Haustiere Zwingerhaltung

Alina

Selfie Queen
:winke:

Ich bräuchte ein paar Informationen dazu. Ist es grundsätzlich Verboten einen Hund im Zwinger zu halten?? Oder wie sind die bestimmungen dazu.

Gibt es Hunde die da GAR nicht rein dürfen? Rassemäßig? Obwohl ich mir natürlich auch nicht vorstellen kann das sich zb. ein Schäferhund drin wohl fühlen würde...

Denn ich hab hier wieder ein kleines Problem damit. Das ein Golden Retriver WELPE im Zwinger gehalten wird. Erziehung 0. Sie hört garnicht gar nicht.... läuft auf der Strasse rum. Es ist nur eine Frage der Zeit bis sie überfahren wird.

Ein ganz liebes Mädchen ist sie *noch* War aber auch schon auf der Hauptstrasse...


Hat an den Ellen?? diese "grauen" Liegestellen :-? Jault bellt sich ein Wolf ab wenn sie in den Zwinger kommt das es einem das Herz zerreisst...


lg
 

Brini

ohne Ende verliebt
AW: Zwingerhaltung

Keine Ahnung... ich finde Zwingerhaltung schrecklich :ochne:

Ruf mal beim Tierschutz an, oder schreib eine Mail hin... würde ich in so einem Fall wohl machen.

Ist das in der Nachbarschaft? Was sind denn das für Leute?

Ich frage mich immer, warum man sich einen Hund anschafft, wenn er doch nur im Zwinger leben darf...

Naja, Rosi, Berrit oder j.a. hat da sicherlich mehr Erfahrung.

Grüssle Sabrina
 

Schäfchen

Copilotin
AW: Zwingerhaltung

Meines Wissens nach ist es nicht grundsätzlich verboten, Hund im Zwinger zu halten. Allerdings sollte die Zeit in selbigem begrenzt sein und der Hund muss wie an alles andere auch erst an den Zwinger gewöhnt werden. Ein Zwinger kann und darf aber niemals gleichgesetzt werden mit guter Erziehung, er kann sie nicht ersetzen. Allerdings sollte der Zwinger auch eine gewissen Grundfläche aufweisen, er darf keinesfalls zu klein sein und muss immer auch frisches Wasser enthalten. Manchen Hunden tut es gut, mal ein bisschen im Zwinger zu bleiben - er kann die frische Luft und die Gerüche um sich wahrnehmen, was er bei Wohnungshaltung halt nicht so hat. (So die Meinung in dem Tierforum, wo ich gelegentlich mal lese).

Meine Ma hat einen Goldie, der hat einen recht kleinen Zwinger - aber da steht immer die Tür auf, der Zwinger ist nur Rückzugspunkt für ihn (manchmal hat der mehr Schiss als Vaterlandsliebe ;) ). Gelegentlich ist die Tür mal zu, das aber nur kurze Zeit z.B. wenn Besuch kommt der mit dem Ungestüm des Hundes nicht klarkommt.
 

Babuu

Gehört zum Inventar
AW: Zwingerhaltung

Meines Wissens nach ist es nicht grundsätzlich verboten, Hund im Zwinger zu halten. Allerdings sollte die Zeit in selbigem begrenzt sein und der Hund muss wie an alles andere auch erst an den Zwinger gewöhnt werden. Ein Zwinger kann und darf aber niemals gleichgesetzt werden mit guter Erziehung, er kann sie nicht ersetzen. Allerdings sollte der Zwinger auch eine gewissen Grundfläche aufweisen, er darf keinesfalls zu klein sein und muss immer auch frisches Wasser enthalten.

Huhuuu,

ich unterschreibe mal bei Andrea :jaja:
Ruf doch mal beim Tierschutzverein oder beim Veterinäramt an.Leider ist es häufig so dass NICHTS passiert....aber du hättest es dann wenigstens mal versucht!!
Arme Maus....
 
Zuletzt bearbeitet:

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Zwingerhaltung

Ich kopier dir hier mal den entsprechenden Teil der Tierschutz-Hundeverordnung rein, den kannst du dann ausdrucken und direkt vergleichen:

§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den
Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare
Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der
doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei
Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10,
2. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit
Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen
Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den
Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt,
die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(:relievedface: Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen
und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran
verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine
Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig
beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen
ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie
Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den
Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in
Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden
sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen
die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.



Liebe Grüße

Rosi
 

Alina

Selfie Queen
AW: Zwingerhaltung

Tja leider weiß ich gar nicht WANN und wie lang er in den Zwinger kommt. Und auch wie der Zwinger aussieht weiß ich nicht... und die Leute sind hmm wie soll ich sagen... irgendwie Assi. Ihr erster Hund (den ich hier schonmal erwähnte weil ich Angst vor ihm hatte) wurde auch so gehalten. Hatte offene Wunden die NICHT versorgt wurden.

Meine sorge ist, kann diese Hündin aufgrund dieser Haltung und NICHT Erziehung irgendwann "austicken"?? Jetzt ist sie noch verspielt... aber wer weiß wie das umschlagen kann?

Sie wurde durch eine Zeitungsanzeige gekauft...

lg
 

Röschen

Gehört zum Inventar
AW: Zwingerhaltung

Wenn der Hund offene Wunden hat und die nich behandelt werden, dann verstößt der Besitzer gegen das Tieschutzgesetz. Und auch, wenn der Hund den überwiegenden Teil des Tages im Zwinger ist, ist das nicht gesetzeskonform!

Da kannst du auf alle Fälle mal dem Tierschutz oder einem Amtsveterinär Bescheid geben, die schauen sich das - gerade bei einem Welpen - ganz genau an.

Ich drück dir (und dem Welp) die Daumen, dass sich da was ändert!

Ach ja, wennd er Hund nur im Zwinger gehalten wird ohne Sozialkontakte, dann ist es wirklich nur eine Frage der Zeit, bis da was austickt. Deshalb heißt es ja auch, dass der Hund nicht die überwiegende Zeit im Zwinger sein darf.


Liebe Grüße

Rosi
 

Nadin

weltbeste Wunscherfüllerin
AW: Zwingerhaltung

Natürlich kann der Hund irgendwann austicken, aber die Gefahr besteht immer.

Ich persönlich finde Zwingerhaltung im normalen "Hausgebrauch" ganz furchtbar. und völlig unnötig. Es gibt logischerweise Fälle wo eine Zwingerhaltung zumindest in den Nachtzeiten sinnvoll ist.

Wenn es wirklich so schlimm ist, und der erste Hund derart drunter gelitten hast wie du sagts, würde ich mich mal mit dem Tierschutzbund verständigen, was du da machen kannst.

P.S: Es gibt viele Labrador und Retriever"anbieter" die ihre Hunde extra als "Zwingergeeingnet" anpreisen...::(
 
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