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Hallo Ihr Lieben!
Ich muss für jemanden eine Kündigung am PC tippen.
Kann man da irgendwas verkehrt machen? Müssen bestimmte Sachen drin sein außer "Hiermit kündige ich mit Wirkung zum...."?
Ah, danke!
Besonders das mit dem Erhalt. Er will sie dem AG ja eigentlich überreichen, aber da die sich nicht grün sind, solte er das dann vielleichtzumindest unter Zeugen tun.
Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, sollte man dies auch hinein schreiben: ... kündige ich den Arbeitsvertrag vom ... (ggfls. mit allen seinen Ergänzungen) fristgerecht entsprechend Paragraf/Punkt/Absatz des o.a. Arbeitsvertrags zum X.Y. 2008.
Um eine Bestätigung des Erhalts bis zum.... wird gebeten.
wenn die Kündigung persönlich abgegeben wird, kann sie auch eine Kopie mitnehmen und sich auf dieser direkt vom Arbeitgeber mit Datum, Stempel und Unterschrift den Empfang bestätigen lassen.