Berrechung von Weihnachtsgeld im Bau

AVE

Gehört zum Inventar
AW: Berrechung von Weihnachtsgeld im Bau

Soweit ich weiss ist das Weihnachtsgeld (oder auch 13.Monatseinkommen) im Baugewerbe kein allgemeinverbindlicher Bestandteil des Tarifvertrages.
Daher sind kleinere Betriebe, die keinem Verband angehören, nicht dazu verpflichtet, W-Geld zu zahlen.
Sollte der Betrieb jedoch dazugehören, ist das W-Geld genau so zu berechnen, wie es der aktuelle Tarifvertrag vorsieht.
Bei gewerblichen Arbeitnehmern nimmt man den Stundenlohnfaktor mal 90 (kann auch 93 sein, guck ich morgen noch mal im Büro nach).
Bei Angestellten ist es glaub' ich 50 % vom Bruttogehalt (guck ich morgen auch noch mal im Büro nach), welches dann jedoch auch in zwei Etappen ausgezahlt werden kann (November und April).

Alle Angaben erstmal unter Vorbehalt, ich schau morgen noch mal im Tarifvertrag nach.

LG

EVA
 
C

Carmen-G

AW: Berrechung von Weihnachtsgeld im Bau

Danke für Deine Antwort. Ich habe schon das passende gefunden. Faktor 93 ist richtig.

Gruß

Carmen
 
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