Wer kennt sich gut mit Umtausch/Rückgaberecht aus??

Babuu

Gehört zum Inventar
Hallo ihr lieben!

Frage steht ja schon oben.

Folgendes:
Wir haben in einem Schnäppchenmarkt ein Türgitter gekauft.
Normalerweise steht dort überall Umtausch ausgeschlossen- meist wird man auch extra drauf hingewiesen.
Trotz allem haben wir nachgefragt und ausnahmsweise wurde auf dem Artikel vermerkt dass wir es ggf. gegen Ware umtauschen können.
Soweit kein Problem...

Jetzt ist es aber so dass das Türgitter nicht passt:bruddel:.Aber nicht weil wir uns vermessen haben, sondern weil die Herstellerangaben nicht stimmen.
Heißt auf dem Türgitter steht es ist ab einer Türbreite von 68 cm zu nutzen.Unsere Türbreite ist 68,5 bzw. sogar fast 69 cm...müsste also passen. Tut es aber nicht. Nach langem hin und her sind wir mal auf die Idee gekommen das Türgitter zu vermessen.Ohne Schrauben ist es ggf. 68 cm, aber mit Schrauben (die man ja definitiv braucht) ist das Gitter mehr als 70 cm breit.

Ist also sogesehen nicht unsere Schuld (aber eigentlich auch nicht des Ladens)...

Die Frage ist wie es weitergeht.
Unter diesen Umständen hätten wir schon gerne unser Geld zurück.
Haben wir darauf ein Recht?
Streiten mag ich eigentlich nicht...aber ich bin schon ein bißchen angefressen...
zudem brauche ich jetzt nicht unbedingt noch was aus dem Schnäppchenmarkt.
Gutscheine austellen tun sie nicht- das haben wir schonmal in einem anderen Zusammenhang nachgefragt (außer das wäre bei denen eine Ausnahme?)....
 
Z

zwillingsmami81

AW: Wer kennt sich gut mit Umtausch/Rückgaberecht aus??

Mein Mann ist Einzelhandelskaufmann und sagt,daß das Geschäft die Möglichkeit die Ware umzutauschen bzw eine neue Ware zu Verfügung zu stellen.
Dennoch ist das Geschäft nicht verpflichtet!!! das Geld zurück zu geben..
Soetwas geschieht meist nur aus Kulanz, aber es ist definitiv keine Pflicht...

Schöne Grüße:winke:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Wer kennt sich gut mit Umtausch/Rückgaberecht aus??

Moment - dies ist aber ein Sachmangel, der schon beim Kauf bestand. Denn es ist ja eine falsche Beschreibung (ab 68 cm zu nutzen).

Salat
 
Z

zwillingsmami81

AW: Wer kennt sich gut mit Umtausch/Rückgaberecht aus??

Wenn der Händler eine Eigenschaft zusichert, muss er diese Zusicherung auch erfüllen - sei es durch Reparatur oder Austausch. Kann er die Zusicherung nicht erfüllen, wird der Kauf rückgängig gemacht - und es gibt das Geld zurück. Austausch selbstverständlich nur gegen ein exakt gleiches Produkt (in diesem Fall genau das gleiche Modell - eben nur entsprechend breit) - was hier aber schwierig sein dürfte. Das Erstatten des Geldes ist damit keine Kulanz sondern die letzte Konsequenz.

Was dein Mann meint, ist das freiwillig zugesicherte Umtauschrecht (z.B. das auf der Quittung vermerkte). Entspricht das Produkt der Beschreibung, gefällt aber nicht oder passt aus sonstigen Gründen nicht, dann kann man es zurückgeben und gegen andere Produkte umtauschen. Ein Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises hat man nicht.

Da hier aber eine bestimmte Breite zugesichert aber nicht eingehalten wurde, greift der erste Fall und damit auch das Recht auf Geldrückerstattung.

Tobias
ntlich was, wovon du keine Ahnung hast?
Gibt es eige
 
Oben