Aushändigen der Krankenakte

K

Knorke

Hallo zusammen

weiss jemand ob man das Recht hat seine krankenakte zu bekommen oder eine Kopie und wo das steht?

Gruss
 

piglett

herzliches Hörnchen
Hallo,

meinst Du die Akte im Krankenhaus?
Normalerweise kannst Du da um eine Kopie der Akte bitten, das wird in der Regel sofort gemacht.

Lieben Gruss
Silke
 
K

Knorke

Super danke. Ich meinte die eines Arztes. Bei einer Bekannten will der Arzt die befunde nicht rausgeben, oder kopieren,

Gruss
 

Florence

Gehört zum Inventar
Wiebke, der Arzt muß alle objektiven Befunde an den Patienten in Kopie rausgeben. Was er nicht rausgeben muß, sind seine persönlichen Aufzeichnungen (damit ist nicht die Karteikarte/Computerdatei an sich gemeint, sondern Aufzeichnungen, die einen persönlichen Eindruck des Arztes beschreiben). In Gemeinschaftspraxen ist es z.B. üblich, mit bestimmten Zeichen auf den Karten besonders anstrengende Patienten zu kennzeichnen - solche mit unstillbarem Redefluß, Wahnsymptomen, sehr fordernde Patienten. Solche Sachen z.B. dürfen vor dem Kopieren entfernt/geschwärzt werden. Alle medizinischen Aufzeichnungen, Laborberichte, Röntgenbilder etc. müssen rausgegeben werden - wobei die Kopien auf Verlangen zu bezahlen sind.
Liebe Grüße, Anke
 

Silly

Moni, das Bodenseeungeheuer
Die Akte muß rausgegeben werden auf Verlagen, aber zum Teil ist mit hohen Kopiekosten zu rechnen :)

LG Silly
 
K

Knorke

Hallo Silly und Anke

es geht nur um Befunde. Der Arzt möchte verhindern, dass das Kind woanders weiterbetreut werden kann ohne die aufwendigen Untersuchungen nochmal zu machen. Sprich er versucht durch diese Verweigerung die Patientin, in dem Fall ein Kind, an sich zu binden.
Ich meine es gab auch mal ein Urteil wie teuer die Kopien maximal sein dürfen und dass die Arbeit des Kopierens nicht in Rechnung gestellt werden darf. Oder darf sie die Akte ausleihen und selbst kopieren? Ich denke er wird sie sonst besonders teuer machen!
LG
 

Florence

Gehört zum Inventar
Wiebke, dann schau mal hier: http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=4&seite=&aid=490397&

Die Kosten sollten eigentlich durch die Gebührenordnung für Ärzte begründbar sein - da gibt es also Höchstsätze.
Der Arzt muß auch, wenn ihm oder seinen Helferinnen das Kopieren zu aufwendig ist, dem Patienten (oder hier den Eltern) die Akte leihweise zum Kopieren zur Verfügung stellen, genauso sollten Röntgenbilder zur Einsichtnahme an andere Ärzte oder den Patienten leihweise herausgegeben werden.
Das Verhalten des Arztes ist mehr als fragwürdig - evtl. interessiert sich die zuständige Ärztekammer ja für solches Verhalten...
Liebe Grüße, Anke
 
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