Frage zur mutterschutzurlaub

MARINOBLUME

Gehört zum Inventar
Hallo!

Ich habe mal eine Frage,zur Mutterschaftsurlaub.
Meine Mutter hat mich heute verunsichert,weil sie gehört hat,dass der Mutterschaftszurlaub nach den 3 Jahren auf jedenfall zu e´nde wäre, auch wenn das 2. Kind da ist.

Das hieße ,das ich im August dieses Jahres wieder meinen Vollzeitjob annehemen müsste.

Aber ich bin der Meinung das mit der Geburt meinen 2:kindes derMutterschaftsurlaub sich auf 3Jahre verlängert. Demnach müsste ich erst im Oktober 2007 wieder arbeiten gehen.

wer kennt sich damit aus,und kann mir helfen.
Auf eure Antworten freue ich mich.

LG: Patti
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

Yvonne1

So viel ich weiß kann man für jedes Kind einen Erziehungsurlaub von 3 Jahren nehmen. Auch wenn du noch im Erziehungsurlaub bist und schon das 2 Kind kommt, hast du wieder Anspruch auf 3 Jahre!!!!
 

Stillmaus

Gehört zum Inventar
So weiss ich das auch, wie es Yvonne gesagt hat. Wenn du dein zweites Kind bekommst verlängert sich der Mutterschutz nochmal um drei Jahre.

LG
 
M

Mama-Huhn

Hallo Patti,
meine Elternzeit für Anita hätte noch bis 19.Mai 2003 gedauert, als am 13.Januar 2003 Daniela zur Welt kam. Die Elternzeit wurde dann ab der neuen Geburt berechnet und geht 3 Jahre bis zum 12.Januar 06. Für jedes Kind hat man Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, egal wann es kommt.
Liebe Grüße
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Für jedes Kind hat man Anspruch auf Elternzeit (bitte nicht mit Mutterschaftszeit in einen Topf werfen) bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, das ist der Tag vor dem 3. Geburtstag.
Innerhalb dieser Zeit muß man 24 Monate der 36 Monate EZeit genommen haben, wobei man dem Arbeitgeber 6 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes mitgeteilt haben muß, wie man die nächsten 24 Monate ab Geburt (= die Zeit bis zum 2. Geburtstag) des Kindes zu gestalten gedenkt.
12 Monate der EZeit kann man bis zum vollendeten 7. Lebensjahr verschieben, danach verfällt der Anspruch. Auch dieses muß rechtzeitig beantragt werden (Verschiebung innerhalb der 2 Jahre und erneuter Antritt 8 Wochen vorher).
Du kannst allerdings nicht kurz vor der Geburt die EZeit für das erste Kind "unterbrechen" und danach fortsetzen.
Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit
für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 überschneiden.
Aber:
(:relievedface: Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles (§ 1 Abs. 5) kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.

Gruß,
Buchstabensalat
 
Zuletzt bearbeitet:

Vanessa

Gehört zum Inventar
Klasse Buchstabensalat :prima:

Ihr verwechselt hier die Begriffe Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Mutterschutz ist die Zeit kurz vor und nach der Geburt (i.d.R. 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt). Waehrend der Mutterschutzzeit erhaelt frau das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Erziehungsurlaub ist unbezahlter Urlaub.
 

Glace

nächtliche Muse
Mama von Bouba hat gesagt.:
Klasse Buchstabensalat :prima:

Ihr verwechselt hier die Begriffe Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Mutterschutz ist die Zeit kurz vor und nach der Geburt (i.d.R. 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Geburt). Waehrend der Mutterschutzzeit erhaelt frau das volle Gehalt vom Arbeitgeber. Erziehungsurlaub ist unbezahlter Urlaub.

Also was Buchstabensalat gesagt hat zum Erziehungsurlaub kann ich nur Zustimmen, so kenn ich das auch.

Allerdings waren es doch 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt und 8 Wochen danach. (12 Wochen danach sind es doch nach einer Zwillingsgeburt, oder?)
Das Gehalt wird in der Zeit weiter gezahlt, ein satz von der KK und der rest vom AG. Das ist dan das Mutterschaftsgeld, die höhe des Geldes ist der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate.

Ist schon super Verzwickt die sache...
 

Stillmaus

Gehört zum Inventar
Oh je, ich glaube ich habe noch eine Wochenbettdemenz. :nix:

Stimmt natürlich, was Ihr sagt.

LG
 
Oben