Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Brini

ohne Ende verliebt
Hallo zusammen,

wir wollen ja im August diesen Jahres heiraten. Wir möchten uns aber nicht naiv in die Ehe stürzen und sind uns bewusst, dass es keine Garantie auf Lebzeiten gibt ;).

Nun haben wir gestern das dafür und dagegen diskutiert zum Thema Ehevertrag. In erstes Linie gibt es EINEN Grund warum wir darauf kommen. Stephan hat vor gut 10 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, also lange bevor wir uns kennen gelernt habe.

Wie ist es dann nach der Heirat? Ist es dann zur hälfte meine Wohung? Hätte ich Anspruch auf Auszahlung bzw. die halbe Wohnung bei einer Scheidung? Oder ist es so geregelt, dass Anschaffungen VOR der Ehe sowieso nicht plötzlich auch dem Ehepartner gehört?

Stephan möchte diese Wohnung natürlich für sich behalten im Falle einer Scheidung, was ich auch sehr gut nachvollziehen kann und dementsprechend einen Ehevertrag unterschreiben würde. Das Haus haben wir sowieso beide Unterschrieben, da hängen wir also auch beide drin.

Nun habe ich vorhin mit Freunden darüber gesprochen und der eine Freund meint, dass (aus diesem Grund) kein Ehevertrag sein muss, weil ich sowieso kein Anrecht auf Dinge habe, die vor der Ehe gekauft wurden. Stimmt das? Wäre natürlich in dieser Hinsicht praktisch, kämen wir um den Ehevertrag rum.

Andererseits finde ich einen solchen Vertrag nicht unbedingt übel...aber WAS kommt überhaupt alles da rein? Möbiliar? Bücher, DVD's Geräte?! Ganz ehrlich hab ich nicht grad soo viel Ahnung davon :oops:

Ich habe nur gesagt, WENN wir den Vertrag machen, dann möchte ich auch endlich das Testament machen von dem ich schon lange rede. Was mir auch sehr wichtig erscheint wenn ein Kind/ Kinder da sind.

Gespannte und komplett unwissende Grüsse Sabrina
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Was dir vor der Hochzeit gehört, bleibt auch deins.
ABER: das, was es während der Ehe an Wert gewonnen hat, nämlich den ZUGEWINN, den müßt ihr teilen. Soll heißen, damals für 10.000 gewertet bei Eintritt in die Ehe, bei Scheidung mit 15.000 gewertet, dann bekommen beide von den 5.000 Zugewinn die Hälfte: jeder 2.500.
Und rein kommen eher große Dinge, die eine Ehe "überleben" können, also nicht jede DVD und jedes Kochbuch. Wichtig wäre auch, wenn ein Partner sich eher um die Erziehung der Kinder kümmert und der andere arbeitet, das festgelegt wird, wie damit umgegangen wird. Schließt ihr nämlich den Zugewinn aus, könnte es später vom verdienenden Partner heißen, sämtliche in der Ehe erworbenen "Großobjekte" gehörten ihm, da von seinem Einkommen finanziert. Da muß dann jeder per Beleg beweisen, was ihm gehört.

Salat
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

...vielleicht investierst du ein paar Mark und kaufst dir dann einen entsprechenden Ratgeber?

Salat
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Was dir vor der Hochzeit gehört, bleibt auch deins.
ABER: das, was es während der Ehe an Wert gewonnen hat, nämlich den ZUGEWINN, den müßt ihr teilen. Soll heißen, damals für 10.000 gewertet bei Eintritt in die Ehe, bei Scheidung mit 15.000 gewertet, dann bekommen beide von den 5.000 Zugewinn die Hälfte: jeder 2.500.
Und rein kommen eher große Dinge, die eine Ehe "überleben" können, also nicht jede DVD und jedes Kochbuch. Wichtig wäre auch, wenn ein Partner sich eher um die Erziehung der Kinder kümmert und der andere arbeitet, das festgelegt wird, wie damit umgegangen wird. Schließt ihr nämlich den Zugewinn aus, könnte es später vom verdienenden Partner heißen, sämtliche in der Ehe erworbenen "Großobjekte" gehörten ihm, da von seinem Einkommen finanziert. Da muß dann jeder per Beleg beweisen, was ihm gehört.

