Grundsteuer B

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LuLeTi

Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel in der Kölnischen Rundschau gelesen, der ganz interessant ist für die Eigenheimbesitzer.

Es geht darum, dass Anfang 2005 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer B eingelegt wurde: "kein Gewinn aus dem Eigenheim".

Die Besteuerung selbst genutzten Wohneigentums sei verfassungswidrig, argumentieren die beiden Badenser. Schließlich würden sie aus ihrem Haus keinen Gewinn ziehen, sondern es nur für ihre eigenen Wohnzwecke nutzen. Ohne Gewinn aber stelle eine Besteuerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Artikel 14 GG dar.

Seit die Verfassungsbeschwerde läuft, haben immer mehr Hausbesitzer bei ihren örtlichen FA's Widerspruch gegen die Grundsteuer B eingelegt. Deren Höhe wird zwar von den Gemeinden festgesetzt und kassiert, ihr zu Grunde liegt aber der Messbescheid des FA. "Also muss der Widerspruch gegen diesen Grundlagenbescheid erfolgen", erklärt FA-Chef Volker Nickel. Aufschiebende Wirkung habe der Widerspruch jedoch nicht.

Entscheidet das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Kläger, bekämen alle, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben, ihr Geld wieder. Wessen städtischer Steuerbescheid bereits rechtskräftig sei, könne sich mit seinem Widerspruch nur noch gegen künftige Grundsteuer-B-Forderungen wehren.

LG
Martina
 

Birgit

freches Huhn
Moderatorin
AW: Grundsteuer B

Ich habe schon beim Finanzamt Widerspruch eingelegt :jaja:

Die Chance ist gering, aber das ist eine Menge Geld.

:winke:
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Grundsteuer B

Silly hat gesagt.:
was heißt rechtzeitig?
Ist jetzt noch rechtzeitig?

LG Silly
Gilt dann immer für den noch nicht rechtskräftigen Bescheid. Wenn also für 2006 kommt, innerhalb von 14 Tagen (?) Widerspruch einlegen. Rückzahlungen kämen dann für ab 2006...- Chance ist allerdings wohl gering, wie ich gehört habe. Aber manchmal hat man halt Glück...
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Grundsteuer B

wir bekommen aber gar keinen Bescheid.
Wir einmal einen bekommt (1998) und nach dem muß bezahlt werden
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Grundsteuer B

Silly hat gesagt.:
wir bekommen aber gar keinen Bescheid.
Wir einmal einen bekommt (1998) und nach dem muß bezahlt werden
Das ist aber bescheiden:) Dann einfach brav das Sätzchen ans Amt schreiben. Verfahren wird eh ruhen gelassen. Wenn vom Gericht stattgegeben wird, dann mindestens ab dem Termin des Einspruchs...
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
AW: Grundsteuer B

Das werde ich jetzt einfach mal machen ... die Jahreszahl war übrigens 1998 ;)
 
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