Arbeitsverbot oder krankschreiben lassen?

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage. Ich bin in der 20 SSW und soll in zwei Wochen ein Arbeitsverbot bekommen. Mein Problem ist aber, das mein Vertrag Ende Oktober ausläuft. Da ich dann ein Arbeitsverbot habe, kann ich mich nicht arbeitslos melden und mich nicht übers A-Amt versichern lassen. Bezüge kann ich auch nicht beziehen. Somit bin ich gezwungen zum Sozialamt zu gehen.
Jetzt meine Frage: Würdet ihr lieber auf das Arbeitsverbot verzichten und euch krank schreiben lassen?? Dann würde ja das A-Amt zuständig sein.

Geht das überhaupt. Bin jetzt noch krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber bittet mich darum, mich lieber krankschreiben zu lassen, damit er eben nicht weiter zahlen muss. Ich arbeite in einer Kita und werde eigendlich gebraucht. Wenn sie mich bezahlen müssen, hätten sie kein Geld, Ersatz für mich zu schaffen.

Ich dachte aber, sie können sich das Geld wieder holen. da bekomme ich gesagt, das sie da meine KK verklagen müssten, was auch ne Menge Geld kostet.

Was soll ich machen?

Wißt Ihr Rat?

Lg
Stefani
 

Susala

Prinzessin auf der Palme
Hallo Stefani

wenn du krank geschrieben bist, bekommst du weiter Krankengeld nehme ich an.

Ich war arbeitslos und wurde von der 24.ssw bis zum Mutterschutz krankgeschrieben. Nach 6 Wochen weiter Geld vom Arbeitsamt bekam ich Krankengeld von der Krankenkasse in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Mutterschutzgeld bekomme ich auch in der Höhe des Arbeitslosengeldes von der Krankenkasse. Zusätzlich zählt die Zeit auch nicht als Arbeitslosenzeit und ich muss mich auch nicht bewerben. Das finde ich mit einem zu großen Kugelbauch sinnlos und peinlich :jaja:

Bei dir ist das ganze ja noch komplizierter. Ich nehme aber an du würdest einfach Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Also bis Ende Oktober würdest du weniger Geld bekommen, danach aber vermutlich mehr. :? :? :?

Also ich glaube Krankengeld wäre mehr...kommt aber auch drauf an wieviel du verdient hast. Bei solchen komplizierten Fragen rufe ich auch manchmal einfach jammernd bei der Krankenkasse an und frage nach wielange und wie ich Krankengeld bekomme...

Ich hoffe du bekommst noch bessere Antworten
LG Susala
 
M

MagicMoments

Huhuu!

Bei mir war es genauso....mein Vertrag lief im November ab. Zeitlich sehr ähnlich.

Wenn Du krank geschrieben bist und Arbeitsverbot hast, übernimmt die Krankenkasse 60 % Deines letzten Gehaltes.

Ein Arbeitsverbot bekommst Du ja vom Doc und das ist ja eine Art Krankschreibung.

Hast Du da schon mal gefragt bei Deiner KK?

Liebe Grüße
Sandy
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
MagicMoments hat gesagt.:
Ein Arbeitsverbot bekommst Du ja vom Doc und das ist ja eine Art Krankschreibung.

So ist das leider nicht. Krankschreibung und Arbeitsverbot sind zwei unterschiedliche Sachen. Bei einer Krankschreibung kann ich ja immer noch sage, das die jetzt Endet und dann gehe ich wieder arbeiten.
Mit einem Arbeitsverbot ist das anders. Mich darf dann auch niemand mehr beschäftigen.
Bei der Krankschreibung bekommt man 75 % von der KK.
Bei einem Arbeitsverbot muss man zum Sozialamt. Bei mir ist das so, weil mein Vertrag dann ausläuft und ich mich dann ja noch krankenversichern muss. Ich kann dann nicht zum Arbeitsamt, weil ich ja nicht vermittelbar bin.

Das ist alles so kompliziert.

Lg
Stefani
 
M

MagicMoments

Hallo Stefani,

ich hab jetzt nochmal bei mir nachgeschaut, wie das war (Schriftverkehr).

Der Unterschied zwischen einer Krankschreibung und dem Arbeitsverbot ist, dass Du bei einem Arbeitsverbot VOLLES Gehalt weiter bekommst.
Also nicht nur diese bestimmten Prozente (bei mir waren es irgendwie 65 % vom letzten Gehalt).
Bei einer Krankschreibung übernimmt ja die Krankenkasse nach 6 Wochen eben das Gehalt.

