Erziehungsgeld (brauche Hilfe wegen Bescheid)

Rebecca

Pfiffikus
Hallo zusammen,

da dachte ich mal, ich habe was richtig gemacht und dann sowas :-(

Ich habe dem Versorgungsamt vorletzte Woche die Änderung über die Situation mitgeteilt. Bisher hat mein Mann Erziehungsgeld für Vincenzo bekommen, weil er ja nicht berufstätig war (nur ab März auf 400 € Basis).

Nun habe ich natürlich mitgeteilt, dass er seit dem 01.06. in Italien lebt und dass meine Schwiegermutter nun auf ihn aufpasst etc. und ob sie nicht dann Erziehungsgeld beantragen könnte.

Nun kam heute endlich Antwort und nun wurde der Bescheid für das 2. Jahr aufgehoben, weil nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Als kleiner Hinweis für mich (da ich den Brief im Namen meines Mannes geschrieben habe) steht am Ende:

Sehr geehrte Frau L., Ihre Schwiegermutter kann den Antrag auf Erziehungsgeld nicht stellen, da die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen. Es liegt in Ihrem Fall keine besondere Härte vor wie eine schwere Krankheit, Behinderung oder Tod des Elternteil gemäß § 1 Abs. 5 BerzGG

In § 1 Abs. 1 steht:
Berechtigte
(1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

In § 1 Abs. 5 steht:
(5) In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder bei erheblicher gefährdeter wirtschaftlicher Existenz, kann von dem Erfordernis der Personensorge oder den Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 3 und 4 abgesehen werden. Das Erfordernis der Personensorge kann nur entfallen, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind, das Kind mit einem Verwandten bis dritten Grades oder dessen Ehegatten oder Lebenspartner in einem Haushalt lebt und kein Erziehungsgeld für dieses Kind von einem Personensorgeberechtigten in Anspruch genommen wird.

Sooo *Luft hol*

Warum ist meine Schwiegermutter nicht personensorgeberechtigt? Wann ist man dies?
Habe ich Chancen, wenn ich Widerspruch einlege?

LG
Rebecca
 

Cornelia

Ex-Exilfriesin
AW: Erziehungsgeld (brauche Hilfe wegen Bescheid)

Hallo Rebecca,

deine SchwieMu ist allerhöchstens so was wie ne Tagesmutter. Aber sie ist auf keinen Fall Sorgeberechtigt. Das Sorgerecht haben immer noch die Eltern - und das seid nun mal ihr.

:winke:

Conny
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Erziehungsgeld (brauche Hilfe wegen Bescheid)

Exilfriesin hat gesagt.:
Hallo Rebecca,

deine SchwieMu ist allerhöchstens so was wie ne Tagesmutter. Aber sie ist auf keinen Fall Sorgeberechtigt. Das Sorgerecht haben immer noch die Eltern - und das seid nun mal ihr.

:winke:

Conny
Na toll ... bei meiner Schwägerin ging das damals auch. Na ja, wer weiß, was die da wieder gedreht haben.
 
F

Familienbande72

AW: Erziehungsgeld (brauche Hilfe wegen Bescheid)

hallo krümel,

ich verstehe das hier so, das es um verwandschaftsverhältnis geht. d.h. deine schwiemu ist verwandschaft 1. grades und ist dazu verpflichtet, das für nix zu machen. das kann man von so enger verwandschaft verlangen.

2 beispiele von uns:

beispiel 1

ich kam damals mit meinem sohn ins krankenhaus, mein mann bekam kein urlaub wegen der auftragslage und meine tochter musste betreut werden.
meine schwiemu machte das und nach dem krankenhausaufenthalt wollte ich ihr was gutes tun und reichte einen antrag auf erstattung der betreuungskosten ein.
dieser wurde abgelehnt wegen der verwandschaft 1. grades.

beispiel 2:

meine mutter zieht den sohn (7 jahre alt) meines bruders bei sich auf. meine mutter bekommt das kindergeld jeden monat gezahlt. mein bruder geht keiner vollzeitarbeit nach, er arbeitet nur auf 400 € basis und kann somit keinen unterhalt zahlen.
meine mutter hat unterhaltsvorschuss beantragt, denn auch wenn mein bruder arbeitet würde sie keinen unterhalt von ihm bekommen, da er noch für ein anderes kind zahlen muss.
auf dem amt wurde ihr gesagt, ihr als oma (verwandschaft 1. grades) würde kein unterhalt zustehen.

ich bin zwar immer noch der meinung das das nicht stimmt, denn wie viele kosten würde aufs amt zukommen, wenn keiner bereit wäre das kind bei sich aufzunehmen, dann würde er nämlich ins heim kommen, oder in eine pflegefamilie und was würde dann ausgegeben, ganz bestimmt mehr, als der unterhalt von ca. 200 € monatlich.


frag doch mal diese person, wie die das gemacht haben.

lg kristin
 
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