Harzt IV....nix geld mehr

sky

Familienmitglied
Hallo ihr lieben,

sonst lese ich immer nur mit (hab nicht immer die Ruhe zum schreiben:-? ), aber heute brauch ich mal euren rat!

Ich habe heute meinen Harzt bescheid bekommen.....ich bekomme NIX!!! Keinen Cent:-( ........
dabei war ich nicht mal langarbeitslos.......

Nun muß ich mich selbst versichern, weil jemand, wie ich das mit meinem Sohn mache? Er ist ja noch bei mir versichert, wir sind ja nicht verheiratet, somit kann ich mich ja leider auch nicht Familienversichern.....

Aber unser Sohn könnte mit bei meinen Lebensgfährten versichert werden , oder?
Ich müßte mich sowieso mal auf der KK kundig machen, aber hat jemand eine Ahnung, wieviel das im Monat kosten würde?
Von WAS soll ich das denn zahlen.....ich bekomme ja nix:-? .
Ich kann doch nicht von meinen Lebensgefähten verlangen, dass er das für mich bezahlt......ich komme mir so schon komisch vor, wenn ich ihn in Zukunft um geld betteln muß:-( .....

Dabei würd ich so gern wieder arbeiten, aber es ist echt nicht einfach.......ständig absagen.....oder der weg einfach zu weit.......

Wie ist das eigentlich, wenn ich mehrere 165 € job machen würde? (die ich erst mal finden müßte....)
Eigentlich wäre ich dem AA ja keine rechenschaft mehr schuldig, oder?
Somit könnte ich theoretisch Jobs ohne Ende annehmen?
ich meine, ich muß mich ja eh selbst vesichern.....dann könnte ich z. b. einen 400 € job machen und zusätzlich noch einen 165 €.....
Aber wie gesagt, erst mal einen finden....dabei würd ich ALLES machen!

Ach manno.....ander freuen sich, dass sie mehr Geld durch Harzt bekommen.........ich kann mich nicht freuen.......

Danke fürs lesen...und eventuell Tips?

Liebe Grüße Sky

PS: würde eigentlich Widerspruch einlegen etwas bringen?
 

Lilienfrau

Moderatorin
Moderatorin
Hallo!

Ich würd auf jeden Fall Widerspruch einlegen, laut Presseberichten sind 60% der ausgestellten HartzIV Bescheide schlichtweg falsch! Schaden kann's ja jedenfalls nicht, kann ja nur besser werden in Deinem Fall, oder?

:tröst:

Liebe Grüße

Alex
 
J

Jea

Wegen mehreren 400E-Minijobs, das geht so nicht.

sobald du mehr als einen Minijob annimmst musst du auf Steuerkarte arbeiten, d.h. den ersten Job auf Stklasse 2(nehme ich mal an, hast du) und den zweiten auf St.klasse 6.

Auf www.minijobzentrale.de informiert die Bundesknappschaft da recht gründlich.

Lg,
JEa
 
B

Beate

Hm, das ist jetzt hart, aber ich würde sagen heiratet oder trennt Euch wohnungsmäßig. Wenn Ihr heiratet, kannst Du Dich familienversichern und er kann Dich von der Steuer absetzen. :) Wenn Ihr Euch räumlich trennt (Du kannst ja in der Nähe wohnen), hast Du Anspruch auf Hartz IV mit Miete, Unterhalt und KK. So ist das doch für Dich absolut blöd - Du kriegst kein Geld, aber Dein Freund ist zu nix verpflichtet. :cry:
 

sky

Familienmitglied
Danke erst mal für eure Antworten!

Widerspruch werd ich erst mal einlegen.....naja....mal sehen, ob es was bringt.

Ja, Jea, danke für den Tip mit der Steuerkarte, dann weiß ich erst mal bescheid!
Schwarz will ich ja auch nicht arbeiten!

und Beate: ja, heiraten müßte man tatsächlich! bloß von was? Wir schieben das schon so lange vor uns her.....man könnte ja auch ne kleine stille Hochzeit ohne TAMTAM machen, wäre am billigsten:bissig: .....aber viele Bekannte und Freunde wären enttäuscht, wenn wir sie nicht einladen könnten. Zumal wir ja auch schon auf eingen Hochzeiten getanzt haben.

Und mit räumlich trennen ist leider auch nicht möglich (den gedanken hatten wir auch schon), aber wir wohnen im Dorf, wo jeder jeden kennt! Am ende werden wir noch "verraten"! Und dann dürfen wir alles zurückzahlen:-? !

Und auch wenn das vielleicht ginge: wenn mein Lebensgefährte z.b. eine Wohnung nehmen würde, was wäre dann mit unserem Sohn? Verliert er nicht dann sein Sorgerecht? (wir haben das gemeinsame)

LG Sky
 
F

FriMa

Rechtlich gesehen scheint der Bescheid ok zu gehen: Ihr zählt als Bedarfsgemeinschaft, also wird sein Gehalt voll angerechnet UND er muss für dich auch die Versicherung zahlen. So ist es bei meinen Schwiegereltern auch.

Das ist ja das Ungerechte: Man hat als nichteheliche Lebensgemeinschaft zwar alle Pflichten wie Verheiratete, aber nicht die Rechte (Familienversicherung, gemeinsame Steuererklärung). Ich frage mich, ob das im Sinne des Gleichheitsgrundsatz überhaupt verfassungskonform ist, aber offenbar ist noch keiner auf die Idee gekommen, da mal zu klagen.

Wie Beate schreibt: Heiratet (da wärt ihr nicht die einzigen, die das wegen Hartz IV tun) oder trennt euch räumlich (mit dem Sorgerecht hat das gar nichts zu tun). Ein WG-Zimmer als Hauptwohnsitz reicht ja. Allerdings kann es Ärger geben, wenn das Amt mitbekommt, dass er mehr bei euch ist als in "seiner" Wohnung: Genaugenommen ist es ja tatsächlich Betrug.
 
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B

BuchLiesel

Also, das Sorgerecht verliert er nicht, wenn Ihr auseinanderzieht. Er ist und bleibt doch trotzdem der Vater.

Aber ihr könnt doch jetzt sozusagen in aller Stille heiraten und spater dann mal eine richtige große Feier machen.

Ursula :V:
 
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