Arbeitsrecht - Umschulung

Jenni

Gehört zum Inventar
Hallo Ihr,

folgendes Problem: Mein Mann macht seit 1 1/2 Jahren eine rein schulische Umschulung, die über das Arbeitsamt finanziert wird. Jetzt steht Mitte Februar ein halbjähriges Betriebspraktikum in einem frei zu wählenden Betrieb an. Mein Mann hat auch schon einen Betrieb gefunden, ein Praktikumsvertrag wurde bereits von beiden Seiten unterschrieben.

Während der Gesamtzeit besteht ein Urlaubsanspruch von (ich glaube) 40 Tagen, die von der Schule vorgegeben werden. Übrig bleiben jetzt 16 Tage Urlaub, die in die Praktikumszeit fallen. Dieser Urlaubsanspruch wurde auch schon in dem Praktikumsvertrag festgehalten.

Jetzt kommt aber das Arbeitsamt und verlangt, daß während des Praktikums nur max. 5 Urlaubstage zur Verfügung stehen dürfen, die restlichen 11 Tage müssten zur Not noch vor dem Praktikum genommen werden.

Jetzt meine Frage: Darf sich das Arbeitsamt da überhaupt einmischen? Hat der bereits abgeschlossene Vertrag mehr Geltung als die "Wünsche" des Arbeitsamtes?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Jenni
 
D

Darkdancer

Ohne die Bestimmungen im Einzelnen zu kennen wurde ich sagen: Ja, das Arbeitsamt kann sich da einmischen.

Denn 1. bezahlt es die Umschulung und hat bei der Festlegung des Urlaubs allein deshalb schon Mitspracherecht und

2. Haben ja solche Betriebspraktika den Sinn, dass man sich an den Betrieb "gewöhnt", dort eingearbeitet wird und für einen gewissen Zeitraum quasi ein Mitarbeiter ist.
Wenn diese 16 Urlaubstage jetzt komplett innerhalb des Praktikums gemacht würden, fehlen diese 16 Tage praktischer Tätigkeit.
Ich vermute mal, dass diese Vorschrift "5 Tage" zustande gekommen ist, weil es auch Umschüler gab und gibt, die, um möglichst wenig arbeiten zu müssen, ihren kompletten Urlaub in die Praktikumszeit legten, was ja dem Sinn des Praktikums völlig zuwiederlaufen würde, denn grade in einem nur halbjährigen Praktikum zählt jeder dort gearbeitete Tag doppelt.
Wenn ich Maßnahmen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger plane, achte ich zusammen mit den Trägern dieser Maßnahmen auch darauf, dass der Urlaub so verteilt wird, dass die Teilnehmer sich erholen können, aber dass es nicht so sein kann, dass jeder Urlaub nimmt, wie er will. Denn bei vielen Dingen, die vermittelt werden sollen, ist es wichtig, dass alle dabei sind.
Ich nehme an, dass die Vorschriften das AA in die gleiche Richtung zielen.
Im Zweifelsfall den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und fragen.

Gruß

Darkdancer
 

Jenni

Gehört zum Inventar
Hallo Darkdancer,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Inzwischen weiß leider nicht einmal mehr die ausbildende Schule, wieviele Urlaubstage überhaupt noch übrig sind. :???: Die Organisation ist leider mehr als chaotisch :-?

:winke:
Jenni
 
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