Jenni
Gehört zum Inventar
Hallo Ihr,
folgendes Problem: Mein Mann macht seit 1 1/2 Jahren eine rein schulische Umschulung, die über das Arbeitsamt finanziert wird. Jetzt steht Mitte Februar ein halbjähriges Betriebspraktikum in einem frei zu wählenden Betrieb an. Mein Mann hat auch schon einen Betrieb gefunden, ein Praktikumsvertrag wurde bereits von beiden Seiten unterschrieben.
Während der Gesamtzeit besteht ein Urlaubsanspruch von (ich glaube) 40 Tagen, die von der Schule vorgegeben werden. Übrig bleiben jetzt 16 Tage Urlaub, die in die Praktikumszeit fallen. Dieser Urlaubsanspruch wurde auch schon in dem Praktikumsvertrag festgehalten.
Jetzt kommt aber das Arbeitsamt und verlangt, daß während des Praktikums nur max. 5 Urlaubstage zur Verfügung stehen dürfen, die restlichen 11 Tage müssten zur Not noch vor dem Praktikum genommen werden.
Jetzt meine Frage: Darf sich das Arbeitsamt da überhaupt einmischen? Hat der bereits abgeschlossene Vertrag mehr Geltung als die "Wünsche" des Arbeitsamtes?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jenni
folgendes Problem: Mein Mann macht seit 1 1/2 Jahren eine rein schulische Umschulung, die über das Arbeitsamt finanziert wird. Jetzt steht Mitte Februar ein halbjähriges Betriebspraktikum in einem frei zu wählenden Betrieb an. Mein Mann hat auch schon einen Betrieb gefunden, ein Praktikumsvertrag wurde bereits von beiden Seiten unterschrieben.
Während der Gesamtzeit besteht ein Urlaubsanspruch von (ich glaube) 40 Tagen, die von der Schule vorgegeben werden. Übrig bleiben jetzt 16 Tage Urlaub, die in die Praktikumszeit fallen. Dieser Urlaubsanspruch wurde auch schon in dem Praktikumsvertrag festgehalten.
Jetzt kommt aber das Arbeitsamt und verlangt, daß während des Praktikums nur max. 5 Urlaubstage zur Verfügung stehen dürfen, die restlichen 11 Tage müssten zur Not noch vor dem Praktikum genommen werden.
Jetzt meine Frage: Darf sich das Arbeitsamt da überhaupt einmischen? Hat der bereits abgeschlossene Vertrag mehr Geltung als die "Wünsche" des Arbeitsamtes?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Jenni