Brauchen Hilfe: Fragebogen zur Grunderwerbssteuer

Kathi

Dino
Hallo an alle Steuerkundigen,

wir haben einen Fragebogen bekommen, wo wir Angaben zu unserem Bauvorhaben machen sollen. Aber so richtig weiß ich nicht, was die von mir wollen. Vor allem weiß ich nicht, was ich antworten muss, damit uns kein Strick in Form einer höheren Steuer gedreht werden kann. Ich weiß, dass es nicht ratsam ist, aus einer Hand Grundstück und dann Haus zu erweeben. Haben wir auch nicht. Die Fragen kommen mir trotzdem sehr suspekt vor.

Bitte helft mir dringend.

Liebe Grüße
Kathi
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Meine Eltern haben grad ein Haus gekauft und sich schrecklich mit der Grunderwerbsteuer rumgeärgert...ich frag meine Ma morgen mal, wenn sie kommt. :)

Hast Du detaillierte Fragen?
 

Kristina

Dauerschnullerer
hallo!

wir haben uns vor drei jahren ein haus gekauft
mir ist allerdings nicht bewußt, dass ich so ein formular ausgefüllt
hätte (wahrscheinlich aber schon wieder vergessen...)
auf jeden fall berechnet sich die grundsteuer nur fürs haus
wenn also inventar mit verkauft wurde, muss das im kaufvertrag
drinstehen und das wird dann vom kaufpreis abgezogen
also z.b. kaufpreis 300.000 eur inventar 50.000 eur
berechnung grunderwerbsteuer aus 250.000 eur

du kannst auch mal beim notar anrufen und die fragen
die machen das schließlich jeden tag

ich hoff ich konnte dir ein bisschen helfen
 
D

dodlda

Halli hallo,

wir haben im November eine Wohnung gekauft, wir haben auch einen Fragebogen bekommen, der war aber freiwillig??!! Vielleicht ein anderer das weiß ich jetzt nicht, aber sonst einen fragebogen haben wir nicht bekommen.
Ansonsten hat Kim das schon erklärt, so kenne ichs auch von einer Bekannten. Die steuer bezieht sich nur auf das haus oder Wohnung nicht das Inventar.

Hoffe konnte Dir helfen?

Grüßle


yvonne
 

Kathi

Dino
Konkret habe ich folgende Fragen:

Im Brief steht:
Sie haben eun unbebautes Grundstück erworben. Besteuerungsgegenstand kann gkeichwohl das bebaute Grundstück sein, wenn Grundstück und Bauvertrag so zusammenhängen, dass der Käufer bei objektiver Betrachtung als einheitlochen Leistungsgegenstand das Grundstück im bebauten Zustand erhält (bsp: Gebäude und Grundstück werden in Anzeigen als "Paket" angeboten.

Soweit ist mir ja alles klar. Wir ha das Grundstück aus einer Hand. Die Firma, mit der wir bauen, ist eine ganz andere. D.h. obiges trifft auf uns nicht zu.

Aber jetzt will das Finanzamt noch Folgendes wissen:

Soll das Grundstück bebaut werden ggf. wie und wann? -> Na ja, es wird ja schon bebaut.

Haben Sie weitere Verträge geschlossen, die sich auf das Grundstück oder die Bebauung beziehen? -> Na klar, mit der Baufirma einen Bauvertrag.

Lagen bei den Verkaufsverhandlungen bereits die Baupläne vor? In welchem Umfang haben Sie sie beeinflusst? Wann und durch wen wurde die Baugenehmigung beantragt? Wann und wem wurde sie erteilt? -> Na klar haben wir da schon verhandelt? Aber die Baugenehmigung wurde nach dem Notartermin beantragt. Und erteilt wurde sie uns ca. 1 Woche nach Beantragung.

Haben Sie für die Gebäudeerrichtung ernst gemeinte Angebote anderer Bauunternehmen angefordert? -> Wer vergleicht denn nicht?

Jetzt weiß ich eben nicht, ob wir für das Haus auch Grunderwerbssteuer bezahlen müssen oder nicht. Mein Bauch sagt mir NEIN, aber die Fragen sind so blöd formuliert, dass ich befürchte, wir stellen uns selbst ein Bein.

Kann mir jemand helfen?

Liebe Grüße
Kathi
 

Tulpinchen

goes Hollywood
Hi Kathi! Ich hatte zwar vollmundig meine Hilfe angeboten, hab mich aber heute am Telefon so sehr mit meiner Ma gezofft, daß ich Dir darüber in nächster Zeit wohl doch keine Auskunft geben kann.

Ich weiß aber, daß meine Ma wegen jeder Frage immer bei dem jeweils zuständigen Amt nachgefragt hat. Die waren erstaunlicherweise immer sehr nett und hilfsbereit.
 
D

dodlda

Puh,

also ich würde auch auf dem Amt nachfragen, aber ich glaube, daß Ihr schon auch fürs haus zahlen Müßt, sagt mir mein Gefühl wenn ich das so lese.
Frag mal nach, oder beim anwalt/notar die wissen sowas.


Besonders hilfreich war ich nicht was, aber das mit dem kaufen u bauen ist ein durcheinander da blick ich auch nie durch.


yvonne
 

Claudia

glücklich :-)
Schau mal hier - vieleicht hilft Dir das.

http://www.bundesfinanzministerium....n-A-Z-.701.1283/Lexikon/Grunderwerbsteuer.htm

http://www.sparkasse-harburg-buxtehude.de/framescout.html?060o00UFg.html

http://www.berlin.de/SenFin/OFD/grunderwerbssteuer.html

Ansonsten wäre noch zu beachten, ob die Erschließungskosten schon gezahlt wurden bzw. wie ihr das vertraglich geregelt habt. Zur Erklärung: Ein Grundstück ist erschlossen, wenn es - einfach ausgedrückt - Zugang zu einer Straße hat, an das Kanal und Wassernetz der Stadt angeschlossen ist. Die Herstellung der Straße (Asphalt, Bürgersteige, Kanal, Gullis, kurz alles was dazu gehört einschließlich Bäume und Grün) wird von der jeweiligen Stadt/Gemeinde auf die angrenzenden Grundstücke nach einem bestimmten Schlüssel verteilt. Der ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bundeseinheitlich ist geregelt, das bis 90 % der Gesamtkosten auf die Anlieger verteilt werden dürfen, es sei denn das Baugesetzbuch hat sich dahingehend grändert in den letzten 3-4 Jahren. Detaillierter mag ich nicht drauf eingehen, ist bei mir auch schon etwas her, dass ich das im Büro abgerechnet habe (ich böse Beamtin habe die Eigentümer geschröpft :-D). Aber Du hast die möglichkeit Dir bei Deiner Gemeinde im zuständigen Amt (meist Bauamt)eine sogenannte Anliegerbescheinigung über die Erschließungskosten zu holen. zumindest gibt´s das hier in Düsseldorf.

So, das klärt zwar nicht Deine Frage zur Gewerbesteuer, ist aber auch wichtig meines Erachtens, da Erschließungskosten nicht unerheblich sein können und oft vergessen bzw. unter den Tisch gekehrt werden. Es gibt aber auch Gemeinden, die diese gar nicht mehr und abrechnen. Oft ist es so, dass in Neubaugebieten, die Baufirma mit der Stadt einen Vertrag schließt und die Straßen herstellt und sich die Kosten über die Grundstücksverkäufe wieider reinholt. Aber Du hast ja ein unbebautes Grundstück gekauft und baust dann. Erkundige Dich, dann weißt Du was auf dich zukommt oder auch nicht.
 
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