Salat

Hallo Salat,

das ist ja mal sehr interessant und ich denke auch sehr wichtig zu wissen! Ich geh mal schauen nach einem Ratgeber, noch ist ja Zeit sich darum zu kümmern. Wenn ich auch das Gefühl habe, dass die Zeit wieder viel zu schnell davon läuft :umfall:

Wenn ich das richtig verstehe, wäre der Ehevertrag doch sehr sinnvoll. Nicht nur wegen der Wohnung, wobei ich da seine Meinung sehr gut verstehe, sondern auch weil ich ja weniger verdiene :rolleyes:

Muss der Notar das beglaubigen? Ich denke schon, oder?

Grüssle Sabrina, noch eine Antwort schuldig :heilisch:
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Siehste, und ich würde es gerade anders sehen. Heutzutage ist es so, daß bei Zugewinn derjenige Partner bei einer Scheidung "dümmer" dasteht, der mehr in die Ehe gebracht hat, denn (nur) bei ihm findet ja überhaupt ein Zugewinn statt. Was spricht dagegen, das per Vertrag anders zu regeln?

Salat
 

Buchstabensalat

Lebenskünstlerin
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Ach, der Gegenbeispiele wären Legion. Wieviele Haus-vor-der-Ehe-Besitzer durften bei der Scheidung schon feststellen, daß sie den Zugewinnausgleich an ihren Partner nur bezahlen können, indem sie genau dieses Haus verkaufen?

Der Zugewinnausgleich benachteiligt eindeutig den Partner, der vor der Ehe mehr hatte (oder im Laufe der Ehe ein großes Erbe zu erwarten hat). Einen Versorgungsausgleich für eine "nur zuhause gebliebene Ehefrau" kann man sicherlich auch gerecht in einem Ehevertrag regeln.

Und dieses Argument "dann muß man gar nicht erst heiraten" ist in meinen Augen recht ungültig. Ja, vor der Ehe ist eitel Sonnenschein und jeder fair. Und dann laß den Trennungskrieg beginnen und jeden nur noch seine Schäfchen ins Trockene bringen, und Essig ist es mit allem Wohlmeinen und Fairneß. Schön, wenn es trotzdem klappt, aber die Erfahrung zeigt doch eher das Gegenteil. Da einige ich mich lieber hieb- und stichfest, solange ich meinen Partner noch lieb hab.

Salat
 

lulu

Königin der Nacht
AW: Ehevertrag, nicht nötig bei Anschaffungen vor der Ehe?

Brini,
den Zugewinn an der Eigentumswohnung koenntet Ihr Stephan zusprechen, falls es Euch wichtig ist. Unfair waere es imho aber, den Zugewinn des jetzt gemeinsamen Hauses und die abgezahlten Raten ihm mehr zuzusprechen als Dir, weil er mehr verdient und waehrend Eurer gemeinsamen Jahre reinstecken kann. Auch wenn das Kind Dein und nicht Euer ist, wirst Du seine Waesche ja auch mitwaschen, oder? Ich waere vorsichtig bei einem Ehevertrag. Trotz Fairness solltest Du Dich darin auch selber gut absichern.
Ein Erbe, das waehrend der Ehe zugesprochen wird, bleibt persoenlicher Besitz des einzelnen, solange es nicht in gemeinsame Projekte investiert wird. Sprich, er erbt einen nagelneuen Porsche und verhoekert ihn und steckt das Geld ins gemeinsame Haus. Dann geht der Erloes des Porsche in den gemeinsamen Zugewinn ueber. Bleibt der Porsche aber in der Garage stehen, bleibt er in Stephans persoenlichem Besitz.
Wir haben uns vor der Ehe die gleiche Frage gestellt. Da wir beide nichts hatten :zahn:, haben wir uns gegen einen Ehevertrag entschieden. Alles, was wir jetzt erwerben oder ansparen gehoert und beiden zu gleichen Anteilen. Im Erbfall werden wir uns allerdings neu erkundigen und den Einsatz eines Erbes eventuell vertraglich festhalten. Der Albtraum meines Vaters ist mir Geld zu vermachen, mit dem ein Schwiegersohn, der seine Tochter sitzen laesst, zur Haelfte durchbrennt.

Lulu :winke:
 
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