Gewerbe abmelden

Calendula

Dauerschnullerer
Hallo:winke: ich schon wieder :nix: !

Ich weiss auch nicht ob ich hier richtig poste aber unter Job&Karriere find ich passt es nicht ganz hin.
Also meine Fragen:
Wenn ich ein Gewerbe abmelden will muss ich das schriftlich machen?
Und kann das auch rückwirkend geschehen?

Ich hab zwar schon ein bisschen auf ein paar diversen Seiten gestöbert, aber eine richtige Antwort hab ich darauf nicht gefunden.

Ihr würdet mir sehr weiterhelfen!
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Gewerbe abmelden

Huhu,

keine Ahnung, ob es regionale Unterschiede gibt. Aber ich mußte persönlich zum Gewerbeamt und dort das Gewerbe abmelden. Rückwirkend ging nicht, für die Zukunft aber schon. Ruf doch mal bei eurem Gewerbeamt an (Stadtverwaltung) und frag, wie sie's gerne hätten.

Liebe Grüße
Angela
 
M

MagicMoments

AW: Gewerbe abmelden

Huhuu,

hier mal Bayerin an Bayerin:

Bei uns muss man persönlich vorbeikommen, da eine Unterschrift zu leisten ist und diese nicht per Fax/eMail gilt und rückwirkend geht auch nicht.

Liebe Grüße
Sandy
 

Jenni

Gehört zum Inventar
AW: Gewerbe abmelden

:winke:


Persönlich vor Ort, am liebsten mit Gewerbeanmeldung als Vorlage, dafür rückwirkend und Gebühr auf Rechnung.
(in Ba-Wü)

:winke:
Jenni
 
B

briddaa

AW: Gewerbe abmelden

Jenni hat gesagt.:
:winke:


Persönlich vor Ort, am liebsten mit Gewerbeanmeldung als Vorlage, dafür rückwirkend und Gebühr auf Rechnung.
(in Ba-Wü)

:winke:
Jenni


stimmt.......



so kenn ich das auch!
 

AVE

Gehört zum Inventar
AW: Gewerbe abmelden

briddaa hat gesagt.:
stimmt.......



so kenn ich das auch!

und so ist es bei uns in Niedersachsen auch !
Einfach zur Gemeinde hingehen und den Vordruck GEWERBEABMELDUNG ausfüllen lassen.
 
M

MagicMoments

AW: Gewerbe abmelden

Guten Morgen,

ähm ja - die 20 Euro muss man auch zahlen.

Bei uns ging das aber auch nicht auf Rechnung, sondern musste bar im Amt entrichtet werden.

Wenn Du jetzt Dein Gewerbe zum 01.03. abmeldest dürfte es noch gehen.

Aber Du kannst nicht jetzt im März sagen, dass Du Dein Gewerbe rückwirkend zum 01.01. abmelden möchtest. Ich glaub, da haben sie Angst um evtl. Steuern.

Selbst bei 123Recht steht, dass ein Gewebe nicht rückwirkend abgemeldet werden kann.

Liebe Grüße
Sandy
 
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