Zinsverlust geltend machen

rumpelwicht

Dauerschnullerer
Hi,

weiß jemand, wie hoch ein monatlicher Zinsverlust sein darf, wenn man ihn nach Androhung geltend machen möchte? Es geht um 320,20€ die ich seit August 2007 zu bekommen hätte. Diese wurde mehrfach angemahnt und sollten bis 29.2.08 eingegangen sein. Sind sier aber nicht.

Kennt sich jemand aus?

lg verena
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Zinsverlust geltend machen

:winke:

du musst dich an den derzeitigen Basiszinssatz halten und dann kommen noch Unterscheidungen dazu, ob sich Privatleute oder Geschäftsleute streiten.

Schau mal hier, da kannst du dir deinen gültigen Zinssatz raussuchen.

http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?unter76.htm

Den Praxistipp unten noch beachten. Du kannst nämlich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, auch einen höheren Zinssatz geltend machen. Das bedarf aber des Beweises.

Liebe Grüße
Angela
 

Volleybap

Herzkönig
AW: Zinsverlust geltend machen

Im Schnitt Basiszins + 5%. Damit kommt man meist durch und es ist das, was Gerichte ansetzen.
 

rumpelwicht

Dauerschnullerer
AW: Zinsverlust geltend machen

........Danke erstmal, aber jetzt jetzt noch ganz dumm gefragt: der Zinsverlust kann monatlich oder jährlich geltend gemacht werden oder wie bringe ich das am besten aufs Papier? Wahrscheinlich denke ich grade viel zu kompliziert und steh auf dem Schlauch..... :o)

lg verena
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Zinsverlust geltend machen

:winke:

es gibt verschiedene Möglichkeiten. Tages- Monats- oder Jahreszinsen. Üblich sind die Jahreszinsen festzulegen. Das entspricht auch dem oben geschriebenen Zinssatz. Wenn du Tages- oder Monatszinsen geltend machst, gelten andere Zinssätze bzw. musst du den Zinsatz umrechnen, das kann ich aber nicht. :hahaha: Und ich weiß auch nicht, wann bzw. bei welchen Forderungen man Monats bzw. Tageszinsen geltend macht.

Wie gesagt üblicherweise Jahreszinssatz geltend machen, damit bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße
Angela
 
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