Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Corinna

Forenomi
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Angela, früher (Gott, ist das lange her! :umfall: :oops: ) hatten sie bei Gericht auch diese "Marken", sahen aus wie Briefmarken und wurden auf die Klageschriften geklebt...
Damit waren dann die Gerichtskosten bezahlt. (Logisch, daß du diese bei Gericht natürlich erst kaufen mußtest, gell? :hahaha: )

Je nach dem wo du die Klage einreichen willst, kannst du das vielleicht doch gleich selbst auf der Geschäftsstelle bezahlen?
Dann ist es auf alle Fälle sofort "in Arbeit"!


:cry: Du halst dir aber auch immer was auf! :ochne:

Und eine Klage könnte ich wohl nicht mehr verfassen, ist dann doch zuuu lange her...
 

Joni

Die die Gurke schüttelt
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Eine Gebühr entsteht auch bei Beendigung wegen Nichtzahlung des Vorschusses.....
 

kolibri

Gehört zum Inventar
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Eine Gebühr entsteht auch bei Beendigung wegen Nichtzahlung des Vorschusses.....

Joni .. entsteht da eine ganze Gerichtsgebühr?
Da hat uns das Gericht wohl letztens vergessen :hahaha:, als wir so einen Fall hatten und die Klage zurückgezogen wurde. Ist schon ewig her, so dass ich nicht glaube, dass da noch was kommt.
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Und eine Klage könnte ich wohl nicht mehr verfassen, ist dann doch zuuu lange her...​

Doch, das dann kann ich noch aus dem eff-eff. Ich habe so viele Klageschriftsätze verfasst, das wird man nicht mehr los. :hahaha: Aber das mit dem Kostenprocedere ist echt zu lange her, das habe ich nur in der Ausbildung gebraucht und die ist gefühlte 99 Jahre her. :umfall:

Eine Gebühr entsteht auch bei Beendigung wegen Nichtzahlung des Vorschusses.....

Ja, ich meine auch. Mit Beantragung entstehen die Kosten.

Bei dem Mahnbescheid, den ich letztens gegen diese doofe Internetabzoc... äh .... firma machen musste, war es auch so, dass ich die Kosten erst bezahlt habe. Dann hat die Firma zwischenzeitlich doch mal endlich gezahlt, aber eben nach Beantragung des MB.

Bei dem MB habe ich auch eine Zahlungsaufforderung bekommen. :jaja: Aber das geht ja mittlerweile zentral über das AG Hagen, von daher, war das keine Frage.

Aber bei der Klage war ich mir da nicht mehr sicher - nun - es scheint ja hier quasi genauso zu sein.

Das Doofe ist, dass das AG, wo die Klage eingereicht werden muss, gute 25 km von mir entfernt ist und ich somit 50 km Fahrtkosten noch habe, die ich dem Beklagten leider nicht auferlegen kann, sondern schön aus eigener Tasche zahle. *grrrr*

Na, dann werde ich wohl doch morgen noch einmal in der Warteschleife schmoren und hoffentlich einen Sachbearbeiter an die Strippe bekommen, der mir dann sagt, wie ich es am Besten und kostengünstigsten für mich mache.

Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
Angela
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Joni .. entsteht da eine ganze Gerichtsgebühr?
Da hat uns das Gericht wohl letztens vergessen :hahaha:, als wir so einen Fall hatten und die Klage zurückgezogen wurde. Ist schon ewig her, so dass ich nicht glaube, dass da noch was kommt.

Wenn ich mich recht entsinne, musst du bei Klagerücknahme die Kosten in der Tat zahlen. Wir haben diese nämlich immer den Beklagten aufgedrückt. Klagerücknahme nur, wenn GK gezahlt werden. Ich meine aber, dass das preiswerter für den Beklagten war, als hätten wir die Angelegenheit in der Hauptsache für erledigt erklärt und dann nur noch wegen der Kosten verhandelt.

Aber watt der Beklagte dann zahlen muss, ist mir wurscht. :hahaha:
 

Joni

Die die Gurke schüttelt
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Eine Klage kostet die dreifache Gebühr. Bei Rücknahme oder eben Beendigung wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses entsteht eine einfache Gebühr.

Ich würde die Klage einreichen und dann die Kostenvorschußanforderung abwarten. So lange dürfte das doch garnicht dauern. Wir schicken die Kostenvorschußanforderung mit Eintragung der Klage raus. Und Klagen müssen zügig eingetragen werden.....
 

Frau Anschela

OmmaNuckHasiAnschela
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Danke Kerstin, dann mache ich es so.

Formuliere ich das mit dem Kostenvorschuss (also dass ich auf die Nachricht warte) im Klageschriftsatz irgendwie aus? Oder lasse ich den Kostenfaktor ganz weg und schreibe eben nur das übliche blablabla in den Anträgen?

:winke:
Angela
 

Joni

Die die Gurke schüttelt
AW: Wie zahlt man denn heutzutage Gerichtskosten mit Klageschrift ein? Und noch mehr....

Nur das übliche blabla.....Die Kosten rechnet das Gericht dann nach dem Streitwert aus. Da brauchst du nichts extra zu schreiben.
 
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