Frage zum Sorgerecht

Laney

Strandluder
Ihr lieben...

weder weiss ich so recht, ob diese Frage in diese Rubrik gehört, noch ob sie nicht eh kompletter Humbug ist, aber ich fang einfach mal an:

Für Lilly habe ich das alleinige Sorgerecht. Nun gibt es aber ja die Möglichkeit, auch ein gemeinsames Sorgerecht (mit dem Kindsvater) zu beantragen.

Nun meine Frage: gibt es auch die Möglichkeit, sich das Sorgerecht mit jemand anderem zu teilen? Gezielt meine ich damit eine von Lillys beiden Patentanten - ist so etwas überhaupt möglich?

Ihr wundert Euch vielleicht, warum ich mir über so etwas Gedanken mache, aber der Gedanke dass mir mal etwas passieren könnte, und das Jugendamt dann willkürlich über Lillys weiteres Leben entscheidet, macht mir einfach Angst.

Vielleicht weiss jemand etwas über dieses Thema oder weiss, wer über so etwas Auskunft geben kann.

Danke,
 
Zuletzt bearbeitet:

Silvia

Showtalent
Hallo Sylvia,

vom Gefühl her glaube ich nicht, dass dies möglich ist.

Diese Gedanken hatte ich auch. Ich hab mich damals beim Jugendamt erkundigt und dort wurde mir gesagt, dass ich ein Testament machen soll, in dem ich meinen Wunsch bezüglich der Sorge für Marie, falls mir etwas passiert, niederschreiben soll. Wenn mir nun etwas passiert muss sich das Jugendamt zwar nicht nach meinen Wünschen richten, ABER solange nichts gegen denjenigen den ich im Testament eingesetzt habe spricht, werden diese Wünsche meist berücksichtigt.

VLG

Silvia
 

Laney

Strandluder
Hallo Silvia...

ja, das hat mir das Jugendamt genauso erzählt... dass so eine Verfügung nicht rechtlich bindend sei, man aber schaue, was man tun könne.

Mir ist das aber einfach zu wenig. Es gibt einfach Menschen in meinem Umfeld, wo ich nicht möchte, dass mein Kind lebt.

Wenn man wieder heiraten würde, dann könnte doch ein neuer Mann auch das Sorgerecht bekommen, oder? Oh man... ist das kompliziert. Ich will doch nur, dass eine meiner Freundinen auch rechtlich auf meiner Seite ist.

LG
 

Laney

Strandluder
PepperAnn hat gesagt.:
Hallo Laney,
wichtig zu wissen ist, warst du mit dem Kindsvater verheiratet?
LG
Corinna

Hallo Corinna.

Nein. Er hat zwar die Vaterschaft anerkannt, aber das Sorgerecht liegt allein bei mir.

LG
 

talnadjöfull

Bücherwurm
Sorgerecht können nur die Eltern bekommen. Bei dritten Personen ist es dann eine Vormundschaft.

Väter unehelicher Kinder bekommen das Sorgerecht wenn die Mutter zustimmt.

Man kann aber als sorgeberechtigter Elternteil einen Vormund benennen.

BGB § 1776 Benennungsrecht der Eltern

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist.

(2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil.
 

Laney

Strandluder
Zahlenwurm hat gesagt.:
Sorgerecht können nur die Eltern bekommen. Bei dritten Personen ist es dann eine Vormundschaft.

Väter unehelicher Kinder bekommen das Sorgerecht wenn die Mutter zustimmt.

Man kann aber als sorgeberechtigter Elternteil einen Vormund benennen.

BGB § 1776 Benennungsrecht der Eltern

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Als Vormund ist berufen, wer von den Eltern des Mündels als Vormund benannt ist.

(2) Haben der Vater und die Mutter verschiedene Personen benannt, so gilt die Benennung durch den zuletzt verstorbenen Elternteil.


Prima... das ist ja schon mal eine tolle Info :)

Ich werde mich da mal schlaulesen... ganz lieben Dank Dir lieber Zahlenwurm :)

LG
 

talnadjöfull

Bücherwurm
Also soweit ich es ergooglen kann hast du das alleinige Sorgerecht. Das kann nach deinem Tode auf die Patin (Vormundschaft) übertragen werden sofern du sie dazu bestimmt hast. Vorher hat die Patin kein Sorgerecht - außer du trittst es an sie ab, dann hast du es aber nicht mehr. Gemeinsame Sorge geht nur bei den Eltern.
 
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