Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Mara

Zuckerbäcker
Ich habe mal eine Frage an euch.

Eine Bekannt hat mir jetzt erzählt, das ihre Tochter auf einer Geburtstagsfeier war. Die Familie sind mit den Kindern zu einem Indoorspielplatz gefahren.

Beim Spielen hat sich ein Mädchen so verletzt, dass sie das Sprunggelenk gebrochen hat.
Ich hatte mir eigendlich überlegt Sophies 5 Geburtstag auch in Alsfeld in dem dortigen Indoorspielplatz zu feiern.
Nun habe ich mir allerdings die Frage gestellt, was ist den wenn etwas passiert.
Ich meine man kann doch nicht die ganze Zeit alle Kinder im Auge behalten und hinter jedem Kind stehen.

Hat von euch jemand Ahnung wie die Haftung in solch einem Fall aussieht und ich würde gern eure Meinung dazu hören.

Also ich bin mir schon bewußt wenn Sophie mit dorthingeht, daß immer etwas passieren kann, ob ich nun dabei bin oder nicht. Ich stehe ja auch nicht immer hinter ihr um zu schauen ob sie fällt oder nicht.
Oder sehe ich da ganze jetzt zu sorglos?
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Ich tipp mal drauf, wenn es nicht gerade grober Unsinn war, haftet der Betreiber. Sprich, bei einigermaßen "zweckbestimmter" Nutzung der Geräte.

Salat
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Also es ist ein Abgeschloßener Bereich und im Indoorspielplatz sollte man davon ausgehen dürfen, das es Kindersicher ist.
D.h. du mußt dein Kind und auch Kinder die du mitbringst nocht ständig im Auge haben.
Du vernachlässigst ja deine Aufsichtspflicht nicht.

Ich denke es gibt halt nur Grenzen, wenn es wirklich dramatisch ist.
Ganz grob gesagt, du schickst ein Kind mit Feuerzeug Los und das steckt damit alles in Brand. Mir fällt gerad nix besseres ein.
Aber ich denke du verstehst was ich meine ;-)

Achso und wenn du mit wirklich ZU vielen Kindern unterwegs bist und keine weitere Aufsichtsperson. Du mit 20 Kids. Aber für so Verrückt halt ich dich nicht ;-)

LG Katja
 
M

MagicMoments

AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Hallo Tamara,

ich kenn den Fall aus unserem Bekanntenkreis.

Normalerweise sollte die Versicherung vom Betreiber bei Verletzungen für den Schaden aufkommen. Die Spielgeräte müssen natürlich sachgemäß benutzt werden und nicht unerlaubt.

Wenn der/die Kinder etwas kaputt machen oder sich auf dem Weg dahin verletzen, dann springt i.d.R. Deine private Haftpflicht ein (wenn Du denn eine hast). Auch wenn es heisst, dass Kinder unter 7 bzw. 8 Jahren nicht versichert sind.

Dann gäbe es ja noch die Unfallversicherung des Kindes (auch vorausgesetzt, es hat eine). Es ist ja ein Unfall - evtl. setzt sich diese dann mit der Versicherung des Betreibers auseinander.

Liebe Grüße
Sandy
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

meine ganz persönliche meinung dazu: ich finde dieses unablässige geschrei nach haftung und schmerzensgeld unerträglich. natürlich muss man davon ausgehen können, dass die geräte auf einem spielplatz kindersicher sind, wenn nicht, dann kann man selbstverständlich über haftung nachdenken.

aber ganz normale unfälle, die eben sein können und auch passieren - ich sah am wochenende ein mädchen, das die schaukel losließ, runterfiel und sich den arm brach - die passieren eben. warum muss man dauernd schuldige suchen und finden. kann man nicht akzeptieren, dass die kinder manchmal schlicht und einfach selbst schuld sind?

liebe gruesse
riccarda
 

Glace

nächtliche Muse
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Riccarda, in so einem Fall würde ich mir auch keine Gedanken machen, wer da schuld ist.
Sowas passiert.
Aber es gibt durchaus dinge, die nicht sein müßen.
Fehlt zum Beispiel eine Absperrung und es wird nichts getan vom Betreiber, damit sich kein Kind verletzt.
Oder denk mal an die Schwimmbadunfälle, 2003 in Dortmund gab es einen, da Fehlte ein Gitter vor so nem Absaugteil, ein Junge ist da Ertrunken, die Bademeister sollen Praktisch daneben gestanden haben und nicht gehandelt haben.
Da hörts doch dann auf, oder ?



LG Katja
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

hallo katja,

hier hast du natürlich vollkommen recht. wenn die spielgeräte nicht in ordnung sind, nicht gewartet werden, kaputtes nicht ausgetauscht etc. etc., dann müssen die betreiber natürlich zur verantwortung gezogen werden, weil sie nötige investition nicht getätigt haben und personenschaden in kauf genommen haben. in so einem fall darf kein auge zugedrückt werden, da stimme ich mit dir überein.

liebe gruesse
riccarda

ps.: wie gesagt ich habe noch den fall vom wochenende vor mir. das mädchen ließ einfach die schaukel aus, da kann wirklich niemand was dafür oder wenn die kinder im hitze des gefechtes von diesem ruckeligen spielzeugfeuerwehrauto fallen, ist es eben auch pech. fehlende schutzgitter sind eine schlamperei oder noch viel schlimmeres.
 

Mara

Zuckerbäcker
AW: Haftung bzw. Schmerzensgeld...

Riccarda hat gesagt.:
aber ganz normale unfälle, die eben sein können und auch passieren - ich sah am wochenende ein mädchen, das die schaukel losließ, runterfiel und sich den arm brach - die passieren eben. warum muss man dauernd schuldige suchen und finden. kann man nicht akzeptieren, dass die kinder manchmal schlicht und einfach selbst schuld sind?

Das der Betreiber eines solchen Spielplatzes dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Geräte in Ordnung sind, ist für mich auch klar.

Ich meinte auch das was Riccarda da schreibt. In meinem o.g. Fall z.B. ist das Kind beim Trampolin springen gegen ein anderes Kind gesprungen und eben falsch aufgekommen, sodaß das Sprunggelenk gebrochen ist.
Da konnte im Grund niemand etwas zu.

Ich wollte mich halt nur gern mal vergewissern wie es in so einem Fall aussieht.

Aber ein besch... Gefühl ist es halt doch, wenn man die Verantwortung für andere "fremde" Kinder übernimmt und es passiert etwas.
 
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