Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

Denise

Gehört zum Inventar
AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

Italiabea hat gesagt.:
schriftlich und eingeschrieben kündigen das würd ich auch machen :jaja:

Meint ihr damit das "Einwurf-Einschreiben" ?

So würde ich nämlich kündigen....

@Krümel
Wann Du kündigen mußt, hat Dir Claudia Heinen + MagicMoments geschrieben.
Und leider wird meistens nur zum Ende hin gekündigt.
Außer Du einigst Dich mit deinem Vermieter und Nachmieter, daß ihr in der MItte des Monats ausziehen könnt......
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

denise76 hat gesagt.:
Meint ihr damit das "Einwurf-Einschreiben" ?

So würde ich nämlich kündigen....

@Krümel
Wann Du kündigen mußt, hat Dir Claudia Heinen + MagicMoments geschrieben.
Und leider wird meistens nur zum Ende hin gekündigt.
Außer Du einigst Dich mit deinem Vermieter und Nachmieter, daß ihr in der MItte des Monats ausziehen könnt......
Also, ich würde nicht mit dem Einwurf Einschreiben kündigen, denn da hat man keinen Beleg, dass der Empfänger das Schreiben erhalten hat. Es wird ja einfach in den Briefkasten geworfen, so wie normale Post auch.

Ich würde dann eher mit Einschreiben-Rückschein kündigen, da muss der Empfänger nämlich unterschreiben.

Zum Mitte des Monats kündigen, mir fällt gerade ein, dass das gar nicht geht, dass ich Mitte Mai erst ausziehe, denn dann möchte er ja noch für die Zeit bis Mitte Mai Miete haben und wenn ich meine Arbeit zum 30.04. kündige bekomme ich für Mai ja nichts mehr.

Heißt also, dass ich mich daran machen muss mind. 2 Wochen vor Monatsende umzuziehen.

LG
Rebecca
 

Riccarda

hat ihre eigenen Regeln und Gesetze
AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

hallo,

einwurf-einschreiben kenne ich nicht.
einschreiben in österreich heisst: man geht zur post, gibt es eingeschrieben auf, erhält einen beleg, dass man es eingeschrieben aufgegeben hat und der empfänger muss ebenfalls unterschreiben. somit geht da kaum was verloren.

liebe gruesse
riccarda
 
K

Knorke

AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

Hallo
Kündigungsfrist ist 3 Monate. Wenn du zum 30.4. ausziehen willst, dann kündigst du bis spätestens 3. Werktag im Februar (besser noch im Januar-bis 31.1.) zum 30.04.06 fristgerecht per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben und bestätigen lassen (je nach Verhältnis zum Vermieter).
Alte Regeln, wie 6 Monate Kündigungsfrist usw., sind nach neuer Rechtssprechung meines Wissens ungültig.
Gruss
 
M

MagicMoments

AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

Hallo Wiebke,

diese 3 Tage drüber Regelung gibt es auch nicht mehr.

Uns hat ein Vermieter den Monat noch zahlen lassen (und er war im Recht) nur weil wir die Kündigung am 01. übergeben haben und nicht am 31 (was auch schwer war, da er noch im Urlaub). Aber da denkt man nicht dran, wenn man auf demselben Grundstück wohnt, dass der Vermieter dann so ein A.... sein kann.

Darum hab ich geschrieben, dass ich schaun würde, dass die Kündigung eben pünktlichst dort ist.

@Riccarda:
Bei uns ist das normale Einschreiben genauso.
Allerdings kann selbst das bei der Post verloren gehen. Das wäre dann eben das Einwurfeinschreiben.

Beim Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger unterschreiben und kann sich auch nicht anderweitig rausreden, dass er es nicht erhalten hat. (Falscheinwurf, Privkaten geklaut :nix: )

LG
Sandy
 

Rebecca

Pfiffikus
AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

@ Riccarda

Bei uns in D gibt es 3 verschiedene Arten des Einschreibens:
  • Eigenhändig
  • Rückschein
  • Einwurf
Beim EINSCHREIBEN übergibt der Zusteller der Deutschen Post die Sendung an den Empfänger, seinen Bevollmächtigten oder einen anderen Empfangsberechtigten.


Der Zusteller lässt sich den Empfang der Sendung per Unterschrift bestätigen.


Wer die handschriftliche Bestätigung der Auslieferung durch den Empfänger als Original zugesandt bekommen möchte, nutzt die Zusatzleistung RÜCKSCHEIN.


EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN ist immer dann erste Wahl, wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen rechtssicher nachgewiesen werden sollen.


Wer möchte, dass das EINSCHREIBEN nur dem Empfänger persönlich oder einem zum Empfang besonders Bevollmächtigten ausgehändigt wird, sollte die Zusatzleistung EIGENHÄNDIG beauftragen.


Das EINSCHREIBEN EINWURF ist eine Lösung für diejenigen, denen eine Bestätigung der Zustellung durch die Deutsche Post genügt. Das EINSCHREIBEN EINWURF wird in den Briefkasten, das Postfach oder eine andere Empfangsvorrichtung des Empfängers eingelegt und der Zusteller bestätigt das durch seine Unterschrift.
(Quelle: Deutsche Post AG)

LG
Rebecca
 

Schneewittchen

Das Raumsparwunder
AW: Wie Kündigungsfrist richtig einhalten?

Wie die anderen schon geschrieben haben, musst du Ende Januar kündigen. Falls du dann doch erst Mitte Mai ausziehen willst, würde ich das mit deinem Vermieter vorher abklären und schriftlich festhalten. Er ist nähmlich nicht verpflichtet dich länger dort wohnen zu lassen. Sicher ist sicher!

Liebe Grüße

Schneewittchen
 
Oben