fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

bifi1303

Pimpelmoser
hab da mal ne frage bezüglich vermieter und seine rechte gegenüber dem mieter.
wir ziehen ja getz zum 1.11 hier aus:bravo: *freumichkaputt*
da unser vermieter es immer so handhabt,beauftragt er einen makler und dieser versucht dann die wohnung unter die leute zu bringen.
der makler meldet sich bei den noch mietern und möchte immer ganz gern zu dem zeitpunkt in dem die mieter dort noch wohnen,von der wohnung bilder machen und diese bei immobilienscout veröffentlichen.

das will ich aber nicht!!! ich will nicht das fotos von der wohnung gemacht werden auf dem meine einrichtung zu sehen ist. das ist mir einfach ein schritt zu weit in meine privatsphäre.
kann ich das verbieten??
wer kennt sich von euch damit aus?
ich finds schon schlimm genug, dass ich dem vermieter einrichten muss,mit interessenten hier herein zu spazieren:bruddel: :nix:
 

Hobi1978

Gehört zum Inventar
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

Gute Frage aber vom Bauch her würde ich sagen das es nicht ohne dein Einverständnis geht!
 

Viper

Gehört zum Inventar
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

Hi,

mit den Bilder weiß ich nicht, aber das sich Leute die Wohnung anschauen ist doch normal. Der Vermieter kann ja nicht erst anfangen zu suchen wenn ihr ausgezogen seid.

:winke:
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

Wenn jemand zu mir käme und ich ihn durch die Wohnung führe, wäre das für mich völlig legitim. Aber im Internet .... ich weiß nicht. Auch wenn keine Personen drauf zu sehen sind, käme das für mich nicht in Frage. Im Übrigen wöllte ich, wenn ich ein etwaiger Mietinteressent wäre, auf Bildern zumindest die Wohnung ohne Möbel, also komplett leer sehen wollen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er eure "Einrichtung" veröffentlichen darf.
 

Volleybap

Herzkönig
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

Bilder können selbstverständlich nur mit Eurem Einverständnis gemacht und ins Netz gestellt werden. Wohnungsbesichtigung nur zu bestimmten Zeitpunkten und mit Eurem Einverständnis und zumutbarer Vorlaufzeit "in Maßen".
Es ist das Problem des Vermieters, wenn Ihr zum 30. kündigt und er will zum 1. neue Mieter drin haben. Es ist nicht Euer Problem. Dafür zahlt Ihr schließlich Miete.
 

MamivonPrinzTom

Familienmitglied
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

......mit Eurem Einverständnis......

lt. Mietgesetz seid ihr verpflichtet den Vermieter mit potentiellen Nachmietern in Eure Wohnung zu lassen. Jedoch nur nach Absprache und zu üblichen Zeiten.

Was die Fotos angeht schließe ich mich Ralf an, jedoch würde ich um sicher zu gehen mal beim Mieterschutzbund anrufen und dort nachfragen, bzw. mir sonst von denen einen entsprechende Paragraphen im aktkuellen Mietrecht sagen lassen, auf den Du Dich dann beziehen kannst.
 

bifi1303

Pimpelmoser
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

wir haben uns dazu entschieden, dem vermieter es nicht zu erlauben fotos von der wohnung zu machen,solange wir hier noch drin wohnen.

mal sehen,ob er uns dann wieder verklagen will.
 

wippi

Gehört zum Inventar
AW: fotos veröffentlichen??frage zu mieter/vermieter rechte

Ich würds auch verbieten, schliesslich kann er ja nen grundriss und ein Foto vom haus aussen zeigen, da swürde mir als Suchendem zunächst genügen.


wippi
 
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