Hausüberschreibung an Kind? Geht das?

M

MamaKati

Ich schon wieder :)

Ich habe folgendes Problem:

Meine Eltern haben jetzt beschlossen, sich wieder ein neues Haus zu kaufen und dann im Ausland zu bleiben. :-?

Weil sie doch aber hier in der Gegend auch eines besitzen, kamen sie nun auf die Idee, dass sie ihr dortiges Haus gerne Hannah überschreiben möchten. :roll:

Meine Frage - geht das überhaupt? Oder müssen sie es uns schenken? Oder wie geht man da am besten vor?

Gefrustete und überforderte Grüße

Kati
 
B

Beate

Das müßte gehen. :jaja: Solange Hannah nicht volljährig ist, müssen sie logischerweise jemanden bestellen, der es für sie verwaltet.

Liebe Grüße
 
B

Beate

MamaKati hat gesagt.:
Was heißt denn verwalten, Beate?
:???: Ich weiß ja nicht, was das für ein Haus ist. Aber es muß doch vermutlich instand gehalten und mal etwas repariert werden, wenn jemand drin wohnt, muß der irgendwohin Miete zahlen - so etwas. Das kannst Du machen oder jemand anders, das können Deine Eltern bestimmen.

Neidische Grüße :)
 
B

Beate

Nochmal ich: falls Du das Haus verwalten sollst, macht einen schriftlichen Vertrag darüber, was Du darfst und was nicht (Mieter aussuchen, Miethöhe festsetzen, kündigen, Handwerker beauftragen usw.), schreibt rein, wer für Reparaturen aufkommt und was mit dem Gewinn passiert, wenn es einen gibt. Und lass' Dir ein Gehalt oder Honorar zahlen (abhängig von der Größe des Hauses und der anfallenden Arbeit).

:winke:
 

Su

Das Luder
MamaKati hat gesagt.:
Weil sie doch aber hier in der Gegend auch eines besitzen, kamen sie nun auf die Idee, dass sie ihr dortiges Haus gerne Hannah überschreiben möchten. :roll:

Meine Frage - geht das überhaupt? Oder müssen sie es uns schenken? Oder wie geht man da am besten vor?

Gefrustete und überforderte Grüße

Kati

Hallo Kati,

wenn sie es Hannah überschreiben schenken sie es ihr doch, oder wie meinst Du das???? Für das FA wird es eine eindeutige Schenkung sein und das bedeutet je nach Größe Schenkungssteuer. Es gibt einen Freibetrag wieviel man je nach Verwandtschaftsgrad steuerfrei schenken darf. Diesen Freibetrag gibt es alle 10 Jahre. Rein steuerlich wäre es am vorteilhaftesten z.B. jetzt 50 % zu des Hauses zu schenken und in 10 Jahren wieder 50%, je nach Haus-/Grundstückswert natürlich.

Vorteilhaft ist einen Nießbrauch drauf zu machen entweder für Dich oder für die Eltern. Damit z.B. abgesichert ist, das Hannah das Haus nicht gleich am 18 Geburtstag wieder verkauft, sozusagen eine Mitspracherecht.

Wenn es überschrieben wird müsst ihr so oder so zum Notar, also lasst Euch da gut beraten.

LG
Su
 
M

MamaKati

Danke Su - nein, die Frage lautete richtig betont, ob sie es uns schenken müssen, weil Hannah ja noch nicht volljährig ist.

Dass wir zum Notar müssen, ist klar - aber sag mal, gibt es da irgendeine Verpflichtung, der Hannah nachkommen müsste? Da würde ich mich nicht so ganz wohl mit fühlen :-?

Liebe Grüße und noch mal danke.

Kati
 
B

Beate

MamaKati hat gesagt.:
Dass wir zum Notar müssen, ist klar - aber sag mal, gibt es da irgendeine Verpflichtung, der Hannah nachkommen müsste? Da würde ich mich nicht so ganz wohl mit fühlen :-?
Das kommt auf den Vertrag an. Normalerweise nicht, sie kann es auch verkaufen, wenn sie volljährig ist, und das Geld verjuxen.

Aber deshalb die Regelung, wer für Reparaturen u.ä. aufkommt. Wenn das Haus leer steht oder nicht-zahlende Mieter reingeraten, sind ja eventuelle Kosten nicht gedeckt. Und die können hoch ausfallen (Rechtsstreit, Dachreparatur, Vandalismus u.ä.).

Ob Deine Eltern moralische Verpflichtungen aus so einem Riesen-Geschenk ableiten, kann Dir wahrscheinlich keiner sagen. ;-)

:winke:
 
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