Einteilung der Elternzeit??

B

bea31

Hallo ihr Lieben,

ich habe ja meine Zwillinge, für die ich zwei Jahre Elternzeit beantragt hatte, und die im Juni 05 abläuft. Nun bekomme ich ET 02.01.05 mein drittes Kind. Meine Frage ist nun:

Als ich beim Versorgungsamt anrief um mich zu erkundigen sagte man mir, das es diese Möglichkeiten gebe und ob ich mir schon darüber Gedanken gemacht hätte:

Schöpfe ich jetzt die Elternzeit für die Zwillinge voll aus und beantrage eine Verlängerung für das Dritte Jahr? oder hebe ich das dritte Jahr auf und verschiebe es auf unbestimmten Zeitraum, zb. wenn sie zur Schule gehen? oder..

...beantrage ich im Anschluss an die zwei Jahre für die Zwillinge weitere zwei Jahre für das dritte Kind? Oder ein Jahr.

Kennt sich damit jemand hier aus? Habe ich dadurch irgendwelche Vor-bzw. Nachteile?

Würde mich über einen Rat sehr freuen, liebe Grüsse Bea
 

Miriam78

Familienmitglied
AW: Einteilung der Elternzeit??

also ich habe keine Ahnung, ob man für Zwillinge mehr als 3 jahre bekommt, ich glaube aber mal was gehört zu haben - aber sicher ist, daß Du berechtigt bist ab Geburt des letzten Kindes für 3 jahre Elternzeit zu beantragen. Weiß das genau, weil es meine Schwester noch zu Hause ist (mit laufendem Vertrag). 2 Jahre nach ihrem ersten kam der zweite und für den läuft jetzt das dritte Jahr...
 
P

Palmström

AW: Einteilung der Elternzeit??

Hallo,

bei mir ist es ähnlich, nach 2 Jahren Elternzeit für Leopold bin ich jetzt im Mutterschutz und werde danach 1 oder 2 Jahre für das nächste Kind beantragen.
Ein Jahr kannst Du Dir (vermutlich für jedes Kind?) bis zum 8. oder 9. Lebensjahr aufheben. Die anderen beiden Jahre mußt Du aber direkt am Stück nehmen, sonst verfällt der Rest.
So habe ich das zumindest in ERinnerung.

LG
Julia
 
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