Tulpinchen
goes Hollywood
Kann mir mal einer sagen, ob es im Mietrecht (oder wo auch immer) so was gibt, wo steht, wie warm eine Wohnung sein muß?
Ich frier mir hier abends nämlich oft den A.... ab, obwohl alle Heizkörper auf 5 stehen. Den Hausverwalter hab ich schon mal drauf angesprochen. Er meinte, er könne da nix dran machen, weil das irgendwie ferngeregelt wäre und Wohnräume nicht wärmer als soundsoviel Grad sein sollten.
In meinem laienhaften Verständnis würde ich annehmen, daß eine Wohnung bullig heiß sein muß, wenn man auf 5 heizt, und daß normalerweise Dauerheizen auf 3 oder so reichen müßte.
Allerdings zahl ich so ne günstige Nebenkosten-Pauschale, bei der es am Jahresende keine Abrechnung gibt; also weder Nach- noch Rückzahlung. Nur Strom zahl ich gesondert.
Kann man da was machen?
Ich frier mir hier abends nämlich oft den A.... ab, obwohl alle Heizkörper auf 5 stehen. Den Hausverwalter hab ich schon mal drauf angesprochen. Er meinte, er könne da nix dran machen, weil das irgendwie ferngeregelt wäre und Wohnräume nicht wärmer als soundsoviel Grad sein sollten.
In meinem laienhaften Verständnis würde ich annehmen, daß eine Wohnung bullig heiß sein muß, wenn man auf 5 heizt, und daß normalerweise Dauerheizen auf 3 oder so reichen müßte.
Allerdings zahl ich so ne günstige Nebenkosten-Pauschale, bei der es am Jahresende keine Abrechnung gibt; also weder Nach- noch Rückzahlung. Nur Strom zahl ich gesondert.
Kann man da was machen?