Elternzeit - eine spezielle Frage

T

Tati

Hallo,

Michl hatte Elternzeit bis zu Laras 3. Geburtstag gebucht.
Sein Chef wollte ihn früher zurück haben, Michl stimmte zu, sein Chef kümmerte sich darum. Die Firma stimmte zu, somit ging Michl 4 Monate früher wieder zur Arbeit.

Nun gibt es ja für Lara dieses neue Gesetz mit dem flexiblen dritten Jahr.

Das würde für Michl heißen, dass er jetzt vor Laras drittem Geburtstag diese 4 Monate beantragen muss, dass er sie später nehmen darf.

Nun sagte heute des Typ im Personalbüro, dass das nicht ginge, da er ja freiwillig seine Elternzeit vorher beendet hätte. Somit würden diese 4 Monate verfallen.

Stimmt das?
Weiß da jemand näheres darüber?

Morgenfrüh werde ich mal bei Pro-Familia anrufen, die müssten da ja genau Bescheid wissen.



Gruß Tati
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Die Übertragung der letzten (bis zu) 12 Monate der Elternzeit muß zu Anfang (der Elternzeit, bzw vor dem Ende des zweiten Jahres) beantragt und genehmigt werden. Sie kann auch nur mit beiderseitigem Einverständnis übertragen werden.
Die Elternzeit kann natürlich vorzeitig beendet werden. Sollte sich das Personalbüro da auf stur stellen und der Chef nicht zu euren Gunsten eingreifen, werdet ihr wohl leider Pech gehabt haben. Besser wäre natürlich gewesen, VOR Wiederbeginn der Arbeit die Verschiebung dieser 4 Monate vertraglich festzulegen, aber hinterher ist man ja immer klüger... :-?
Ich hoffe für euch, es regelt sich noch in eurem Sinne.

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Einleuchtend!

Jetzt noch genauer:
Das Personalbüro ist der Meinung, dass bei einer Verkürzung der Elternzeit grundsätzlich der ganze Rest bis zum 3. Geburtstag verfällt.
Anscheinend egal, ob man nach einem Jahr wieder arbeiten geht (dann würden ja 2 Jahre verfallen), oder 4 Monate vor Ende.
Das ist aber nicht so, oder?
Gibt es dazu irgendetwas schriftliches? So dass dieser Typ sieht, dass man sehr wohl noch Anspruch hat (mal abgesehen davon, ob sie es flexibel bis zum 8. Lebensjahr genehmigen oder nicht).


Gruß Tati
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3262.html

Kannst du dort alles nachlesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß der Anspruch verfällt. Zumindest bei meinem Arbeitgeber (und ich meine es im Gesetzestext auch herauszulesen) muß der Arbeitgeber die Elternzeit gewähren, AUCH, wenn sie erst später beantragt wird, sich also umentschieden wird.
Bei meinem AG wird das per Se gern gesehen, wenn die Leute "wegbleiben", daher habe ich von vornherein erklärt, nur ein Jahr Elternzeit haben zu wollen, DANN ein Jahr NICHT in Elternzeit zu sein (und hatte mich damit die ersten zwei Jahre festgelegt), und 12 Monate zu verschieben. Ich weiß aber (wie gesagt, bei meinem AG), daß ich mit einer Vorlaufzeit von 6 Wochen diese Regelung ändern kann, also auch wieder in die volle Elternzeit zurückkehren kann. Mein AG ist dabei so groß, daß er sich dagegen nicht verwehren kann, wie das bei kleineren Firmen ginge.
Ob das auch in den letzten 12 Monaten geht, kann ich nicht beurteilen.
Aber wie gesagt, ich glaube nicht, daß der Anspruch verfällt, denn DU könntest ja jetzt diese 4 Monate für dich beanspruchen - wie wollte das das Personalbüro verhindern?
Nachtrag:
3. Anmeldefristen

Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt 6 Wochen, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt bzw. nach der Mutterschutzfrist beginnen soll; in anderen Fällen beträgt sie 8 Wochen. Damit wird organisatorischen Schwierigkeiten insbesondere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften Rechnung getragen.

Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen. Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festzulegen.
Siehe Hervorhebung. Welche anderen Fälle könnten wohl gemeint sein, wenn nicht eine "ungeplante" Inanspruchnahme? Daraus leitet sich für mich klar ab, daß der Anspruch NICHT VERFÄLLT.

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Die Seite kenne ich schon fast auswendig! :jaja: Da schaue ich auch immer nach.

Ich lese und verstehe das auch so wie du.

Nur will der Typ vom Personalbüro das anscheinend so haben: "In Falle von Arbeitnehmer XY müssen Sie das so und so handhaben."
Und das kann ich ihm sogar bieten, denn die Erziehungsgeldstellen beraten nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. Und da rufe ich Morgen an, lasse mich beraten und werde denen unseren persönlichen Fall schildern und sie sollen dazu Stellung nehmen. Das alles auch noch schriftlich, und das bekommt dann das Personalbüro.

Morgen hole ich dann auch noch die aktuelle Broschüre "Erziehungsgeld und Elternzeit" + das aktuelle Blatt ab 1.1.2004 und das muss Michl dann im Personlbüro abgeben. dann können sie vorab schonmal nachlesen. denn da steht auch alles genau drinnen und immer schön erklärt.

Michls Firma ist nicht klein und auch nicht mittel. Die ist auch groß. Nur sind wir wieder mal die ersten, die so etwas wollen. Und das ist das Problem. Die wussten nicht mal, dass man 12 Monate später nehmen kann. Immer sind wir in der Bringpflicht (- und der komme ich gerne nach).
Die Firma soll jetzt erst einmal grundsätzlich klären, ob sie den Arbeitnehmern genehmigen, bis zu 12 Monate später nehmen zu dürfen.
Es kann ja nicht sein, dass es der eine Arbeitnehmer darf und der andere nicht.


Gruß Tati
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
Jaja, das kenn ich.
Wollten die doch mir erzählen, ich müsse entweder 2 Jahre Erziehungszeit nehmen oder gar nichts.
Ich hab und hab denen erzählt, daß ich mich mit meiner Variante (1 J EZ/ 1 J "normal") doch schließlich für 2 Jahre festlegen würde... aber neiiin...
Nachher war es dann doch genau wie ich gesagt hatte.
"Sie hatten natürlich recht... das ist noch alles so neu..."
"Gut", hab ich gesagt, "dann möchte ich jetzt gerne ein Sternchen in meiner Personalakte für meine Verdienste als Versuchsobjekt." ;-)

Gruß,
Buchstabensalat
 
T

Tati

Und für Malte gibt es ja auch schon wieder Änderungen!
Seit 1.1.2004 gelten wieder neue Dinge, zwar nicht so gravierende Änderungen wie damals zum 1.1.2001 aber doch schon wieder.

Änderungen zum 1.1.2001, Lara geboren: 10.3.2001
Änderungen zum 1.1.2004, Malte geboren 13.1.2004
:heul:
Und für Tabea gelten noch die alten Gesetze!

Für jedes Kind etwas anderes. Furchtbar, nicht?
Und immer mus ich kommen und sagen, wie es nun ist. Das nervt! Und immer muss ich es schriftlich beweisen. Oh Mann!

Bei Malte machen wir nicht solche Sachen. Ich 1 Jahr, Michl 2 Jahre, fertig! Da lassen wir uns auf nichts mehr ein. Nichts mehr mit "Könnten Sie nicht früher zurückkommen?"

Aber wie du schon sagtest: hinterher ist man immer schlauer!


Gruß Tati
 
M

Mama

Du kannst auch ggf das Familienministerium in Hannover anrufen
da hatte ich auch alle schlagkräftigen Aussagen bei meinem Erziehungsurlaub bekommen

Yvonne
 
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