Frage zu Versicherung/ Kiga-Unfall

Rona Roya

Gehört zum Inventar
Hallo Ihr,

Larissa hatte letzten Mittwoch im Kiga einen Unfall: die Erzieherin schenkte in eine Glasteekanne kochendes Wasser ein, die Kanne platzte und Larissa erlitt an Armen und Bauch Verbrennungen 2. Grades.
Das war für uns alle ein großer Schock und mit viel Glück werden davon keine Narben zurückbleiben- weil die Erstversorgung durch die Ärzte in der Uniklinik top war! (wir waren 2 Tage stationär dort).

Jetzt ist meine Frage: Wie schaut es mit der Versicherung aus? Mein Mann wurde von den Erzieherinnen gleich nach dem Unfall (passierte gleich nach dem Abgeben morgens) zurückgepfiffen und ein ganzer Arbeitstag ging bei ihm drauf, da er bei Larissa blieb (ich war selbst stationär in der Klinik aus anderen Gründen) und danach kamen die vielen Fahrten (es sind zur Klinik hin und zurück über 50km) und meine Eltern waren auch direkt betroffen, da sie sich ja um Daniel und Isabelle kümmern mußten...

Können wir jetzt die vielen Fahrten irgendwie geltend machen? Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus? Fragen über Fragen- wir haben in dieser Hinsicht null Ahnung und wären froh, wenn jemand konkretes sagen könnte...???

Liebe Grüße an alle
 

Su

Das Luder
Boah Alexandra,

leider kenne ich mich da rechtlich nicht so aus. Gefühlsmäßig steht Euch bestimmt was zu. Die Frage wird nur sein wer genau zahlt. Erstmal natürlich die Versicherung des KiGa, fraglich ist nur ob nicht die Erzieherin fahrlässig gehandelt hat? Im Beisein der Kinder mit so kochenden Wasser in ein Glasgefäß????

Ich wünsche erst mal ganz gute Besserung.

Alles, alles Liebe
Su
 
G

gretel

:verdutz: :-?

ach du sch... die arme maus.
leider kann ich dir da auch nicht raten. aber vielleicht sehen morgen noch mehr das thema und melden sich.

gute besserung euch!
 

Jenni

Gehört zum Inventar
:winke:

Spontan würde ich jetzt sagen, die Haftpflichtversicherung des Kindergartens sollte zumindest für den Arbeitsausfall Deines Mannes aufkommen. Ob Ihr die Fahrtkosten erstattet bekommt weiß ich nicht.

Schmerzensgeld gibt es - meines Wissens - eigentlich nur, wenn ein bleibender "Schaden" zurückbleibt. Was aber hoffentlich bei Larissa nicht der Fall ist!

Ich würde einfach mal im Kiga nach der Haftpflicht fragen und den Unfall melden lassen.

Gute Besserung für Larissa!

Liebe Grüße
Jenni
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
:winke:

also der Kiga ist, soviel ich weiß, verpflichtet diesen Unfall zu melden. (wo genau weiß ich nicht)
Der Arbeitsausfall Deines Mannes ist eigentlich durch eine Krankmeldung abgedeckt sein. Wie das mit Fahrtgeld ist, weiß ich nicht.

LG Silly
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
Huhu Alexandra,


och mönsch, die arme Kleine :tröst:

Grundsätzlich besteht schon ein Anspruch auf Schmerzensgeld, sofern die Erzieherin ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzt hat, was aber auch schon fraglich ist. Mußte sie damit rechnen, dass eine TEE-kanne platzt, wenn man heißes Wasser engießt? Damit wird sich der Richter auseinandersetzen müssen. Aber: Ist es das wert? Es ist ja glücklicherweise nicht viel passiert, das Schmerzensgeld dürfte gering ausfallen und dafür einen Rechtsstreit, der sicherlich nachhaltig das Verhältnis zwischen euch und Erzieherin stört. Ich würd's glaube ich nicht machen, wenn ich möchte, dass mein Kind dort weiter in den Kiga geht und ich denke, man kann der Erzieherin nicht unbedingt einen Vorwurf machen. So etwas könnte mir zu Hause auch passieren, ich habe auch eine Glasteekanne und gieße heisses Wasser dort ein, dafür sind die ja eigentlich da. :???: - so sieht es im Haftpflichbereich aus.

Im Unfallbereich ist es etwas anderes, da interessiert die Schuldfrage z.B. nicht, auch wird da kein Rechtsstreit erforderlich sein. Allerdings zahlen die auch "nur" bei bleibenden Schäden - was ja bei euch nicht der Fall ist. Die Unfallversicherung des Kiga dürfte aber i.d.R. keine "Kosmetischen OP" versichert haben, da würde ich mal fragen. Denn sofern Narben bleiben, können die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres auf Kosten der Versicherung weggemacht werden. Falls die KiGa-Versicherung die Kosmetischen OP eingeschlossen hat, dann würde ich vorsorglich den Schaden melden und abwarten, ob wirklich nichts zurückbleibt. Ebenso, wenn ihr privat eine eigene Unfallversicherung mit Kosm. OP habt.

Der Tag, der deinem Mann flöten geht, wird über die Krankenversicherung übernommen, falls der Arbeitgeber keinen Sonderurlaub nach Vorlage des Attestes gewährt.

Auf den sonstigen Kosten bleibt ihr wohl sitzen, es sei denn ihr führt doch einen Rechtsstreit gegen den Kiga, da würden die Auslagen mit geltend gemacht werden. Allerdings kann es es sein, dass die Fahrten zum Krankenhaus als Krankentransport anerkannt werden, dann könnte die Krankenversicherung oder die Unfallversicherung (sofern Bergungskosten mitversichert sind) dafür aufkommen.

Liebe Grüße und gute Besserung und das wichtigste ist doch, das nicht viel schlimmeres passiert ist, da hat mal wieder ein Engelein seine Hand gereicht. :prima:

Angela
 

Su

Das Luder
Angela1711 hat gesagt.:
und ich denke, man kann der Erzieherin nicht unbedingt einen Vorwurf machen. So etwas könnte mir zu Hause auch passieren, ich habe auch eine Glasteekanne und gieße heisses Wasser dort ein, dafür sind die ja eigentlich da. :???: - so sieht es im Haftpflichbereich aus.

. :prima:

Angela

Hmm, ich weiß nicht, ich hantiere nicht neben meinen Kindern mit heißen vor allen Dingen kochenden Wasser. Sie muss ja wohl unmittelbar daneben gewesen sein. Klar sind Teekannen für heißes Wasser, aber es ist halt doch Glas und das kann bekanntlich springen ab gewissen Temperaturen.....
 

Alley

Miss Ellie
Das Krankenhaus muß einen Unfallbericht schreiben, den sie an den KiGa weiterleiten. Die Versicherung vom KiGa müßte das zahlen.

:winke:
 
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