich Dir bestimmt weiterhelfen, für irgendwas muss die Ehe mit einem Architekten ja gut sein:hahaha: . Mein Mann ist zur Zeit nur nicht zuhause, sobald ich ihn ausgequetscht habe werde ich Dir sagen was Dein Nachbar darf und was er nicht darf.

Gruss Britt
 
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