AW: Wer zahlt welchen Zaun?
Liebe Katja,
die Kosten der Einfriedung (ortsüblicher Zaun, Hecke etc.), sowohl ihrer Errichtung als auch ihrer Unterhaltung, tragen in der Regel beide Nachbarn zu gleichen Teilen. Wird das an ein bereits eingefriedetes Grundstück angrenzende Grundstück erst später bebaut, so ist der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zur Zahlung der halben Errichtungskosten unter angemessener Berücksichtigung der bisherigen Abnutzung verpflichtet.
Viele Grüße
Kolibri