Frage zum Kinderkrankengeld

Kathi

Dino
Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Ich war in der vorletzten Woche 1 Tag mit Tim wegen seiner MOE zu Hause. Mein Arbeitgeber bezahlt mir nichts in solch einem Fall. Gestern nun bekam ich Post, dass ich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld habe, da Tim privat versichert ist. Muss er aber, da mein Mann Beamter ist und mehr verdient als ich. Mein Mann bekommt aber nur 6 bezahlte Tage im Jahr, davon sind 3 schon weg. Ich kann noch nicht mal dagegen vorgehen (ein Freund ist Anwalt für Sozialrecht), da es dazu schon mal ein Urteil gab:

Verdient ein privat krankenversicherter Beamter mehr als seine gesetzlich versicherte Frau, so sind die Kinder nicht durch ihre Mutter mitversichert. Deshalb kann die Mutter, wenn sie wegen Erkrankung eines ihrer unter zwölf Jahre alten Kinder nicht arbeiten kann, von ihrer Krankenkasse kein Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, da dafür Voraussetzung ist, dass das Kind einer gesetzlichen Krankenkasse angehört. (Bundessozialgericht, B 1 KR 9/96 R)

Jetzt meine Frage: Kennt Ihr eine Möglichkeit, sich privat für so einen Fall abzusichern? Es gibt ja Krankentagegeldversicherungen, zahlen die auch bei Krankheit des Kindes?

Ich will nun nicht immer unbezahlten Urlaub nehmen müssen, wenn es Tim nicht gut geht. Und die Omis haben ja auch nicht immer Zeit.

Jetzt bin ich erst mal total sauer auf die Gesetzgebenung.

Liebe Grüße
Kathi
 

Kathi

Dino
Kathi hat gesagt.:
Hallo Ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Ich war in der vorletzten Woche 1 Tag mit Tim wegen seiner MOE zu Hause. Mein Arbeitgeber bezahlt mir nichts in solch einem Fall. Gestern nun bekam ich Post, dass ich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld habe, da Tim privat versichert ist. Muss er aber, da mein Mann Beamter ist und mehr verdient als ich. Mein Mann bekommt aber nur 6 bezahlte Tage im Jahr, davon sind 3 schon weg. Ich kann noch nicht mal dagegen vorgehen (ein Freund ist Anwalt für Sozialrecht), da es dazu schon mal ein Urteil gab:

Verdient ein privat krankenversicherter Beamter mehr als seine gesetzlich versicherte Frau, so sind die Kinder nicht durch ihre Mutter mitversichert. Deshalb kann die Mutter, wenn sie wegen Erkrankung eines ihrer unter zwölf Jahre alten Kinder nicht arbeiten kann, von ihrer Krankenkasse kein Kinderpflegekrankengeld beanspruchen, da dafür Voraussetzung ist, dass das Kind einer gesetzlichen Krankenkasse angehört. (Bundessozialgericht, B 1 KR 9/96 R)

Jetzt meine Frage: Kennt Ihr eine Möglichkeit, sich privat für so einen Fall abzusichern? Es gibt ja Krankentagegeldversicherungen, zahlen die auch bei Krankheit des Kindes?

Ich will nun nicht immer unbezahlten Urlaub nehmen müssen, wenn es Tim nicht gut geht. Und die Omis haben ja auch nicht immer Zeit.

Jetzt bin ich erst mal total sauer auf die Gesetzgebung.

Liebe Grüße
Kathi
 

Fidelius

Gehört zum Inventar
Tut mir leid, aber wie das bei Privatversicherungen ist weiß ich leider nicht :-?

Wenn ich Kinderkrankentage brauche, gehe ich zum KiA, kriege einen Wisch f den Arbeitgeber, den ich irgendwann zurückkriege und ihn bei der KK einreichen muß, die dann irgendwann zahlen.

LG Carina
 

Kathi

Dino
So habe ich es bisher auch gemacht. selbst im November, als Tim schon bei der privaten KV war. Da haben die anstandslos gezahlt. Ich werde es denen aber nicht unbedingt auf die Nase binden, nicht dass ich noch was zurück zahlen muss.
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
Hi Kathi,

ich kann Dir nur sagen, wie es bei unserer privaten KV ist
Wir haben keinen Anspruch auf bezahlten "Krankenurlaub" wenn eines der Kinder krank ist. Der Anspruch darauf bezieht sich nur, auf die eigene Erkrankung.
Aber das kann durchaus von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Das kommt einfach auf den Vertrag und den Versicherer an.

Am Besten ist es, wenn Du einfach mal bei der privaten KV anrufst und nachfragst - denn eines ist richtig: die gesetzliche KV bezahlt das eigentlich nicht.

LG Silly
 

Kathi

Dino
So, ich habe heute mit einem Versicherungsmenschen geredet. Es gibt natürlich keine Versciherung, die sowas abdeckt. Aber wir wurden damals schlecht beraten. Denn Tim hätte nicht zu meinem Mann wechseln müssen, da er unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Jetzt liegt es an der Versicherung, ihn wieder aus dem Vertrag rauszulassen. Und dann lass ich ihn wieder bei mir versichern.
 
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