Zuschuss zur Schultüte bei ALG II? Widersprüchliche Artikel

Stephanie

The one and only Mrs. Right
Huhu :winke:

ich habe hier zwei widersprüchliche Zeitungsartikel liegen.

Der erste besagt, dass das Sozialgericht Schleswig (AZ: S 32 AS 214/06) entschieden hat, dass "Eltern, die Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (SGBII) erhalten, können von der Arbeitsagentur einen Kostenzuschuss für die Einschulung (z.B. für Schulranzen und Schultüte) verlangen. Grund: die Kinder dürfen nicht schlechter gestellt sein."

Dagegen lautet ein Bericht der Zeitschrift Verdi Publik, Ausgabe 09/2007:
"Viele Eltern, die mit ihren Kindern von ALG II leben, mussten sich für den Ranzen ihrer Erstklässler verschulden. Denn seit 2005 gibt es keine Beihilfen mehr für Schulkosten, (...)."

Was stimmt denn nun? Das Urteil ist aus 2006, dürfte demnach aktueller sein? Wie überprüft man denn grundsätzlich den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen, wie (wo) kann man Gerichtsurteile nachlesen?

Hat jemand irgendwelche Ideen dazu?

Liebe Grüsse,

Stephanie
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Zuschuss zur Schultüte bei ALG II? Widersprüchliche Artikel

Also hier hab ich was dazu gefunden.

Muss das von Bundesland zu Bundesland neu entschieden werden? Nee, oder?
 

happyfrolic

Erklärbär
AW: Zuschuss zur Schultüte bei ALG II? Widersprüchliche Artikel

:winke:

Die Beihilfen sind tatsächlich weggefallen. Wenn man sich das Urteil mal genau durchliest, hat das Sozialgericht Schleswig entschieden, dass im vorliegenden Fall ein Darlehen durch die ArGe zu gewähren ist:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi...d=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=957

In Deiner Quelle ist wohl der Inhalt des Urteils nicht korrekt zitiert worden. Ich würde mal sagen, hier ging es um eine Einzelfallentscheidung, die so nicht auf andere Fälle übertragen werden kann. Bis zu uns nach NRW z.B. ist noch nichts gedrungen, dass jetzt anders vorgegangen werden muss bei solchen Anfragen, und wir hatten reichlich davon, ohne wirklich helfen zu können, leider....
 

Stephanie

The one and only Mrs. Right
AW: Zuschuss zur Schultüte bei ALG II? Widersprüchliche Artikel

is ja 'n Ding :verdutz: Wenn man woanders dasselbe Urteil nachliest, ist nirgendwo von einem Darlehen die Rede, sondern von Kostenerstattung o.ä.

Und jetzt guck mal hier:

„Ein Anspruch auf Erfüllung des geltend gemachten Sonderbedarfs (Schulmaterial) in Form einesZuschusses zur Regelleistung lässt sich im SGB II zwar nicht begründen, zur Vermeidung einerAusgrenzung der Familie ist es jedoch geboten, ein Darlehen zu gewähren, wobei der in § 23 Abs. 1 SGBII eingeräumte Spielraum zur Festlegung der Tilgungsraten ("bis zu 10 vom Hundert") inverfassungskonformer Auslegung auf Null festzusetzen ist.“ (SG Berlin - S 37 AS 12025/05) Quelle

Was wiederum widersprüchlich hierzu ist:

Der Einschulungsbedarf (Schultüte, Schulranzen, Schulmaterialien) ist von der ARGE nach §23 Abs. 1 SGB II als Darlehen zu übernehmen, wenn kein Ansparguthaben vorhanden ist. EineBeihilfe nach § 23 Abs. 3 SGB II scheidet aus.Die Benutzung der Einschulungsgegenstände der Schwester ist unzumutbar, da diesdiskriminierend wirken kann.Schülerbeförderungskosten sind im Sozialgeld nach § 28 i.V.m. § 20 SGB II enthalten.“ (SGSchleswig - S 3 AS 663/06 ER)


Das soll mal einer verstehen :umfall:

Danke dir trotzdem :winke:

Stephanie
 
Oben