Erziehungsgeld

Steffi B.

Miss Liebenswert
Hallo Ihr Lieben

ich blicke gerade mit dem erziehungsgeld nicht mehr durch :???:

also ich arbeite in der elternzeit 30 stunden bei meinem alten arbeitgeber, aufgrund dessen habe ich bzw bekomme ich bis november erziehungsgeld für paul. nun meine frage: bekomme ich das auch für das zweite jahr?`muss ich das neu beantragen?? was sind die faktoren dass ich es bekomme oder eben auch nicht ??

ich hoffe das war nun nicht zu konfus...

lg und danke schon mal für antworten !! :jaja:
 
M

MagicMoments

Hallo Steffi,

welche Art von Erziehungsgeld hast Du denn?

Hast Du das "Budget" bzw. budgetierte Erziehungsgeld gewählt (höchstens 460 Euro monatlich) bekommst Du im zweiten Jahr nichts mehr...

Hast Du aber eine normale Regelleistung gilt:
Bundeserziehungsgeld zweites Lebensjahr (nur bei Regelleistung):
frühestens ab dem neunten Lebensmonat des Kindes, spätestens bis zum Ende des achtzehnten Lebensmonates beantragen!

Liebe Grüße
Sandy
 
M

MagicMoments

Normalerweise bekommst Du schon noch Erziehungsgeld, wenn Du nicht mehr als 30 Stunden arbeitest - aber die Einkommensgrenze ist niedriger.

Gibt es bei Euch auch die Möglichkeit auf Landeserziehungsgeld? Wie bei uns in Bayern?

Liebe Grüße
Sandy
 

Steffi B.

Miss Liebenswert
oups ich weiss es garnicht so genau ich bekomme um die 292,00 euro erziehungsgeld dann wird das wohl nur ein jahr sein denke ich.. oder ?

steht das in dem schreiben was ich bekommen habe drin.. ich habe da nichts gefunden .. oh mann.. ich bin blöd in der beziehung .. :oops:
 
M

MagicMoments

Quatsch, Du bist doch nicht blöd...immer dieses selbst-runtermachen :) :-D

Hmmm - Du hast doch ein Schreiben bekommen, wo die einzelnen Monate aufgeführt waren und wieviel Du bekommt. Auf diesem Schreiben steht in der Regel aber auch, welche Leistung Du beantragt hast. Also bei uns stand da eindeutig: Budget :-D

Schau mal, ob Du hier noch genaueres findest

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/berz.html

Irgendwo weiter unten, gibt es da auch einen Erziehungsgeldrechner, bei dem Du dann auch fürs 2te Jahr ausrechnen kannst. Die Einkommensgrenzen sind genau angeben. Auch was der Partner verdient oder was man an Unterhalt bekommt kann man da angeben und das Teil rechnet (hoffentlich) richtig :jaja:

Grüssle
Sandy
 
M

Mellibunny

Also es ist ja so, dass man sich ausuchen kann, ob man 1 Jahr 450,-€ möchte oder 2 Jahre 307,-€. Du bekommst ja um die 290,-€, dann hast Du glaub ich die 307,- für 2 Jahre oder?

Laut Gesetz hast Du einen Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn du nicht über 30 Stunden im Monat arbeitest. Alles was drüber fällt, killt auch den Erziehungsgeldanspruch. Also wenn Du die 2 Jahre gewählt hast, dann musst Du wohl im November für das 2 Jahr neu Beantragen. Das ist aber normal und ich arbeite nicht 30 Stunden. Grundsätzlich muss man für das 2 Jahr einen neuen Antrag stellen. zumindest bei uns.

Gruß Melanie :blume:
 
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