Ehrlich gesagt, würde ich auf ein "Arbeitsverbot" nicht verzichten. Du bekommst aufgrund des Verzichts und der Krankschreibung nicht Dein volles Gehalt. Ich denke aber, dass Du es sehr gut brauchen kannst.

Das Geld kann sich der AG nicht wieder holen - soweit ich weiss, nicht mal mit einer Klage. Wer hat Dir das denn so gesagt??

Wenn Du bis Ende Oktober auf Dein volles Gehalt zu Gunsten Deines Arbeitgeber verzichten würdest, würde ich mich doch einfach weiterhin krank schreiben lassen - dann aufs Arbeitsamt gehen und Dich arbeitslos melden.

Du bekommst dann ja Arbeitslosengeld (das sind aber doch 60 % bzw. 63 % des letzten Gehalts - ausser dank Hartz hat sich was geändert).
Im Mutterschutz übernimmt dann die Krankenkasse den Betrag vom Arbeitsamt.

Ich geh jetzt nochmal schaun, was ich die zwei Monate zwischen letztem Gehalt und Mutterschutz bekommen habe. Da war aber doch was :???:

Liebe Grüße
Sandy
 

novembersteffi

Ohne Titel glücklich
MagicMoments hat gesagt.:
Das Geld kann sich der AG nicht wieder holen - soweit ich weiss, nicht mal mit einer Klage. Wer hat Dir das denn so gesagt??

Hallo Sandy,

danke für Deine Antwort. Das "oben" hat meine Chefin gesagt, die sich angeblich informiert hat.
Habe ich aber auch. Ich werde einfach sagen, das der Arzt sich nicht af eine krankschreibung einlässt. Er ist verpflichtet, mir ein Arbeitsverbot zu erteilen.
Ob das nun so stimmt oder nicht ist egal :)

Ich wollte eigendlich irgendwann noch mal versuchen in die Vereinigung (großer Träger von Kitas in Hamburg) wieder reinzukommen.

Und mit meiner Krankenversicherung ist das auch kein Problem mehr. Habe rausgefunden, das die Erziehungsgeldkasse diese übernimmt, solange ich Erziehungsgeld bekomme. Bekomme ich ja jetzt auch noch für Leonie bis Februar und dann für das dritte ab Januar.

Wir werden versuchen noch ewas vom Sozialamt zu bekommen. Ansonsten muss es so gehen. Hättest es spätestens wenn das Baby da ist auch.

So, nunh müssen wir noch so einige andere Dinge auf die Reihe bekommen.
Wenns kommt dann richtig und ich soll mich eigendlich schonen :???:

Lg
Stefani
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Hallo Stefani,

ups, das ist echt kompliziert bei dir. Ich hatte in meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot begründet auf meinen Kreislaufschwierigkeiten und der Unfähigkeit meines Arbeitgebers eine zweite Kraft in den Laden zu stellen, so dass ich bei einer Kreislaufschwäche nicht alleine gewesen wäre.

Jetzt ist die Frage ob ein Unterschied zwischen einem Arbeitsverbot und einen Beschäftigungsverbot besteht. Denn ein BV ist evtl. nur vorrübergehend bzw. an gewisse Bedingungen geknüpft die der Arbeitgeber nicht erfüllen kann. Ist das bei dir auch so? Dürftest du z. B. in einem Bürojob arbeiten? DANN könntest du dich nämlich doch arbeitslos melden, du wärst potentiell vermittelbar!

Ich würde auf die volle Lohnzahlung nicht verzichten! Und die Aussage dass dein Arbeitgeber per Klage das Geld zurückhaben will ist meiner Ansicht nach heisse Luft.

Viele Grüsse

STeffi
 

Krawumbuli

Mama Liebenswert
Hallo Stefani,

auch ich habe einen Arbeitsvertrag, der noch bis Mitte Oktober läuft. Danach bin ich dann arbeitslos gemeldet, und solange ich schwanger bin stehen die Chancen auf eine Stelle wohl eher schlecht.

Wenn ich jetzt richtig rechne und du noch 2 Wochen arbeiten kannst, dann sind es bis Ende Oktober doch nur noch knapp 6 Wochen. Wie lange bist du denn jetzt schon krankgeschrieben??
Ich glaube, an deiner Stelle würde ich mich weiter krankschreiben lassen, und mich dann ab Ende Okt. arbeitslos melden. Dann bist du weiter versichert.

Wenn du einen Zeitarbeitsvertrag hast, musst du dich ja 3 Monate vor Ablauf beim AA melden. Hoffe, dass du das schon gemacht hast. Wenn nicht, bitte schleunigst nachholen!!

Liebe Grüße,
Bianca
 
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